Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Befristung des Arbeitsvertrags.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2003, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2022
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
- 19/194 Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung vor langer Zeit
21.08.2019. Wer vor über 20 Jahren kurzfristig bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, kann ohne Sachgrund erneut befristet eingestellt werden. Das Vorbeschäftigungsverbot gilt dann nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2019, 7 AZR 452/17 (Pressemeldung des Gerichts).
- 19/170 Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte wegen Datenschutzes nach der DS-GVO
19.07.2019. Art.17 Abs.1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gibt Arbeitnehmern einen Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen, auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.11.2018, 5 Sa 7/17.
- 19/150 Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten bei Besoldungsstufen-Zulagen
25.06.2019. Beamte und befristet tätige Arbeitnehmer sind gleich zu behandeln, wenn ihre Arbeiten gleich sind. Arbeitnehmer können dann dienstzeitabhängige Beamten-Zulagen verlangen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.06.2019, C-72/18 (Aróstegui).
- 19/136 Geschäftsführer als Arbeitnehmer im Sinne des AGG
07.06.2019. Geschäftsführer einer GmbH ohne Gesellschaftsanteile (Fremdgeschäftsführer) sind nicht nur bei Einstellung und Berufsaufstieg, sondern auch bei Kündigungen vor Diskriminierung geschützt: Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.03.2019, II ZR 244/17.
- 19/130 Neue EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen
31.05.2019. Mitte April 2019 hat das EU-Parlament für eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen gestimmt. Sie wird die Nachweisrichtlinie (Richtlinie 91/533/EWG vom 14.10.1991) ersetzen.
- 19/025 Neue BAG-Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung 2019
25.01.2019. Bei Neueinstellungen sind Befristungen bis zu zwei Jahren ohne Sachgrund möglich, u.U. auch bei "lange" zurückliegenden Vorbeschäftigungen. Acht Jahre sind aber eine zu kurze Pause: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2019, 7 AZR 733/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 19/005 Keine schrankenlose Befristung bei Ballett und Oper
05.01.2019. Die italienischen Vorschriften über befristete Arbeitsverhältnisse verstoßen gegen das Europarecht, weil sie Opern sowie Theater generell von der Befristungskontrolle freistellen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 25.10.2018, C-331/17 (Martina Sciotto).
Arbeitsrecht aktuell 2018
- 18/312 Altersbefristung bei Arbeitsverträgen mit Rentnern rechtens
24.12.2018. Wie der EuGH bereits im Februar 2018 entschieden hat, ist das befristete Hinausschieben des Ruhestandes gemäß § 41 Satz 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) rechtens: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2018, 7 AZR 70/17.
- 18/270 Urlaubsübertragung ins neue Jahr ist künftig die Regel
06.11.2018. Es ist mit dem Europarecht unvereinbar, dass Urlaubsansprüche gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verfallen, wenn Arbeitnehmer bis zum Jahresende keinen Urlaub beantragen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 06.11.2018, C-684/16 (Shimizu), EuGH, Urteil vom 06.11.2018, C-619/16 (Kreuziger).
- 18/257 Brückenteilzeit gemäß § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
22.10.2018. Die Große Koalition im Bundestag hat am Donnerstag letzter Woche das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit - beschlossen: Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19.07.2018, BT Drucks. 19/3452.
- 18/255 Berufserfahrung bei der TV-L-Stufenzuordnung auch im Ausland?
19.10.2018. § 16 Abs.2 Satz 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) privilegiert Berufsjahre bei demselben (deutschen) Arbeitgeber. Das verstößt u.U. gegen das Europarecht: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.2018, 6 AZR 232/17 (A) (Pressemeldung des BAG).
- 18/219 Befristung bei der Stufenzuordnung gemäß TVöD
06.09.2018. Nach § 16 Abs.2 Satz 2 TVöD (VKA) sind Berufserfahrungen aus befristeten Vorbeschäftigungen bei der Stufenzuordnung voll anzurechnen, es sei denn, es gab Unterbrechungen von mehr als sechs Monaten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.09.2018, 6 AZR 836/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 18/143 BAG-Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot gekippt
13.06.2018. Die BAG-Rechtsprechung, die sachgrundlose Befristungen nach einer dreijährigen Karenzeit erlaubt, verstößt gegen die Gesetzesbindung der Justiz: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.06.2018, 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14.
- 18/072 Weiterbeschäftigung nach Renteneintrittsalter
21.03.2018. Die befristete Verlängerung von Arbeitsverträgen nach Erreichen des Rentenalters gemäß § 41 Satz 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist rechtens: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 28.02.2018, C-46/17 (John).
- 18/069 LAG Frankfurt entscheidet zum Arbeitnehmerbegriff
16.03.2018. Der Deutsche Fußballbund (DFB) muss mit seinen Schiedsrichtern keine festen Arbeitsverträge abschließen: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2018, 9 Sa 1399/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 18/016 BAG segnet Befristung von Profifußballer-Verträgen ab
17.01.2018. Arbeitsverträge mit Profifußballspielern der Fußball-Bundesliga können in aller Regel wegen der Eigenart der Arbeitsleistung befristet werden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2018, 7 AZR 312/16 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2017
- 17/308 Befristung auf der Grundlage des Normalvertrags Bühne
14.12.2017. Maskenbildner gehören zum künstlerischen Bühnenpersonal gemäß Normalvertrag (NV) Bühne, wenn arbeitsvertraglich festgelegt ist, dass sie überwiegend künstlerisch tätig sind: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2017, 7 AZR 369/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 17/226 Befristung von Arbeitsverträgen mit Schauspielern
31.08.2017. Die langjährigen ZDF-Fernsehkommissare Pierre Sanoussi-Bliss ("Axel Richter") und Markus Böttcher ("Werner Riedmann") scheitern mit ihren Entfristungsklagen in Erfurt: Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 30.08.2017, 7 AZR 864/15 und 7 AZR 440/16 (Pressemeldung des BAG).
