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Schulung und Fortbildung für Betriebsräte
Wer sich als Betriebsrat für seine Kolleginnen und Kollegen einsetzen will, muss dazu wohl oder übel das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennen.
Und nicht nur dieses Gesetz, sondern auch viele andere Gesetzesgrundlagen des Arbeitsrechts, denn damit hat man in der Praxis der Betriebsratsarbeit immer wieder zu tun.
Um hier fachlich "auf Augenhöhe" mit dem Arbeitgeber bzw. den Mitarbeitern der Personalabteilung verhandeln zu können, sind Schulungen für alle engagierten Betriebsratsmitglieder unvermeidlich. Fortbildung ist Pflicht - für "alte Hasen" wie für erstmals gewählte Betriebsräte.
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
- Welche gesetzlichen Rechte gewährleisten eine effektive Fortbildung für Betriebsräte?
- Mit welchen Fortbildungsveranstaltungen unterstützt unsere Kanzlei Betriebsräte?
- Welche Themen könnten Sie interessieren?
- Wo finden Sie mehr zum Thema Betriebsratsschulung / Fortbildung für Betriebsräte?
- Was können wir für Sie tun?
Welche gesetzlichen Rechte gewährleisten eine effektive Fortbildung für Betriebsräte?
Das Gesetz gibt Betriebsratsmitgliedern daher in § 37 Abs.6 und 7 BetrVG einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Nach § 37 Abs.6 Satz 1 BetrVG besteht der Freistellungsanspruch zum Zwecke der "Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind."
Als Betriebsrat können Sie die Schulungen nach Ihrem Ermessen - durch Beschluss des Gremiums - festlegen, und Sie können ebenso nach Ihrem Ermessen darüber beschließen, welche Mitglieder des Betriebsrats an der Schulung teilnehmen sollen. Gerichtlich überprüfbar ist lediglich die Einhaltung der Grenzen des Ermessens. Bis zur Grenze der Ermessensüberschreitung durch den Betriebsrat hat der Arbeitgeber die Schulungsentscheidungen des Betriebsrats hinzunehmen, d.h. die Teilnehmer unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen und die Kursgebühren zu tragen.
Mit welchen Fortbildungsveranstaltungen unterstützt unsere Kanzlei Betriebsräte?
Wir führen als eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei regelmäßig Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen für Betriebsräte durch. Dabei orientieren wir uns an Ihren Wünschen hinsichtlich der Inhalte, der Dauer und der zeitlichen Lage der Schulungsveranstaltungen. Je nachdem, wo Ihr Betrieb liegt, können wir Ihnen die Schulungen auch als Inhouse-Veranstaltungen, d.h. in den Räumen des Betriebs anbieten.
Wir bieten Ihnen und Ihren Betriebsratskollegen kompetente Referenten und eine persönliche Atmosphäre, in der Sie selbst bzw. Ihre Betriebsratskollegen bestimmen, welche Themen und Fragen Sie vertiefen wollen. Wenn alle Mitglieder Ihres Betriebsrats an der Schulungsveranstaltung teilnehmen, ist der Nutzeffekt für alle erfahrungsgemäß am größten, da dann niemand von der Meinungsbildung im Gremium ausgeschlossen wird. Denn was Sie heute lernen, können Sie möglicherweise schon morgen bei Ihrer praktischen Arbeit anwenden, und dann haben alle Betriebsratskollegen denselben Wissensstand.
Welche Themen könnten Sie interessieren?
Themen einer Schulung könnten zum Beispiel sein
- Organisation der Betriebsratsarbeit: Einladung zur Sitzung, Aussprache, Abstimmung, Protokollführung, Schriftverkehr, Betriebsvereinbarung
- Das Betriebsratsbüro: Anforderungen an den Raum für die Betriebsratsarbeit, Ausstattung mit Sachmitteln, Internetzugang usw.
- Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts: Vom Abschluss des Arbeitsvertrags über Krankheit, Urlaub, Versetzung bis hin zur Kündigung
- Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts: Betriebsrat und Gewerkschaft, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag, Einigungsstelle und Streik
- Grundzüge des Betriebsverfassungsrechts: Aufgaben des Betriebsrats, Informations, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarung
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten: Ordnung im Betrieb, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern, Arbeitszeitregulierung
- Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen und Versetzungen, Mitwirkung bei Kündigungen
- Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan, Massenentlassung, Wirtschaftsausschuss
Wo finden Sie mehr zum Thema Betriebsratsschulung / Fortbildung für Betriebsräte?
Weitere Informationen auf dieser Webseite zum Thema Betriebsratsschulung finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsmitglied
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsschulung
- Arbeitsrecht aktuell 09/167 Betriebsrat: Grundlagenschulung zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist erforderlich
- Arbeitsrecht aktuell 09/214 Betriebsrat hat Anspruch auf rhetorische Schulung
- Arbeitsrecht aktuell 09/079 Zeitpunkt der Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung
Letzte Überarbeitung: 6. Juni 2014
Was können wir für Sie tun?
Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Schulungsveranstaltung zu einem der oben genannten oder auch zu anderen Fragen des Arbeits- bzw. Betriebsverfassungsrechts durchführen wollen. Wir führen auch Fortbildungsveranstaltungen für Personalräte und für Mitarbeitervertretungen (MAVs) durch. Dabei stimmen wir unsere Kurse speziell auf die für diese Gremien wesentlichen Gesetzesgrundlagen ab. Wir unterstützen fortbildungsinteressierte Gremien gerne im Vorfeld einer Schulungsmaßnahme dabei,
Sollte es bei einem dieser drei Stolpersteine auf dem Weg zur Betriebsratsfortbildung Probleme geben, können wir Ihnen dabei helfen, sie zu beiseite zu räumen - notfalls auch durch gerichtliche Schritte. |
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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