HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Ur­tei­le und Kom­men­ta­re: Ab­mah­nung

Ur­teil­s­an­mer­kun­gen zum The­ma Ab­mah­nung von 2006 bis heu­te: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Hand mit gelber Karte

Un­ser Rechts­an­walts­team kom­men­tiert seit 2001 lau­fend ak­tu­el­le Ur­tei­le und wich­ti­ge Ge­set­zes­än­de­run­gen zum Ar­beits­recht, un­ter an­de­rem zum The­ma Ab­mah­nung.

Im Fol­gen­den fin­den Sie un­se­re Bei­trä­ge zu die­sem The­ma, ge­ord­net nach Jahr­gän­gen seit 2006, im Über­blick.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier wie­der­ge­ge­be­nen ar­beits­recht­li­chen Ein­schät­zun­gen auf­grund der mitt­ler­wei­le ver­stri­che­nen Zeit teil­wei­se über­holt sein kön­nen.

Arbeitsrecht aktuell 2022

 

Arbeitsrecht aktuell 2021

  • 21/025 Digitale Betriebsratssitzung während der Corona-Krise
    19.05.2021. Ar­beits­ge­richt Köln: Ar­beit­ge­ber dür­fen Be­triebs­rä­te nicht zu Prä­senz­sit­zun­gen statt zu Vi­deo-Sit­zun­gen wäh­rend der Co­ro­na-Pan­de­mie drän­gen: Ar­beits­ge­richt Köln, Be­schluss vom 24.03.2021, 18 BV­Ga 11/21.

 

Arbeitsrecht aktuell 2020

 

Arbeitsrecht aktuell 2019

 

Arbeitsrecht aktuell 2018

 

Arbeitsrecht aktuell 2017

 

Arbeitsrecht aktuell 2016

 

Arbeitsrecht aktuell 2015

 

Arbeitsrecht aktuell 2014

 

Arbeitsrecht aktuell 2013

 

Arbeitsrecht aktuell 2012

 

Arbeitsrecht aktuell 2011

 

Arbeitsrecht aktuell 2010

 

Arbeitsrecht aktuell 2009

 

Arbeitsrecht aktuell 2008

 

Arbeitsrecht aktuell 2007

 

Arbeitsrecht aktuell 2006

Letzte Überarbeitung: 12. August 2022

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie als Ar­beit­ge­ber oder Ar­beit­neh­mer ei­ne Ab­mah­nung aus­spre­chen wol­len und da­bei recht­lich kor­rekt vor­ge­hen wol­len, oder wenn Sie als Ar­beit­neh­mer ei­ne Ab­mah­nung er­hal­ten ha­ben und sich über­le­gen, da­ge­gen vor­zu­ge­hen, be­ra­ten wir Sie je­der­zeit ger­ne.

Wir pla­nen mit Ih­nen auch die nächs­ten Schrit­te, die auf die Er­tei­lung ei­ner Ab­mah­nung fol­gen (soll­ten), und un­ter­stüt­zen Sie da­bei an­walt­lich, ins­be­son­de­re wenn es Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über die Be­rech­ti­gung ei­ner Ab­mah­nung gibt oder wenn von Ih­nen oder Ih­rem Ver­trags­part­ner ei­ne Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses ge­wünscht ist, sei es durch ei­ne Kün­di­gung oder durch ei­nen Auf­he­bungs­ver­trag.

Je nach La­ge des Fal­les bzw. ent­spre­chend Ih­ren Wün­schen tre­ten wir ent­we­der nach au­ßen nicht in Er­schei­nung oder aber wir ver­han­deln in Ih­rem Na­men mit Ih­rem Ver­trags­part­ner.

Für ei­ne mög­lichst ra­sche und ef­fek­ti­ve Be­ra­tung be­nö­ti­gen wir fol­gen­de Un­ter­la­gen:

  • Ab­mah­nung (falls vor­han­den)
  • Ar­beits­ver­trag
  • Ge­halts­nach­wei­se
  • Auf­he­bungs­ver­trags­an­ge­bot (falls vor­han­den)

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Bewertung:

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 

Für Personaler, betriebliche Arbeitnehmervertretungen und andere Arbeitsrechtsprofis: "Update Arbeitsrecht" bringt Sie regelmäßig auf den neusten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Informationen zu den Abo-Bedingungen und ein kostenloses Ansichtsexemplar finden Sie hier:

Alle vierzehn Tage alles Wichtige
verständlich / aktuell / praxisnah

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de