- 17/181 Auslegung von Formulararbeitsverträgen
06.07.2017. Eine gesetzeswidrig kurze Kündigungsfrist in einem befristeten Vertrag kann als wirksame Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit ausgelegt werden: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2017, 8 Sa 289/16.
- 17/164 Befristung von Ärzten in der Weiterbildung setzt Planung der Weiterbildung voraus
20.06.2017. Krankenhäuser müssen die beabsichtigte Weiterbildung von Ärzten, die zu diesem Zweck befristet beschäftigt werden, bei Vertragsschluss genau planen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2017, 7 AZR 597/15 (Pressemeldung des BAG).
- 17/143 Hinausschieben der Altersgrenze gemäß § 41 Satz 3 SGB VI
29.05.2017. Ist die weitgehende Möglichkeit von Vertragsbefristungen mit Arbeitnehmern im Rentenalter gemäß § 41 Satz 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) europarechtlich zulässig? Landesarbeitsgericht Bremen, Beschluss vom 23.11.2016, 3 Sa 78/16.
- 17/138 Wann sind Sachgrundbefristungen missbräuchlich?
20.05.2017. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bekräftigt sein dreistufiges Prüfungsschema, das bei der gerichtlichen Missbrauchskontrolle von Kettenbefristungen mit Sachgrund anzuwenden ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2017, 7 AZR 369/15.
- 17/020 Verlängerung von befristeten Verträgen bei der Zeitarbeit
18.01.2017. Wer als Leiharbeitnehmer einen Zeitvertrag hat, kann sich im Falle der Weiterarbeit beim Entleiher nur selten auf § 15 Abs.5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) berufen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2016, 7 AZR 377/14.
Arbeitsrecht aktuell 2016
- 16/376 Vergleich im schriftlichen Verfahren als Befristungsgrund
09.12.2016. Ein Vergleich, der auf Vorschlag einer der Parteien gemäß § 278 Abs.6 Satz 1 Fall 1 Zivilprozessordnung (ZPO) vereinbart wird, kann ein Sachgrund für eine Arbeitsvertragsbefristung sein: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom Urteil vom 08.06.2016, 7 AZR 339/14.
- 16/347 Stuttgarter LAG contra Bundesarbeitsgericht
10.11.2016. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg lehnt die Rechtsprechung des Siebten BAG-Senats zum Anschlussverbot bei der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen erneut ab: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2016, 3 Sa 34/16.
- 16/333 Tarifvertragliche Regelung zu sachgrundloser Befristung
26.10.2016. Tarifverträge können die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen mit neu eingestellten Arbeitnehmern nur bis zu sechs Jahren bei höchstens neunmaliger Verlängerbarkeit erlauben: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2016, 7 AZR 140/15.
- 16/307 Keine Befristung bei dauerhaftem Personalbedarf
29.09.2016. Der Einsatz befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines Dauerbedarfs im Gesundheitswesen verstößt gegen die EU-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.09.2016, Rs. C-16/15 (López).
- 16/190 Kettenbefristung an Hochschulen
17.06.2016. Immer erneut befristete Arbeitsverträge an der UNI können missbräuchlich sein - es sei denn, ein erheblicher Zeitraum der befristeten Beschäftigung dient der Qualifizierung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.06.2016, 7 AZR 259/14 (Pressemitteilung des Gerichts).
- 16/146 Missbräuchliche Befristung bei zu kurzer Laufzeit
02.05.2016. Unterschreitet die Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags den voraussichtlichen Bedarf bei weitem, ist die Befristung missbräuchlich: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.10.2015, 7 Sa 532/15.
- 16/108 Aufstockungen zum Transferkurzarbeitergeld sind Nettoentgelt
30.03.2016. Zahlt eine Transfergesellschaft den von ihr betreuten Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, ist ein solche Aufstockung in der Regel eine Nettozahlung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2015, 5 AZR 567/14.
- 16/098 Altersdiskriminierung von Führungskräften
22.03.2016. Keine altersbedingte Diskriminierung von Daimler-Führungskräften durch das einvernehmliche Vorverlegen arbeitsvertraglicher Altersgrenzen gegen Zahlung von Abfindungen ("Konzept 60+"): Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016, 8 AZR 677/14
- 16/057 Befristete Arbeitsverträge im Profifußball
17.02.2016. Torhüter Heinz Müller verliert seine Entfristungsklage in der zweiten Instanz gegen seinen ehemaligen Verein, den FSV Mainz 05: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016, 4 Sa 202/15 (Pressemeldung).
- 16/003 Verlängerte Klagefrist bei Streit um Befristung
04.01.2016. Eine Klage auf Weiterbeschäftigung verlängert die Dreiwochenfrist für eine Entfristungsklage nicht immer entsprechend § 6 Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2015, 7 AZR 541/13.
Arbeitsrecht aktuell 2015
- 15/369 Massenentlassungsrichtlinie und Arbeitnehmerbegriff
28.12.2015. Auch befristet beschäftigte Arbeitnehmer gehören zur Belegschaft im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie und zählen daher bei der Prüfung der Schwellenwerte mit: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.11.2015, C-422/14 (Rivera).
- 15/199 Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Reform für die Befristung von Arbeitsverträgen an Hochschulen geplant
29.07.2015. Auf den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen kommen ab Herbst 2015 neue gesetzliche Regelungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zu: Gesetzentwurf des Bundesbildungsministeriums zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
- 15/184 Befristung zur Vertretung wegen Kinderbetreuung
14.07.2015. Trotz mehr als zehn befristeter Arbeitsverträge über 15 Jahre hinweg kann eine Befristung wirksam sein, wenn eine Kollegin vertreten wird, die wegen Kinderbetreuung ausfällt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.04.2015, 7 AZR 310/13.
