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ARBEITSRECHT AKTUELL // 11/081

Zu­wei­sung von Haus­halts­mit­teln als Be­fris­tungs­grund?

EuGH-Vor­la­ge des BAG zur Haus­halts­be­fris­tung bleibt un­be­ant­wor­tet: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Be­schluss vom 27.10.2010, 7 AZR 485/09 (A)
Abrisskalender Haus­halts­be­fris­tun­gen - wann ist das letz­te Glied der Ket­te er­reicht?
27.04.2011. Gibt es ei­nen Sach­grund für die Be­fris­tung ei­nes Ar­beits­ver­trags, kann die­ser im­mer er­neut ver­län­gert wer­den. Ein vom Ge­setz an­er­kann­ter Sach­grund liegt vor, wenn der Ar­beit­neh­mer aus Haus­halts­mit­teln ver­gü­tet wird, die haus­halts­recht­lich für ei­ne be­fris­te­te Be­schäf­ti­gung be­stimmt sind, und er ent­spre­chend be­schäf­tigt wird (§ 14 Abs.1 Satz 2 Nr.7 Teil­zeit- und Be­fris­tungs­ge­setz - Tz­B­fG).

Öf­fent­li­che Ar­beit­ge­ber kön­nen da­durch - an­ders als pri­va­te - mit Haus­halts­ent­schei­dun­gen end­lo­se "Ket­ten­be­fris­tun­gen" er­mög­li­chen. Wer­den Ar­beits­ver­hält­nis­se auf die­se Wei­se jah­re­lang im­mer er­neut be­fris­tet, be­steht die Ge­fahr ei­nes Miss­brauchs die­ser recht­li­chen Ge­stal­tungs­mög­lich­keit, weil ja letzt­lich ein Dau­er­be­darf für die Ar­beit des be­fris­tet be­schäf­tig­ten Ar­beit­neh­mers vor­liegt. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) leg­te da­her vor kur­zem dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof (EuGH) die Fra­ge vor, ob die Haus­halts­be­fris­tung mit Eu­ro­pa­recht ver­ein­bar ist (Vor­la­ge vom 27.10.2010, 7 AZR 485/09 (A)).

Der Fall be­traf ei­ne über zehn Jah­re in der Ket­te be­fris­tet tä­ti­ge Jus­tiz­fach­an­ge­stell­te des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len. Sie hat­te Be­fris­tungs­kon­troll­kla­ge er­ho­ben, ihr Fall lan­de­te beim BAG. Nach der EuGH-Vor­la­ge des BAG vom Ok­to­ber 2010 er­klär­ten die Par­tei­en den Pro­zess jetzt für er­le­digt, of­fen­bar in­fol­ge ei­ner güt­li­chen Ei­ni­gung. Das BAG ent­schied da­her nicht mehr in der Sa­che, son­dern nur über die Kos­ten, und mach­te da­bei deut­lich, dass der Ver­fah­rens­aus­gang of­fen war.

Fa­zit: Der EuGH wird über die Fra­ge des BAG nicht mehr ent­schei­den, aber im­mer­hin ist noch ei­ne Vor­la­ge des LAG Köln an­hän­gig (Be­schluss vom 13.04.2010, 7 Sa 1224/09). Klar ist schon jetzt, dass auch das höchs­te deut­sche Ar­beits­ge­richt lang­jäh­ri­ge Haus­halts­be­fris­tun­gen für be­denk­lich hält. Öf­fent­li­che Ar­beit­ge­ber kön­nen auf die Wirk­sam­keit die­ses Be­fris­tungs­grun­des nicht mehr ver­trau­en. Wer aus Haus­halts­grün­den be­fris­tet an­ge­stellt ist, soll­te da­her ei­ne Be­fris­tungs­kon­troll­kla­ge er­wä­gen.

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Letzte Überarbeitung: 18. Mai 2017

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