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Kanzleiprofil: Hensche Rechtsanwälte
Die Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht Hensche Rechtsanwälte ist seit 1997 mit mehreren Büros in Deutschland auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.
Unser Anwaltsteam verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Managern, Betriebsräten und Arbeitgebern in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir sind mit den arbeitsrechtlichen Aspekten des modernen Personalmanagements vertraut und können Personalverantwortliche daher jederzeit umfassend unterstützen.
Arbeitsrechtliche Entscheidungen müssen oft unter Zeitdruck getroffen werden. Deshalb sind rasche Termine bei uns selbstverständlich.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Beendigung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
- Vorbereitung von Kündigungen
- Kündigungsschutzprozesse
- Arbeitsgerichtliche Prozesse
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen
- Alltägliche Fragen des Arbeitsrechts
- Mutterschutz und Elternzeit
- Insolvenzarbeitsrecht
- Mobbing
- Schulung und Fortbildung für Betriebsräte
- Unsere Leistungen
Beendigung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung, d.h. bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen mit und ohne Abfindungen, bei der Vermeidung von Sperrzeitproblemen und bei anderen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeldansprüchen.
In diesem Zusammenhang erarbeiten wir für Sie rechtssichere Lösungen bei der Urlaubsabgeltung und der Aufhebung oder Umgestaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote. Entsprechend Ihren Wünschen überprüfen wir Arbeitszeugnisse oder erstellen sie nach Ihren Vorgaben.
Vorbereitung von Kündigungen
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vorfeld von Kündigungen und helfen dabei, Fehler und daraus entstehende Folgeprobleme zu vermeiden.
Je nach Lage des Einzelfalls prüfen und gestalten wir dabei Fragen eines möglicherweise bestehenden Sonderkündigungsschutzes und des allgemeinen Kündigungsschutzes, geplante Änderungskündigungen, einzuhaltende Kündigungsfristen sowie alle rechtlichen Formalitäten der Betriebsratsanhörung
Kündigungsschutzprozesse
Wir bereiten Kündigungsschutzprozesse gründlich vor, um einen für unsere Auftraggeber bestmöglichen Prozessverlauf zu gewährleisten. Dazu gehört die frühzeitige Sammlung von Informationen, die sich z.B. auf vorherige Abmahnungen, auf die Anhörung des Betriebsrats oder auf Fragen der Sozialauswahl beziehen, um auf diese Weise die rechtliche Haltbarkeit der Kündigung im Interesse unseres Auftraggebers realistisch einschätzen zu können.
Falls von unseren Mandanten gewünscht versuchen wir bereits im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage, eine gütliche Einigung zu erzielen, die meist in einer Abfindungslösung besteht. Lässt sich die Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses nicht vermeiden, betreuen wir diesen bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie falls erforderlich auch vor dem Bundesarbeitsgericht.
Dabei besprechen wir schwierige prozessuale Entscheidungen vorab in unserem spezialisierten Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht. Aufgrund unserer breiten und langjährigen Erfahrungen mit Kündigungsschutzprozessen sind wir jederzeit in der Lage, den voraussichtlichen weiteren Verfahrensgang, die Prozesschancen und mögliche Prozessrisiken bestmöglich abzuschätzen, um unsere Auftraggeber vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren und ihnen ein juristisch und wirtschaftlich optimales Prozessergebnis zu gewährleisten.
Arbeitsgerichtliche Prozesse
Wir sind als Rechtsanwaltskanzlei seit vielen Jahren ausschließlich mit dem Arbeitsrecht und mit angrenzenden Spezialmaterien befasst und verfügen daher über breite praktische Erfahrungen mit arbeitsgerichtlichen Prozessen, die wir bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite führen. In beamtenrechtlichen Streitigkeiten sind wir auch vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig.
Falls gerichtliche Auseinandersetzungen sich nicht vermeiden lassen, übernehmen wir für Sie die anwaltliche Vertretung z.B. bei der Klärung des Arbeitnehmerstatus eines möglichen Scheinselbständigen, in Kündigungsschutzprozessen, Befristungskontrollprozessen sowie bei Prozessen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen. Wir verfügen auch über langjährige Erfahrungen mit gerichtlichen Diskriminierungsstreitigkeiten.
Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
Wir erstellen, überarbeiten und prüfen für Sie Arbeitsverträge von A bis Z sowie alle ergänzenden Vereinbarungen wie z.B. Arbeitnehmerdarlehensverträge, Dienstwagenregelungen, Provisionsregelungen, Rückzahlungsvereinbarungen oder Zielvereinbarungen. Dabei gilt unsere besondere Aufmerksamkeit der Frage, ob bestimmte Vertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (noch) zulässig sind oder nicht. Falls nötig ermitteln wir die auf Sie anwendbaren Tarifverträge.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine geplante oder bereits ausgeübte Tätigkeit als freie Mitarbeit oder aber als ein Arbeitsverhältnis anzusehen ist, unterstützen wir Sie bei der Vermeidung bzw. Bewältigung von Scheinselbständigkeitsproblemen.
Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen
Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer, Vorstand einer Aktiengesellschaft oder als leitender Angestellter Fragen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung oder Beendigung Ihres Managervertrags haben oder wenn es Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsdurchführung gibt, etwa wegen variabler Gehaltsbestandteile oder wegen einer Versetzung, unterstützen wir Sie gerne.
In diesen und ähnlichen Fragen sind wir auch auf seiten von Gesellschaften tätig.
Alltägliche Fragen des Arbeitsrechts
Auch wenn Sie als Personalverantwortlicher oder als Arbeitnehmer "nur" ganz alltägliche Fragen bei der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses haben, beraten wir Sie gerne, so beispielsweise wenn es um die Arbeitszeitgestaltung oder das Arbeitszeitrecht geht, um Lohn- und Gehaltsfragen, um eine Versetzung oder um die Urlaubsgewährung oder -abgeltung.
Wir unterstützen Sie auch in allen Fragen der Betriebsverfassung, d.h. in Fragen, die das Verhältnis von Arbeitgeber und Betriebrat betreffen, die tägliche Arbeit des Betriebsrats und seine im Gesetz festgelegten Mitbestimmungsrechte.
Mutterschutz und Elternzeit
Schwangere und junge Mütter müssen eine mehr oder weniger lange Zeit pausieren, und sie wünschen sich oft eine Teilzeitbeschäftigung während oder nach der Elternzeit. Beides führt immer wieder zu Konflikten, am Ende nicht selten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier sollten Arbeitnehmerinnen frühzeitig die Weichen richtig stellen, und auch Arbeitgeber sollten die mutterschaftsbedingte Auszeit ihrer Arbeitnehmerinnen realistisch planen.
Wir beraten und vertreten daher Schwangere, junge Mütter und frischgebackene Väter sowie ihre Arbeitgeber in allen Fragen des Mutterschutzes, unterstützen sie bei der Planung und Durchführung einer Elternzeit sowie bei Meinungsverschiedenheiten in bezug auf Teilzeitwünsche.
Insolvenzarbeitsrecht
Ein besonderer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist seit langem das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers.
Wir klären mit Ihnen gemeinsam alle Fragen, die für Sie als Arbeitnehmer oder als Vertreter eines insolventen Unternehmens aufgrund der Insolvenz wichtig sind, und erarbeiten rechtssichere Lösungen, insbesondere im Zusammenhang mit offenen Lohnansprüchen, dem Insolvenzgeld, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Aufstellung eines Sozialplans vor und nach der Insolvenzeröffnung.
Mobbing
Wir beraten und vertreten Sie bei allen Problemen, die Sie als Mobbingbetroffener oder als Vorgesetzter oder Arbeitgeber mit Mobbingvorfällen in Ihrem Betrieb haben.
Auch wenn Sie als Betriebsrat mit Fragen des Mobbing zu tun haben, z.B. im Zusammenhang mit einer Mobbingbeschwerdestelle, sind wir gerne für Sie anwaltlich tätig.
Schulung und Fortbildung für Betriebsräte
Wer sich als Betriebsrat für seine Kolleginnen und Kollegen engagiert, muss dazu nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennen, sondern auch viele andere Gesetzesgrundlagen des Arbeitsrechts sowie die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, denn damit hat man in der Praxis der Betriebsratsarbeit immer wieder zu tun. Damit Betriebsräte fachlich "auf Augenhöhe" mit dem Arbeitgeber verhandeln können, haben sie das Recht und die Pflicht, sich fortzubilden.
Die Anwälte unserer Kanzlei bieten seit langem Fortbildungen für Betriebs- und Personalräte an. Einzelheiten hierzu finden Sie unter Kanzlei: Schulung und Fortbildung für Betriebsräte.
Unsere Leistungen
Je nach Ihren Wünschen und der gegebenen Verhandlungssituation beraten wir Sie lediglich, d.h. wir treten nicht nach außen für Sie in Erscheinung, oder aber wir korrespondieren oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenpartei, wenn dies sinnvoll ist.
Sollte zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie wie bereits erwähnt bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.
Als Rechtsanwälte sind wir dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel zu finden. Um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über die Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozesskostenhilfe.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir routinemäßig den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber Gebühren.
Letzte Überarbeitung: 4. November 2020
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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