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Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
- Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche
- Rechtsanwalt Christoph Hildebrandt
- Rechtsanwältin Nina Wesemann (geb. Lüking)
beraten und vertreten Arbeitnehmer, Führungskräfte sowie kleinere und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Weitere Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte unseres Anwaltsteams finden Sie hier.
Informationen gemäß §§ 5, 6 Telemediengesetz (TMG)
Diese Webseite ist der werbende Internetauftritt einer Rechtsanwaltskanzlei und stellt daher eine kommerzielle Kommunikation im Sinne von § 6 Abs.1 TMG dar.
In unserer Kanzlei arbeiten deutsche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin, der Rechtsanwaltskammer Köln, der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, der Rechtsanwaltskammer München oder der Rechtsanwaltskammer Hamburg sind. Es gelten die folgenden rechtlichen Regelungen für die Berufsausübung:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.
Die genannten Vorschriften können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de (dort unter "Berufsrecht") nachlesen und herunterladen.
Letzte Überarbeitung: 11. Januar 2023
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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