HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

R wie Ruf­be­reit­schaft, Rück­zah­lungs­klau­sel...


 
Rückzahlungsklausel
  Was ver­steht man un­ter ei­ner Rück­zah­lungs­klau­sel? - Wann wer­den Rück­zah­lungs­klau­seln in der Pra­xis ver­ein­bart? - Sind ar­beits­ver­trag­li­che Rück­zah­lungs­ver­ein­ba­run­gen zulässig? - Wie wird ei­ne Rück­zah­lungs­klau­sel, die sich auf Fort­bil­dungs­kos­ten be­zieht, in der Pra­xis ge­stal­tet? - Un­ter wel­chen Umständen ist ei­ne auf Fort­bil­dungs­kos­ten be­zo­ge­ne Rück­zah­lungs­klau­sel wirk­sam? - Können Kos­ten für die Be­rufs­aus­bil­dung zurück­ver­langt wer­den? - Un­ter wel­chen Umständen ist ei­ne auf Gra­ti­fi­ka­tio­nen be­zo­ge­ne Rück­zah­lungs­klau­sel wirk­sam? Was gilt, wenn die ver­ein­bar­te Bin­dungs­frist übermäßig lang ist? - Wo fin­den Sie mehr zum The­ma Rück­zah­lungs­klau­sel / Rück­zah­lungs­ver­ein­ba­rung?
 
Rufbereitschaft
  Was ver­steht man un­ter Ruf­be­reit­schaft? - Wie wer­den Zei­ten der Ruf­be­reit­schaft vergütet? - Zählt Ruf­be­reit­schaft zur Ar­beits­zeit im Sin­ne des Ar­beits­zeit­ge­set­zes?