- 15/090 Befristungskette als Rechtsmissbrauch
08.04.2015. Bei einer gesamten Vertragsdauer von sechs Jahre und acht Monaten und bei zehn hintereinander geschalteten befristeten Verträgen kann Rechtsmissbrauch vorliegen: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.02.2015, 15 Sa 1947/14.
- 15/083 EuGH begrenzt Befristungen in der Kulturbranche
30.03.2015. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Luxemburg zu wenig gegen den Missbrauch befristeter Arbeitsverträge tut und daher die Richtlinie 1999/70/EG nicht ausreichend umsetzt: EuGH, Urteil vom 26.02.2015, C-238/14 (Kommission gg. Luxemburg).
- 15/044 Befristete Beschäftigung im Rentenalter
13.02.2015. Weder Rentenberechtigung noch Rentenbezug eines zuvor unbefristet beschäftigten Arbeitnehmers sind sachliche Gründe für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.02.2015, 7 AZR 17/13.
- 15/005 Befristete Arbeitsverträge an Schulen
03.01.2015. Die jahrelange Kettenbefristung von Arbeitsverträgen mit italienischen Lehrern verstößt die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und damit gegen die Richtlinie 1999/70/EG: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.11.2014, C-22/13 u.a. (Mascolo).
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/298 Betriebsübergang bei der Arbeitsverwaltung
29.08.2014. Arbeitsvermittlung funktioniert auch ohne hoheitliche Befugnisse. Werden Arbeitsvermittlerteams von einem neuen öffentlichen Arbeitgeber übernommen, kann daher ein Betriebsübergang vorliegen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2014, 8 AZR 1069/12.
- 14/227 Entfristungsanspruch für den Betriebsrat?
26.06.2014. Ende 2012 berichteten wir über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen, mit dem das LAG entschieden hat, dass Arbeitsverträge auch dann wirksam befristet werden können, wenn der Arbeitnehmer während der Vertragslaufzeit in den Betriebsrat gewählt wird. Gestern hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Klagabweisung durch das LAG abgesegnet: BAG, Urteil vom 25.06.2014, 7 AZR 847/12.
- 14/200 Befristung nach Arbeitgeberwechsel als Missbrauch
03.06.2014. Die immer erneute Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann missbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn es der Arbeitgeber aus Eigennutz zulasten des Arbeitnehmers übertreibt. Eine missbräuchliche Ausnutzung der gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten liegt typischerweise bei langen Befristungsketten in demselben Arbeitsverhältnis vor. Sie kann aber auch gegeben sein, wenn sich verschiedene Arbeitgeber in der Arbeitgeberrolle abwechseln, um auf diese Weise immer wieder eine (auf den ersten Blick legale) befristete Neueinstellung vornehmen zu können. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) deutlich gemacht, dass die Missbrauchskontrolle in Fällen eines Arbeitgebertauschs nicht allzu streng betrieben werden sollte: BAG, Urteil vom 19.03.2014, 7 AZR 527/12.
- 14/135 Befristung von Arbeitsverträgen und Missbrauchskontrolle
15.04.2014. Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil zur Kölner Justizangestellten Kücük klargestellt hat, dass Kettenbefristungen einer verstärkten Missbrauchskontrolle unterzogen werden müssen, stellen sich viele Folgefragen, insbesondere zum Missbrauch befristeter Arbeitsverträge durch den fortlaufenden Austausch des Arbeitgebers ("Arbeitgeber-Karussell"). Zum Arbeitgeberkarussell hat das BAG jetzt entschieden, dass immer nur der letzte Vertragsarbeitgeber zu verklagen ist, d.h. die Missbrauchskontrolle richtet sich gegen ihn: BAG, Urteil vom 22.01.2014, 7 AZR 243/12.
- 14/124 Befristung mit wissenschaftlichen Mitarbeitern
07.03.2014. Arbeitsverträge können befristet werden, wenn die Voraussetzungen des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorliegen. Unter erleichterten Voraussetzungen ist eine Befristung mit wissenschaftlichen Mitarbeitern auf Basis des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) möglich. Fremdsprachenlektoren sind aber keine Wissenschaftler: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26.02.2014, 27 Ca 307/13.
- 14/115 Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung
02.04.2014. Vor drei Jahren überraschte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die arbeitsrechtliche Fachwelt mit einer weitgehenden Erleichterung von sachgrundlosen Befristungen gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Liegt ein früheres Arbeitsverhältnis länger als drei Jahre zurück, soll es einer Befristung ohne Sachgrund nicht im Wege stehen, so das BAG. Damit stößt das BAG aber auf massive Kritik und manche Gerichte folgen ihm nicht, so auch vor kurzem das LAG Baden-Württemberg: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2014, 7 Sa 64/13.
- 14/084 Sozialplan und befristete Arbeitsverträge
12.03.2014. Gibt es bei einer größeren Kündigungswelle einen Sozialplan und daher Sozialplanabfindungen, gibt es auch oft Streit, nämlich über die Frage, ob die Abfindungsregelungen gerecht sind oder nicht. In einem aktuellen Fall hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden, dass befristet beschäftigte Arbeitnehmer generell von Sozialplanabfindungen ausgenommen werden können, wenn ihr Vertrag ohnehin kurze Zeit nach der Entlassungswelle ausgelaufen wäre: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2014, 13 Sa 61/13.
- 14/002 Befristete Arbeitszeiterhöhung als Dauermodell?
