HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Kollektives Arbeitsrecht

 

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das BetrVG regelt, in welchen Betrieben Betriebsräte zu errichten sind und wie dies geschieht und wann und wie Gesamt- und ein Konzernbetriebsräte zu bilden ist. Darüber hinaus bestimmt das BetrVG, welche Rechte diese Organe der Interessenvertretung haben.

Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG)
Das Mitarbeitervertretungsgesetz(kurz: "MVG") ist die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Interessenvertretung in Einrichtungen der evangelischen Landeskirchen und ihrer diakonischen Einrichtungen.

Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
Die Mitarbeitervertretungsordnung (kurz: "MAVO") ist die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Interessenvertretung in Einrichtungen der katholischen Landeskirchen.

Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
Das Mitbestimmungsgesetz beinhaltet Regelungen zur Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsräten großer Unternehmen, wie z.B. Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern.

Sprecherausschußgesetz (SprAuG)
Das Sprecherausschußgesetz (kurz: "SprAuG") ist die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Interessenvertretung der leitenden Angestellten, den Sprecherausschuss.

Tarifvertragsgesetz (TVG)
Das Tarifvertragsgesetz (kurz: "TVG") regelt die Befugnis der Tarifparteien, durch Tarifverträge Einfluss auf das Arbeitsleben zu nehmen. Es konkretisiert damit die grundrechtliche geschützte Koalitionsfreiheit.

Wahlordnung (WO)
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11.12.2001 (BGBl. I S. 3494) regelt die Wahlen zum Betriebsrat im Sinne von § 14 bzw. § 14a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).