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Betriebsratsschulung auf Englisch
Fraglich ist, ob der Betriebsrat bei mangelnden Deutschkenntnissen seiner Mitglieder auch die Kostenübernahme für eine Betriebsratsschulung in der Muttersprache der Betriebsratsmitglieder verlangen kann. Arbeitgeber werden das nicht sofort einsehen, ist doch letztlich jeder selbst für seine Sprachkenntnisse verantwortlich. Mit dieser Frage befasst sich eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Beschluss vom 03.03.2011, 24 BV 15046/10).
In den Betriebsrat eines Sicherheitsunternehmens, das US-amerikanische Objekte bewacht, wurden im Jahre 2010 zwei US-Amerikaner gewählt. Beide unterhielten sich privat - und beruflich - fast nur auf Englisch. Die deutsche Sprache beherrschten sie kaum. Der Betriebsrat schickte sie zu einem auf Englisch abgehaltenen Grundlagenseminar zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, das im Hause des Arbeitgebers durchgeführt wurde. Das war in Ordnung, so das Arbeitsgericht.
Fazit: Die Entscheidung ist richtig. Durch die Seminare sollten die Betriebsratsmitglieder die für ihre Aufgaben nötigen Grundlagenkenntnisse erhalten. Dazu war hier aufgrund sprachlicher Defizite ein englischsprachiges Seminar unumgänglich. Arbeitgeber müssen ihre Betriebsräte nehmen, wie sie sind, und falls nötig für Dolmetscher und fremdsprachige Schulungen aufkommen. Wer sich dagegen sträubt, riskiert den Vorwurf der Diskriminierung und der unzulässigen Behinderung der Betriebsratstätigkeit.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 03.03.2011, 24 BV 15046/10 (Pressemitteilung)
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsmitglied
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsschulung
- Arbeitsrecht aktuell: 13/264 Fortbildung für die Schwerbehindertenvertretung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/229 Betriebsrat und Rechtsanwaltskosten
- Arbeitsrecht aktuell: 11/085 Rhetorik-Schulung für den Betriebsrat
- Arbeitsrecht aktuell: 09/167 Betriebsrat: Grundlagenschulung zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist erforderlich.
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das AG Berlin seine Entscheidungsgründe veröffentlicht. Das vollständig begründeten Beschluss des AG Berlin finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 29. Juni 2016
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