02.01.2014. Die befristete Aufstockung der Arbeitszeit kann eine unangemessene Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers sein. Dann ist die Befristung unwirksam. Eine jahrelange Kettenbefristung von Arbeitszeiterhöhungen ist unwirksam, wenn sie der immer nur befristet erhöhte Anteil der Arbeitszeit "erheblich" ist und wenn der Arbeitgeber mit dieser Vorgehensweise Missbrauch treibt: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2013, 1 Sa 2/13.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/330 Befristung eines Arbeitsvertrags zur Vertretung
12.11.2013. Befristete Arbeitsverträge sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur zulässig, wenn sie höchsten zwei Jahre dauern oder durch einen Sachgrund gerechtfertigt sind, z.B. durch die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr.3 TzBfG). Vertretungsbefristungen können nicht nur auf den Ausfall einer Stammkraft aufgrund persönlicher Umstände (z.B. Elternzeit, längere Krankheit) gestützt werden, sondern auch darauf, dass die Stammkraft wegen vorübergehender Abordnung vertreten werden muss. In diesen "Abordnungsfällen" wird die Befristung des Vertrags mit dem Vertreter allerdings strenger als in normalen Vertretungsfällen kontrolliert: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.2.2013, 7 AZR 324/11.
- 13/328 Befristung des Arbeitsvertrags und gerichtlicher Vergleich
11.11.2013. Ein gerichtlicher Vergleich kann im sog. schriftlichen Verfahren gemäß § 278 Abs.6 Satz 1, Alt.1 Zivilprozessordnung (ZPO) abgeschlossen werden. Dabei reichen die Parteien einen übereinstimmenden schriftlichen Vergleichsvorschlag beim Gericht ein, das daraufhin per Beschluss feststellt, dass dieser Vergleichsvorschlag das Verfahren beendet hat. Zu wenig Gericht, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) Anfang 2012, um darauf eine wirksame Verlängerung eines befristeten Vertrages gründen zu können. Falsch, so jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen: LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.11.2013, 1 Sa 489/13.
- 13/268 Befristete Arbeitsverträge im Jobcenter
13.09.2013. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlaubt die Befristung eines Arbeitsvertrags auch über die Gesamtdauer von zwei Jahren hinaus, vorausgesetzt, es gibt dafür einen sachlichen Grund. Ein Sachgrund kann z.B. darin liegen, dass der Bedarf für die Arbeitsleistung nur "vorübergehend" besteht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG). Die politisch unsichere Zukunft der kommunalen Jobcenter im Jahre 2005 rechtfertigt aber keine Befristung des Arbeitsvertrags mit Mitarbeitern einer sog. Optionskommune: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.09.2013, 7 AZR 107/12.
- 13/251 Befristung und Leiharbeit
30.08.2013. In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999 nicht für Leiharbeitnehmer gilt. Damit hat der EuGH Leiharbeitnehmern den europarechtlichen Schutz vor Befristungen versagt: EuGH, Urteil vom 11.04.2013, C-290/12 (Della Rocca).
- 13/173 Befristung zur Vertretung wegen Elternzeit
21.06.2013. Die Befristung eines Arbeitsvertrags zur Vertretung einer Stammkraft, die wegen einer Elternzeit vorübergehend fehlt, setzt nicht notwendig voraus, dass der befristet eingestellte Arbeitnehmer die Aufgaben des Elternzeitlers übernimmt: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.11.2012, 8 Sa 243/12.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/341 Betriebsübergang trotz Beschäftigungsgesellschaft
28.10.2012. Investoren, die Teile eines insolventen Unternehmens kaufen, möchten meistens die Rechtsfolgen des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) umgehen, denn bei einem Betriebsübergang im Sinne dieser Vorschrift haben sie automatisch alle Arbeitsverhältnisse "am Hals". Also versucht man, die Arbeitnehmer vorübergehend in einer Transfergesellschaft zu beschäftigen, damit sich der Investor von dort die ihm genehmen Arbeitnehmern heraussuchen und mit ihnen neue Verträge machen kann. Das geht aber schief, wenn die Tätigkeit in der Transfergesellschaft nur vorgeschoben ist: BAG, Urteil vom 25.10.2012, 8 AZR 572/11.
- 12/283 Befristung und Tarifvertrag
17.08.2012. Ein Tarifvertrag kann vorsehen, dass die Gesamtdauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses und zugleich auch die Anzahl der Verlängerungen gegenüber dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG erhöht wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung vom Donnerstag dieser Woche klargestellt: BAG, Urteil vom 15.08.2012, 7 AZR 184/11.
- 12/263 Kettenbefristung kann Missbrauch sein
20.07.2012. Die immer erneute Befristung eines Arbeitsvertrags kann nach elf Jahren und 13 Verlängerungen missbräuchlich und damit unwirksam sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) vorgestern im Kücük-Fall entschieden: BAG, Urteil vom 18.07.2012, 7 AZR 443/09 (Kücük).
- 12/125 Führungsposition auf Zeit
20.03.2012. § 32 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) gibt öffentlichen Arbeitgebern keine allgemeine Möglichkeit, alle möglichen "Führungskräfte" nach dem Prinzip der "Führung auf Zeit" über zwei Jahre hinaus befristet zu beschäftigen. Denn das Prinzip der "Führung auf Zeit" ist mit den gesetzlichen Sachgründen für eine Befristung in § 14 Abs.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nicht gleichwertig: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.08.2011, 11 Sa 1047/11.
- 12/108 Befristeter Arbeitsvertrag und auflösende Bedingung
11.03.2012.Befristeter Arbeitsvertrag und auflösende Bedingung - Weiterarbeit nach Eintritt der auflösenden Bedingung führt nicht zur Entfristung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10.
- 12/043 Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang
27.01.2012. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jahrelange "Kettenbefristungen" von Arbeitsverträgen zur Vertretung anderer Arbeitnehmer abgesegnet. Für Arbeitnehmer und Gewerkschaften ist das eine enttäuschende Nachricht: EuGH, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük).
