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Befristungskontrollklage
Eine Befristungskontrollklage ist eine Klage, mit der sich ein Arbeitnehmer gegen die Befristung seines Arbeitsverhältnisses gerichtlich zur Wehr setzt. Das Ziel einer solchen Klage besteht in der gerichtlichen Feststellung, dass die Befristung des Arbeitsvertrags unwirksam ist.
Statt von Befristungskontrollklage spricht man auch von Entfristungsklage. Eine solche Klage muss spätestens drei Wochen nach dem Ende der vereinbarten Befristung bei Gericht eingehen. Zuständig sind die Arbeitsgerichte.
Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort "Klage gegen Befristung (Befristungskontrollklage, Entfristungsklage)".
Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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