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Sachgrundlose Befristung trotz Vereinbarung eines Sachgrundes möglich
Obwohl an sich nicht nötig, kann der Arbeitgeber auch für die ersten zwei Jahre einen Befristungssachgrund im Arbeitsvertrag erwähnen. Das sichert die Befristung aber nicht besser ab, denn die Angabe eines Sachgrundes kann ein Indiz dafür sein, dass die Parteien die - an sich nach dem Gesetz gegebene - Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung haben ausschließen wollen. Ob die Nennung eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag dafür schon ausreicht, hatte kürzlich das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) zu entscheiden (Urteil vom 12.10.2010, 7 Sa 425/09).
In einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag war als Befristungsgrund „Vertretung“ angekreuzt und das Feld zur sachgrundlosen Befristung offen gelassen worden. Die Arbeitnehmerin hielt eine sachgrundlose Befristung daher für vertraglich ausgeschlossen und klagte. Vor dem Arbeitsgericht Nordhausen (Urteil vom 08.09.2009, 1 Ca 455/09) und dem LAG hatte sie keinen Erfolg. Ein bei der sachgrundlosen Befristung "fehlends Kreuzchen“ schließt diese Befristungsmöglichkeit nicht aus, so das LAG.
Fazit: Das LAG folgt hier dem Bundesarbeitsgericht. Danach kann die Angabe eines bestimmten Sachgrundes eine sachgrundlose Befristung ausschließen - aber nur dann, wenn die Parteien wollten, dass die Befristung mit diesem Sachgrund "stehen und fallen" soll. Das ist selten. Arbeitgebern ist trotzdem zu raten, in den ersten zwei Jahren nur sachgrundlos zu befristen. Und Arbeitnehmer können aus der Angabe eines Sachgrundes meist keine Einwände gegen eine sachgrundlose Befristung herleiten.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Thüringer Landesarbeitsgericht (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag
- Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags (befristeter Arbeitsvertrag, Zeitvertrag)
- Handbuch Arbeitsrecht: Klage gegen Befristung (Befristungskontrollklage, Entfristungsklage)
- Arbeitsrecht aktuell: 19/194 Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung vor langer Zeit
- Arbeitsrecht aktuell: 19/025 Neue BAG-Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung 2019
- Arbeitsrecht aktuell: 18/143 BAG-Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot gekippt
- Arbeitsrecht aktuell: 16/347 Stuttgarter LAG contra Bundesarbeitsgericht
- Arbeitsrecht aktuell: 16/333 Tarifvertragliche Regelung zu sachgrundloser Befristung
- Arbeitsrecht aktuell: 14/135 Befristung von Arbeitsverträgen und Missbrauchskontrolle
- Arbeitsrecht aktuell: 14/115 Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/283 Befristung und Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 12/263 Kettenbefristung kann Missbrauch sein
- Arbeitsrecht aktuell: 12/125 Führungsposition auf Zeit
- Arbeitsrecht aktuell: 12/043 Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang
- Arbeitsrecht aktuell: 11/074 Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert
- Arbeitsrecht aktuell: 11/032 Befristung von Arbeitsverträgen: Keine Endlosverlängerung wegen Vertretungsbedarfs
Letzte Überarbeitung: 29. August 2019
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