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/225 Befristeter Arbeitsvertrag - Kündigung möglich bei Vereinbarung von Kündigungsfristen
15.11.2011. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur ordentlich gekündigt werden, wenn das vertraglich vereinbart ist. Für eine solche Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit genügt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bereits die Vereinbarung, dass im Falle einer ordentlichen Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten sollen: BAG, Urteil vom 04.08.2011, 6 AZR 436/10.
- 11/100 Befristung des Arbeitsvertrags bis zur Betriebsschließung?
24.05.2011. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied in einem aktuellen Urteil, dass bei einem zweckbefristeten Arbeitsverhältnis die Zweckerreichung allein nach objektiven Tatsachen zu bestimmen sein muss und deshalb eine Befristung bis zum „Ende des Betriebs“ einer Klinik unwirksam ist: LAG Hamm, Urteil vom 18.11.2010, 17 Sa 1345/10.
- 11/098 Sachgrundlose Befristung trotz Vereinbarung eines Sachgrundes möglich
20.05.2011. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass die Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag noch nicht unbedingt bedeutet, dass eine sachgrundlose Befristung ausgeschlossen sein soll: Thüringer LAG, Urteil vom 12.10.2010, 7 Sa 425/09.
- 11/088 Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs
06.05.2011. Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil die Voraussetzungen einer Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs im Zusammenhang mit einem Projekt zusammengefasst. Danach setzt eine Projektbefristung voraus, dass es sich um eine vorübergehende und gegenüber Daueraufgaben abgrenzbare Zusatzaufgabe handelt, deren zeitliche Dauer auf einer sorgfältigen Prognose beruht: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.01.2011, 5 Sa 1237/10.
- 11/081 Zuweisung von Haushaltsmitteln als Befristungsgrund?
27.04.2011. Befristung mit Sachgrund können immer wieder verlängert werden ("Kettenbefristung"). Da sich der öffentliche Arbeitgeber mit einer sog. haushaltsrechtlichen Befristung selbst so einen Befristungs-Sachgrund schaffen kann, sind die damit endlos möglichen Kettenbefristungen in die europarechtliche Kritik geraten. Eine entsprechende Vorlagefrage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich nun leider erledigt: BAG, Beschluss vom 27.10.2010, 7 AZR 485/09 (A).
- 11/078 Befristung: Keine Vertragsverlängerung zusammen mit Änderung der Vertragsbedingungen
20.04.2011. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen ist bis zu zwei Jahren Gesamtdauer möglich und innerhalb dieses Zeitraums bis zu dreimal verlängerbar. Eine "Verlängerung" liegt aber nur vor, wenn ausschließlich das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausgeschoben wird und die Vertragsbedingungen im Übrigen gleich bleiben. Andernfalls ist die Folgebefristung unwirksam. Diese Regel wird oft nicht beachtet: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.09.2010, 7 Sa 1275/10.
- 11/074 Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert
14.04.2011. Ohne einen sachlichen Grund kann ein Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur bei Neueinstellungen befristet werden, d.h. nur dann, wenn die Vertragsparteien nicht "bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis“ hatten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass solche Zuvor-Arbeitsverhältnisse sachgrundlosen Zeitverträgen nur dann entgegenstehen, wenn sie mehr als drei Jahre zurückligen. Damit hat das BAG sachgrundlose Zeitverträge erheblich erleichtert: BAG, Urteil vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09.
- 11/032 Befristung von Arbeitsverträgen: Keine Endlosverlängerung wegen Vertretungsbedarfs
15.02.2011. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage an den EuGH gewandt, ob die nach deutschem Recht mögliche Kettenbefristung von Arbeitsverträgen zum Zwecke Vertretung mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist: BAG, Beschluss vom 17.11.2010, 7 AZR 443/09 (A).
- 11/008 Ist die Haushaltsbefristung mit Europarecht vereinbar?
12.01.2011. Die Befristung eines Arbeitsvertrages muss den Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) entsprechen, das wiederum mit dem dahinterstehenden Europarecht vereinbar sein muss. In letzter Zeit sind insoweit Zweifel daran laut geworden, ob die nur dem öffentlichen Arbeitgeber zustehende Haushaltsmittelbefristung diese Voraussetzung erfüllt. Das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof nun eine entsprechende Frage vorgelegt: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.10.2010, 7 AZR 485/09 (A).
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/251 Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs - Prognose muss genau sein
23.12.2010. Zu den gesetzlich ausdrücklich geregelten Gründen, wegen der ein Arbeitsvertrag befristet werden darf, gehört der "vorübergehende Bedarf". Ob der Bedarf an der Arbeitskraft des Arbeitnehmers tatsächlich nur "vorübergehend" ist, muss der Arbeitgeber bei der Befristung prognostizieren. Dabei darf er sich nicht auf eine "Daumenpeilung" beschränken, sondern muss genau nachrechnen. Tut er das nicht, hat der betroffene Arbeitnehmer gute Chancen, dass die Befristung unwirksam ist und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.06.2010, 2 Sa 32/10.
- 10/238 Neueinstellung statt Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht rechtsmissbräuchlich
06.12.2010. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist aus Arbeitgebersicht eine angenehme Möglichkeit, mit geringem Risiko für bis zu zwei Jahre einen Arbeitnehmer mit der Aussicht auf eine unbefristete Stelle "gefügig" zu machen. Entscheidet er sich am Ende dieser Zeit gegeben den Arbeitnehmer, hat dieser - jedenfalls im Vergleich zu vielen Kündigungssituationen - nur wenig Spielraum, um erfolgreich gegen die Befristung vorzugehen. In einem vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verhandelten Fall berief sich eine Arbeitnehmerin beispielsweise auf die Rechtsmissbräuchlichkeit der Befristung: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2010, 9 Sa 193/10.
