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Aktuelles Arbeitsrecht 2003: Urteile, Gesetzgebung, Europarecht, Arbeit & Soziales
Auf dieser Seite finden Sie juristische Bewertungen aktueller Urteile und Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts im Jahr 2003.
Da die Beiträge aktualitätsbedingt auf teilweise unvollständigen Informationen beruhen (insbesondere auf gerichtlichen Pressemeldungen über Urteile, die im Volltext noch nicht vorliegen), haben sie oft vorläufigen Charakter.
Ältere Beiträge geben daher nicht immer den zwischenzeitlich erreichten Stand der arbeits- und sozialrechtlichen Diskussion wieder.
Beiträge aus anderen Jahren finden Sie unter Arbeitsrecht 2019, Arbeitsrecht 2018, Arbeitsrecht 2017, Arbeitsrecht 2016, Arbeitsrecht 2015, Arbeitsrecht 2014, Arbeitsrecht 2013, Arbeitsrecht 2012, Arbeitsrecht 2011, Arbeitsrecht 2010, Arbeitsrecht 2009, Arbeitsrecht 2008, Arbeitsrecht 2007, Arbeitsrecht 2006, Arbeitsrecht 2005, Arbeitsrecht 2004, Arbeitsrecht 2002 und unter Arbeitsrecht 2001.
03/08 Abwicklungsverträge führen zu Sperrzeit | |
19.12.2003. Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) führen Abwicklungsverträge zu einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Abwicklungsverträge sind Vereinbarungen, mit denen der Arbeitnehmer, der eine Kündigung des Arbeitgebers erhalten hat, die Wirksamkeit der Kündigung bestätigt und damit auf das Recht zur Kündigungsschutzklage verzichtet: BSG, Urteil vom 18.12.2003, B 11 AL 35/03 R. |
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03/07 Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsverträgen | |
29.11.2003. Wer als Arbeitnehmer im Betrieb bzw. Personalbüro einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, hat nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kein Widerrufsrecht gemäß § 312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): BAG, Urteil vom 27.11.2003, 2 AZR 177/03. |
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03/06 Mutterschaftsgeldzuschuss verfassungswidrig | |
20.11.2003. Derzeit werden nur Arbeitgbeber, die kleinere Betrieben mit nicht mehr als 20 Arbeitnehmer führen, von der finanziellen Belastung mit Mutterschutzleistungen entlastet, nämlich durch die Umlage U2. Arbeitgeber mit größeren Betrieben bleiben auf den Kosten für den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld sitzen. Für sie besteht daher ein Anreiz, eher Männer als Frauen einzustellen, um dieser finanziellen Belastung zu entgehen. Dies ist mit der verfassungsrechtlichen Vorgabe der Chancengleichheit von Männern und Frauen nicht zu vereinbaren. Die derzeitige Fassung von § 14 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuschG) ist daher verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer aktuellen Entscheidung: BVerfG, Beschluss vom 18.11.2003, 1 BvR 302/961. |
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03/05 Richtiger Klageantrag bei Entfristungsklagen | |
25.10.2003. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist bei Enfristungsklagen unbedingt darauf zu achten, daß der Klageantrag den gesetzlichen Vorgaben des § 17 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) entspricht. Der Klageantrag muß sich "punktuell" gegen die Wirksamkeit der zuletzt vereinbarten Befristung richten. Andernfalls wahrt eine solche Klage nicht die dreiwöchige Klagefrist: BAG, Urteil vom 16.04.2003, 7 AZR 119/02. |
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03/04 Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung | |
07.04.2003. Das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", vom 23.12.2002 (BGBl I 2002, S.4621 ff.), enthält wesentliche Änderungen der geringfügigen Beschäftigung. So wird die Minijob-Grenze von 325,00 EUR auf 400,00 EUR angehoben und es gibt keine Begrenzung der maximal zulässigen Wochenarbeitszeit, d.h. die 15-Stunden-Grenze ist fortgefallen. Die Änderungen sind Anfang April in Kraft getreten. Wir haben für Sie zusammegefasst, was sich konkret geändert hat. |
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03/03 Frage nach Schwangerschaft unzulässig | |
21.03.2003. Es ist seit langem klar, dass Bewerberinnen auf die Frage nach einer Schwangerschaft lügen dürfen, d.h. eine solche Lüge berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Anfechtung des Arbeitsvertrags. Das Recht zur Lüge besteht nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sogar dann, wenn die Schwangerschaft aufgrund eines Beschäftigungsverbotes ausnahmsweise dazu führt, dass die Schwangere ihre arbeitsvertraglichen Aufgaben während der Schwangerschaft von vornherein nicht ausüben darf: BAG, Urteil vom 06.02.2003, 2 AZR 621/01. |
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03/02 Arbeitsvertrag: Neue Vorschriften 2003 | |
15.01.2003. Zum 01.01.2003 sind einige neue Vorschriften der Gewerbeordnung in Kraft getreten, die wesentliche Fragen des Arbeitsvertragsrechts betreffen, die bisherige Rechtslage aber nicht ändern |
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03/01 Wegfall der "Scheinselbständigkeits"-Regelung | |
08.01.2003. Seit Anfang dieses Jahres gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung zur sog. Scheinselbständigkeit mehr. Die bisherige Regelung in § 7 Abs.4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wurde ersatzlos gestrichen, da sie keine positiven Effekte hatte. |