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Kündigung und Krankmeldung
Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Pflicht zur Krankmeldung, drohen Abmahnung oder verhaltensbedingte Kündigung. Eine einzige verspätete oder unterlassene Krankmeldung genügt zwar noch nicht für eine Kündigung. Doch wenn der Arbeitnehmer eine Krankmeldung mehrfach verspätet einreicht (oder sogar gar nicht), kann das nach vorheriger Abmahnung eine orrdentliche verhaltensbedingte Kündigung sich ziehen, und zwar auch nach langer Beschäftigungszeit. Das zeigt ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18.01.2011 (12 Sa 522/10).
Eine Reinigungskraft arbeitete seit 16 Jahren bei einer Firma, die Flugzeuginnenreinigungen durchführte und daher enge Zeitpläne einhalten musste. In den letzten sechs Jahren hatte er seine Krankheit sieben Mal zu spät mitgeteilt und war deswegen vier Mal abgemahnt worden. Das rechtfertigte zwar keine fristlose Kündigung, aber aufgrund vorheriger Abmahnungen eine ordentliche Kündigung, meinte das LAG (anders als zuvor das Arbeitsgericht Frankfurt - Urteil vom 25.02.2010, 20 Ca 7651/09).
Fazit: Auch lange beschäftigten Arbeitnehmern droht nach vorheriger Abmahnung eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung, wenn sie ihre Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung verletzen. Viele Arbeitnehmer meinen, eine Krankmeldung wäre erst nach einem vorherigen Arztbesuch möglich, aber das ist falsch: Denn dass man krank ist (oder sich zumindest krank fühlt) und daher zum Arzt muss, weiß man schon vorher. Und genau das muss man dem Arbeitgeber mitteilen, und zwar schnellstmöglich.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10
- „Ohne Attest droht Kündigung“ (focus.de)
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung und Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Krankheit
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Fristlose Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 20/086 Kündigung wegen verspäteter Anzeige einer Krankheit
- Arbeitsrecht aktuell: 12/354 Bei Krankmeldung Attest ab dem ersten Tag
- Arbeitsrecht aktuell: 11/253 Krankheit: Attest für den ersten Krankheitstag
- Arbeitsrecht aktuell: 10/236 Mehrfacher Verstoß gegen Anzeigepflicht kann verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen
- Arbeitsrecht aktuell: 09/223 Abmahnung des Arbeitnehmers
- Arbeitsrecht aktuell: 09/062 Hartnäckige Verletzung der Anzeigepflicht kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Letzte Überarbeitung: 16. November 2020
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