Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Köln
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche
Fachanwalt für Arbeitsrecht
HENSCHE Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kanzlei Köln
Theodor-Heuss-Ring 23
50668
Köln
Telefon: 0221 - 70 90 718
Telefax: 0221 - 70 90 731
E-Mail: koeln@hensche.de
Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
HENSCHE Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kanzlei Köln
Theodor-Heuss-Ring 23
50668
Köln
Telefon: 0221 - 70 90 718
Telefax: 0221 - 70 90 731
E-Mail: koeln@hensche.de
Im Arbeitsleben kommt es auf kluge Entscheidungen an, die oft unter Zeitdruck getroffen werden müssen. Das gilt für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer, aber auch für betriebliche Arbeitnehmervertretungen.
Unsere Kölner Kanzlei ist mit allen arbeitsrechtlichen Aspekten eines modernen Personalmanagements vertraut und kann Sie dabei kompetent unterstützen.
Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit gehören die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen und von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen sowie die Beratung und Vertretung im Vorfeld einer Kündigung und danach, insbesondere vor Gericht im Falle von Kündigungsschutzprozessen. Darüber hinaus klären wir alltägliche arbeitsrechtliche Fragen, die sich für Personalverantwortliche und Arbeitnehmervertretungen stellen.
Wir sehen die laufende Auswertung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung als notwendigen Teil unserer anwaltlichen Arbeit an. Daher kommentieren wir regelmäßig aktuelle arbeitsrechtliche Urteile auf unserer Webseite, insbesondere auch die Entscheidungen der Arbeitsgerichte im Bezirk des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln.
Nähere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie im Kanzleiprofil.
In unserem Büro in der Kölner Innenstadt sind Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gerne für Sie da.
Zu unseren Mandanten gehören:
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer
- Führungskräfte und leitende Angestellte
- Organe juristischer Personen, insbesondere GmbH-Geschäftsführer
- Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen kirchlicher Einrichtungen
Unser Kölner Büro in der Innenstadt können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr unter folgender Anschrift erreichen:
HENSCHE Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kanzlei Köln
Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln
Telefon: 0221 - 70 90 718
Telefax: 0221 - 70 90 731
E-Mail: koeln@hensche.de
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie überhaupt einen Anwalt beauftragen sollten, rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch weiter. Auf der Grundlage Ihrer Unterlagen geben wir Ihnen auch vorab eine unverbindliche Kostenauskunft.
Aktuelle Beiträge unserer Redaktion:
- Update Arbeitsrecht 19|2021 LAG Hamm: Initiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Update Arbeitsrecht 18|2021 Arbeitsgericht Bonn: Lohnanspruch eines vollzeitig zur Arbeit herangezogenen Auszubildenden
- Update Arbeitsrecht 16|2021 Arbeitsgericht Bonn: Verbrauch von Urlaub bei vorsorglicher Corona-Quarantäne
- Update Arbeitsrecht 10|2021 Arbeitsgericht Köln: Arbeitgeber dürfen Betriebsräte nicht zu Präsenzsitzungen statt zu Video-Sitzungen drängen
- Update Arbeitsrecht 04|2021 LAG Köln: Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Umsetzung eines Besucherkonzepts im Krankenhaus
- Arbeitsrecht aktuell: 20/084 Austausch von Leiharbeitnehmern über 18 Monate hinaus
- Update Arbeitsrecht 12|2020 LAG Köln: Das auf dem Zeugnis angegebene Ausfertigungsdatum muss mit dem Austrittsdatum übereinstimmen
- Update Arbeitsrecht 07|2020 LAG Köln: Anspruch eines Oberarztes gegen den Chefarzt auf Beteiligung an den Einnahmen aus Privatliquidation
- Arbeitsrecht aktuell: 17/292 Frauenförderung durch Kölner Autohaus
- Arbeitsrecht aktuell: 16/370 LAG Köln: Bei Zahlungsverzug werden 40,00 EUR fällig