- 10/197 Klagefrist bei Kündigung im Zweifel einhalten!
08.10.2010. Ein Arbeitsverhältnis kann aus verschiedenen, voneinander völlig unabhängigen Gründen enden, die sogar - ebenfalls unabhängig voneinander - alle am gleichen Tag wirken können. Befristung und Kündigung sind die häufigsten Beendigungsgründe. Wer sein Arbeitsverhältnis fortsetzen (und damit länger Lohn beziehen) möchte, muss sich rechtzeitig mit einer Klage wehren. Was rechtzeitig ist, welche Aufgaben und welche Anträge dabei gemacht werden müssen, hängt vom jeweiligen Beendigungsgrund ab. Werden hier Fehler gemacht und verschiedene Gründe durcheinandergebracht, kann es zu Prozessen kommen, die am Ende nur noch als abschreckendes Beispiel für Kommunikationsprobleme taugen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2010, 6 AZR 480/09.
- 10/192 Wiedereinstellungszusage als sachlicher Grund
01.10.2010. Um Arbeitnehmer zu schützen, sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vor, dass grundlose Befristungen nur zeitlich begrenzt bei Neueinstellungen möglich sind. Im Regelfall ist ein sachlicher Grund nötig. Das TzBfG gibt zwar einige Sachgründe vor. Die Liste ist jedoch nicht abschließend. Daher können die Arbeitsvertragsparteien - und in letzter Konsequenz die Arbeitsgerichte - Gründe "erfinden" und weiterentwickeln: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.06.2010, 7 AZR 136/09.
- 10/178 Mangold-Urteil ist nicht verfassungswidrig
13.09.2010. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern im vorgerückten Alter ohne Sachgrund zu befristen. Im Zuge der Schröderschen Arbeitsmarktreform wurde aus dem "vorgerückten Alter" das 52. Lebensjahr. Diese sogenannte "52er-Regelung" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für europarechtswidrig und unanwendbar erklärt. Dem EuGH wurde deswegen vorgeworfen, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht Gelegenheit, ihm Rückendeckung zu geben: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.07.2010, 2 BvR 2661/06.
- 10/173 Tariflicher Rentenzwang bei der Hamburger Hochbahn unwirksam
06.09.2010. Tarifliche Regelungen, nach denen Arbeitsverhältnisse automatisch mit Beginn des Rentenalters enden ("Zwangspensionierungen") stellen eine Benachteiligung wegen des Alters nach. Sie sind nur dann nicht diskrimnierend, wenn es für sie gute Gründe gibt. In der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung ist äußerst umstritten, unter welchen Voraussetzungen ein solcher "guter Grund" vorliegt. Das Arbeitsgericht Hamburg hat kürzlich in einem von der Kanzlei Hensche Rechtsanwälte erstrittenen Urteil pauschalen Vorwänden eine Absage erteilt: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26.07.2010, 22 Ca 33/10.
- 10/158 Nachträgliche Vereinbarung einer Befristung
16.08.2010. Gewöhnliche Arbeitsverträge dürfen unter den Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zeitlich befristet werden. Stets muss die Befristung schriftlich erfolgen. Im Einzelfall kann aber schnell zweifelhaft werden, ob das vorhandene Schriftstück überhaupt eine wirksame schriftliche Befristung ist oder ob nicht vielmehr eine mündliche Vereinbarung lediglich "aufgeschrieben" werden sollte. Ähnlich gelagert ist die Frage, ob ein ursprünglich ohne Befristung vereinbartes Arbeitsverhältnis nachträglich schriftlich befristet werden darf: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 08.02.2010, 16 Sa 1032/09
- 10/118 Anforderungen an tariflichen Befristungsgrund
21.06.2010. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte darüber zu entscheiden, ob eine aufgrund einer tariflichen Regelung erfolgte Befristung sachlich gerechtfertigt ist, wenn sie wegen eines Personalüberhangs erfolgt, weil die Möglichkeit besteht, die zu vergebende Stelle später einem bereits beschäftigten Arbeitnehmer zuzuweisen. BAG, Urteil vom 09.12.2009, 7 AZR 399/08.
- 10/089 Unwirksame Haushaltsbefristung
10.05.2010. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die nach dem Gesetz im Prinzip mögliche Befristung von Arbeitsverträgen wegen der Vergütung der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln, die für eine befristete Beschäftigung voregesehen sind, bei der Bundesagentur für Arbeit in vielen Fällen wegen eines zu ungenauen Haushaltstitels unwirksam ist. Dieses Urteil könnte rund 5.000 Zeitvertragsstellen bei der Bundesagentur betreffen: BAG, Urteil vom 17.03.2010, 7 AZR 843/08.
- 10/048 Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers
10.03.2010. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass durch die vorläufige Weiterbeschäftigung eines gekündigten Arbeitnehmers bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens ein neues Arbeitsverhältnis auch dann begründet wird, wenn die Aufforderung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung erfolgt, nachdem er in erster Instanz hierzu verurteilt wurde, wenn nicht der Arbeitnehmer nach Erlass des Urteils seine Weiterbeschäftigung ausdrücklich verlangt. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009, 2 Sa 152/09.
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/219 TzBfG auf Erhöhung der Arbeitszeit, die befristet erfolgt, nicht anwendbar
26.11.2009. Auf die zeitliche Befristung von Vertragsbestandteilen wie z.B. auf eine Arbeitszeiterhöhung oder die Tätigkeit auf einer besser bezahlten Stelle wendet das Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht die Rechtsgrundsätze an, die bei der rechtlichen Kontrolle der Arbeitsvertragsbefristung gelten. Allerdings sind Befristungen einzelner Vertragsbestandteile in der Mehrzahl der Fälle in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers enthalten. Daher können Teilbefristungen wegen Unklarheit oder inhaltlicher Unangemessenheit unwirksam sein, müssen es aber nicht: BAG, Urteil vom 02.09.2009, 7 AZR 233/08.
- 09/181 Verabschiedung von Haushaltsgesetz keine Voraussetzung für Befristung
05.10.2009. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Düsseldorf befasst sich mit der Wirksamkeit eines aus haushaltsrechtlichen Gründen befristeten Arbeitsvertrages im öffentlichen Dienst, wenn das entsprechende Haushaltsgesetz noch nicht verabschiedet ist. ArbG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2009, 7 Ca 416/09.
- 09/174 Befristeter Arbeitsvertrag für einen Wissenschaftler
24.09.2009. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gilt die verlängerte Befristungsmöglichkeit von bis zu neun Jahren für Arbeitsverträge mit wissenschafltichem oder künstlerischem Personal an Hochschulen "im Bereich der Medizin" nur für Ärzte. Wissenschaftler anderer Fachrichtungen unterliegen dieser Regelung nicht, auch wenn sie an einer medizinischen Fakultät beschäftigt werden. BAG, Urteil vom 02.09.2009, 7 AZR 291/08.
- 09/075 Keine erweiterten Befristungsmöglichkeiten im Kirchenarbeitsrecht
06.05.2009. Sachgrundlos befristete Arbeitsverträge sind im Allgemeinen nur bis zu einer Höchstgrenze von zwei Jahren zulässig. Diese Höchstzeitraum, der sich aus § 14 Abs.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ergibt, kann zugunsten der Arbeitgeberseite verlängert werden, falls das in einem Tarifvertrag steht. Allerdings ist ein Tarifvertrag im Sinne von § 14 Abs.2 Satz 3 TzBfG etwas anderes als die tarifvertragsähnlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die Kirchen und ihre Einrichtungen zur Vereinheitlichung ihrer Arbeitsverhältnisse anwenden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt: BAG, Urteil vom 25.03.2009, 7 AZR 710/07.
- 09/068 Weiterbeschäftigung befristet beschäftiger Arbeitnehmer durch konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung
24.04.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat entschieden, der Betriebsrat dem Einsatz von Leiharbeitern einer konzernangehörigen Zeitarbeitsfirma auch dann nicht widersprechen kann, wenn die Arbeitnehmer zuvor beim Entleiher befristet tätig waren. In solchen Fällen besteht kein Recht zur Verweigerung der Zustimmung gemäß § 99 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2009, 5 TaBV 33/08.
- 09/047 Arbeitsverträge mit Haushaltsmittelbefristung bei der Arbeitsagentur
24.03.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Befristung der Arbeitsverträge von Hartz-IV-Sachbearbeitern nicht auf eine entsprechende Zuweisung von Mitteln für befristete Stellen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit gestützt werden kann. Damit kann sich die Bundesagentur für Arbeit als Arbeitgeber nicht auf den Befristungsgrund der befristeten Zuweisung von Haushaltsmitteln berufen, d.h. eine Rechtfertigung der Befristung gemäß § 14 Abs.1 Satz 2 Nr.7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) scheidet aus: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.10.2008 (3 Sa 104/08).
Arbeitsrecht aktuell 2008
- 08/139 Arbeitsverträge von Hartz IV-Sachbearbeitern wirksam befristet
23.12.2008. Arbeitsverträge von Hartz IV-Sachbearbeitern können gemäß § 14 Abs.1 Satz 2 Nr.7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wirksam befristet werden, wenn es einen entsprechenden Haushaltstitel der Bundesagentur gibt: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2008, 21 Sa 961/08.
- 08/099 Die „Mangold-Rechtsprechung“ des EuGH und des BAG auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts
23.09.2008. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte mit Urteil vom 26.04.2006 (7 AZR 500/04) entschieden, dass die wesentlichen Aussagen des Mangold-Urteils des Erupäischen Gerichtshfs (EuGH) für deutsche Gerichte verbindlich seien. Demzufolge hat das BAG die politisch und rechtlich umstrittene, im damaligen Teilzeit- und Befristungsgesetz enthaltene Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern im Alter ab 52 Jahren als ungültig behandelt, d.h. das BAG hat ein deutsches Gesetz nicht angewandt. Gegen dieses zulasten des Arbeitgebers ergangene Urteil des BAG legte dieser Verfassungsbeschwerde ein, die nunmehr in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung ansteht (2 BvR 2661/06).
- 08/082: Überraschende Probezeitbefristungsklausel
24.07.2008. Mit Urteil vom 16.04.2008, 7 AZR 132/07 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Kombination einer zwölfmonatigen Befristung des Arbeitsvertrags mit einer sechsmonatigen Probezeitbefristung unwirksam ist, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers "versteckt" wird. Dieses Urteil hatten wir im Mai auf der Grundlage einer Pressemeldung des BAG vom 16.04.2008 für Sie kommentiert (Arbeitsrecht aktuell 08/52: Doppelbefristung eines Arbeitsvertrages). Die zwischenzeitlich veröffentlichten Urteilsgründe machen deutlich, dass Arbeitnehmeranwälte bei einer Entfristungsklage in derartigen Fällen sorgfältig arbeiten müssen.
- 08/081 Führungsämter auf Zeit sind verfassungswidrig
23.07.2008. Karlsruhe setzt der Stärkung des Leistungsprinzips im Beamtenrecht Grenzen. Die vorübergehende Übertragung von Führungsaufgaben an Beamte ist ein zu schwerer Eingriff in das Lebenszeitprinzp: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.05.2008, 2 BvL 11/07.
- 08/067 Sachgrundlose Anschlussbefristung nach befristetem Probearbeitsverhältnis
01.07.2008. Arbeitsverhältnisse dürfen bei Neueinstellungen bis zu höchstens zwei Jahren ohne Sachgrund befristetet werden. Aber auch bei Neueinstellungen ist es nicht verboten, eine Befristung auf einen sachlichen Grund gemäß § 14 Abs.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu stützen, z.B. auf die Erprobung des Arbeitnehmers. Mit einer solchen Vorgehensweise hat man sich aber nicht auf die Sachgrundbefristung festgelegt. Vielmehr kann man nach einer Sachgrundbefristung wieder umschwenken auf eine sachgrundlose Abschlussbefristung: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 19.03.2008, 4 Sa 673/07.
- 08/053 Gegenzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrages erst nach Arbeitsaufnahme
23.05.2008. Die bloße Arbeitsaufnahme vor Gegenzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer führt nicht zur wirksamen Vereinbarung eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch schlüssiges Verhalten, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schon vor Arbeitsantritt einen vorunterzeichneten Vertragsentwurf mit einer Befristungsabrede vorgelegt hat: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.04.2008, 7 AZR 1048/06.
- 08/052 Doppelbefristung eines Arbeitsvertrages während der Probezeit
22.05.2008. Wird in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Musterarbeitsvertrag eine Klausel, der zufolge das Arbeitsverhältnis auf ein Jahr befristet sein soll, durch Fettdruck hervorgehoben, so muss der Arbeitnehmer mit einer zusätzlichen, drucktechnisch nicht hervorgehobenen Probebezeitfristung für sechs Monate nicht rechnen, so dass diese Probebezeitfristung unwirksam ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.04.2008, 7 AZR 132/07.
- 08/025 Keine „Verlängerung“ sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge bei Vertragsänderung
18.02.2008. Das Bundesarbeitsgericht hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach die "Verlängerung" eines ohne Sachgrund befristeten Arbeitsvertrags nur dann als Verlängerung im Sinne von § 14 Abs.2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) anzusehen ist, wenn die Vereinbarung neben dem Hinausschieben des Endtermins keine weiteren Vertragsänderungen enthält. Werden solche Änderungen vereinbart, ist die "Verlängerung" rechtlich als Abschluss eines neuen befristeten Arbeitvertrags anzusehen. Dieser ist nur dann wirksam befristet, wenn es dafür einen Sachgrund gibt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2008, 7 AZR 603/06.
Arbeitsrecht aktuell 2008
- 07/84 Einmalige Befristung eines Arbeitsvertrages im Anschluss an eine Berufsausbildung
27.11.2007. Eine Befristung gemäß § 14 Abs.1 Satz 2 Nr.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), der die Befristung "im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium" erlaubt, kann nur einmalbzw. in einem ersten Arbeitsvertrag nach Ausbildung oder Studium vereinbart werden. Weitere (Folge-)Befristungen sind durch § 14 Abs.1 Satz 2 Nr.2 TzBfG nicht gedeckt, da der Arbeitnehmer dann nicht mehr „im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium“, sondern im Anschluss an ein normales Arbeitsverhältnis beschäftigt wird: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.10.2007, 7 AZR 795/06.
- 07/40 Reden ist Silber, Schweigen ist Gold: Fortsetzung eines Zeitvertrages
21.08.2007. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann der Arbeitgeber einer unbefristeten Fortsetzung eines befristeten Arbeitsvertrags auch dadurch widersprechen, dass er das Verlangen des Arbeitnehmers nach einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf des vereinbarten Vertragslaufzeit ablehnt: BAG, Urteil vom 11.07.2007, 7 AZR 501/06.
- 07/12c Geplanter Einsatz von Leiharbeitern als Befristungsgrund?
23.05.2007. Ein Arbeitsvertrag kann nicht deshalb auf der Grundlage eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Abs.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TZBfG) befristet werden, weil der Arbeitgeber plant, den Arbeitsplatz künftig mit einem Leiharbeitnehmer zu besetzen. Eine solche Planung ist kein Sachgrund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil klargestellt: BAG, Urteil vom 17.01.2007, 7 AZR 20/06.
- 07/05 Altersbefristung wieder eingeführt
25.04.2007. Das "Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen, vom 19.04.2007" ermöglicht erneut die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern ab 52 Jahren. Von dieser Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) verspricht sich der Gesetzgeber, dass ältere Arbeitnehmer leichter eine neue Beschäftigung finden.
Arbeitsrecht aktuell 2006
- 06/12 BAG: Verlängerung von Zeitverträgen unter geänderten Arbeitsbedingungen
26.08.2006. Wird ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag verlängert und werden dabei zugleich auch andere Vertragsbedingungen geändert, liegt ein Folge-Arbeitsvertrag und damit ein Neuabschluss vor, der nicht mehr sachgrundlos befristet werden kann. Das gilt auch dann, wenn eine nur geringfügige Lohnerhöhung von 0,50 EUR vereinbart wird: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2006, 7 AZR 12/06.
- 06/09 BSG: Keine Sperrzeit bei Kündigung und Abschluß eines Zeitvertrags
01.08.2006. Wer ein sicheres unbefristetes Arbeitsverhältnis gegen ein unsicheres befristetes eintauscht, um seinen Beruf zu wechseln, verwirkt keine Sperrzeit nach Auslaufen des befristeten Arbeitsverhältnisses. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom Juli dieses Jahres: BSG, Urteil vom 12.07.2006, B 11a AL 55/05 R.
- 06/05a BAG entscheidet zur Altersbefristung
29.05.2006. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Mangold-Entscheidung des EuGH und versagt Zeitverträgen, die unter Ausnutzung der 52er-Regelung sachgrundlos befristet wurden, die Wirksamkeit, BAG, Urteil vom 26.04.2006, 7 AZR 500/04.
Arbeitsrecht aktuell 2003
Letzte Überarbeitung: 4. November 2022