- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Aktuelles Arbeitsrecht 2008: Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, Urteile, Beschlüsse
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Bewertungen arbeitsrechtlicher Entscheidungen deutscher Gerichte, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte (LAGs), aus dem Jahr 2008.
Nachrichten aus der Arbeitswelt finden Sie unter "Arbeit und Soziales", Informationen zum europäischen Arbeitsrecht unter "Europarecht" und Kommentare zu arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzesvorhaben und Gesetzesänderungen unter "Gesetzgebung".
Beiträge zum Thema "Rechtsprechung" aus anderen Jahren finden Sie unter Arbeitsrecht 2019, Arbeitsrecht 2018, Arbeitsrecht 2017, Arbeitsrecht 2016, Arbeitsrecht 2015, Arbeitsrecht 2014, Arbeitsrecht 2013, Arbeitsrecht 2012, Arbeitsrecht 2011, Arbeitsrecht 2010, Arbeitsrecht 2009, Arbeitsrecht 2007, Arbeitsrecht 2006, Arbeitsrecht 2005, Arbeitsrecht 2004, Arbeitsrecht 2003, Arbeitsrecht 2002 und unter Arbeitsrecht 2001.
08/139 Arbeitsverträge von Hartz IV-Sachbearbeitern wirksam befristet | |
23.12.2008. Arbeitsverträge von Hartz IV-Sachbearbeitern können gemäß § 14 Abs.1 Satz 2 Nr.7 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wirksam befristet werden, wenn es einen entsprechenden Haushaltstitel der Bundesagentur gibt: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2008, 21 Sa 961/08. |
|
08/138 Grenzen der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung | |
22.12.2008. Überlassen Konzernunternehmen anderen Konzernunternehmen vorübergehend Arbeitnehmer, gelten die Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nur eingeschränkt (§ 1 Abs.3 Nr.2 AÜG). Dieses Konzernprivileg gilt aber nicht, wenn das entleihende "Konzernunternehmen" nur auf dem Papier steht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.06.2008, 3 TaBV 8/08. |
|
08/137 Betriebsübergang in der Insolvenz: Haftung für Altersteilzeit-Wertguthaben | |
19.12.2008. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung klargestellt, dass der Erwerb eines Betriebs oder Betriebsteils aus der Insolvenzmasse nicht zur Folge hat, dass der Erwerber für die Erfüllung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen haftet. Hier ist der Arbeitnehmer der Dumme: BAG, Urteil vom 30.10.2008, 8 AZR 54/07. |
|
08/136 Gläserne Decken auf dem Weg nach oben | |
18.12.2008. Eine bei der Beförderung gegenüber einem männlichen Mitbewerber zurückgesetzte Arbeitnehmerin kann zum Beleg für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts auf die statistische Unterzahl von Frauen in Führungspositionen verweisen, d.h. darin kann ein Indiz für eine Diskriminierung liegen: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2008, 15 Sa 517/08. |
|
08/134 Diskriminierung: Abfindungskürzung für Arbeitnehmer im rentennahen Alter | |
16.12.2008. Wie ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bestätigt hat, können die Betriebspartner bei Sozialplänen auch künftig Abfindungsansprüche von Arbeitnehmern in "rentennahem" Alter sehr weitgehendem Umfang nach ihrem Ermessen kürzen. Hierin liegt keine verbotene Diskriminierung wegen des Alters: BAG, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07. |
|
08/131 Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates zu personellen Maßnahmen auch per E-Mail? | |
11.12.2008. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zu einer vom Arbeitgeber geplanten personellen Einzelmaßnahme, muss er dies gemäß § 99 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) schriftlich tun. In einem aktuellen Beschluss war das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg der Ansicht, dass eine E-Mail die Schriftform nicht wahrt: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2008, 5 TaBV 8/07. |
|
08/125 Nochmals zur Frage des diskriminierenden Charakters von Lebensaltersstufen | |
01.12.2008. In einem aktuellen Urteil meinte das Arbeitsgericht Marburg, dass die Staffelung der Vergütung nach dem Lebensalter im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zulässig sei, d.h. keine unzulässige altersbedingte Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer sei. Damit weicht das Arbeitsgericht von Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 22.08.2007, 86 Ca 1696/07) und des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg ab (LAG, Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2008, 20 Sa 2244/07): Arbeitsgericht Marburg, Urteil vom 26.09.2008, 2 Ca 183/08. |
|
08/123 Folgen einer objektiv falschen Antwort des Arbeitnehmers auf die Frage nach vorangegangenen Beschäftigungen | |
27.11.2008. Nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main trägt der Bewerber bei der Besetzung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags das Risiko einer unrichtigen Angabe auf die Frage nach einer vorherigen Beschäftigung beim Arbeitgeber, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit seine Firmenbezeichnung geändert hat. Ist die Antwort des Bewerbers auf die Frage einer Vorbeschäftigung objektiv falsch, kann sich der Arbeitnehmer nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Unwirksamkeit der Befristung (§ 14 Abs.2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) berufen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.04.2008, 7 Ca 8061/07. |
|
08/122 Besteht für das einzelne Betriebsratsmitglied ein Anspruch auf einen eigenen Internetzugang? | |
26.11.2008. Zu den Sachmitteln, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen muss, gehört auch ein Zugang zum Internet. Der Betriebsrat kann nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf auch verlangen, dass jedes einzelne Betriebsratsmitglied einen Internetzugang erhält: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2008, 9 TaBV 8/08. |
|
08/121 Ist ein nach dem Lebensalter gestaffelter Tariflohn diskriminierend? | |
25.11.2008.Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg ist die bessere Bezahlung älterer Arbeitnehmer auf der grundlage der BAT-Altersstufen eine Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen des Alters. Daher können die benachteiligten jüngeren Arbeitnehmer eine Angleichung nach oben verlangen, d.h. Bezahlung nach der höchsten BAT-Lebensaltersstufe: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2008, 20 Sa 2244/07. |
|
08/119 Abschied von der Gleichstellungsabrede - Teil III | |
21.11.2008. Seit der zum 01.01.2002 in Kraft getretene Schulrechtsreform gelten strengere Regeln für die Auslegung des "Kleingedruckten" im Arbeitsvertrag. Verweise auf Tarifverträge haben daher auf der Grundlage einer 2007 geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) rechtsbegründende Wirkung, auch wenn die Tarifbindung des Arbeitgebers wegfällt. Das gilt für Arbeitsverträge, die am 01.01.2002 oder später vereinbart wurden, auch dann, wenn damit ein schon länger bestehendes, d.h. vor dem 31.12.2001 begründetes Arbeitsverhältnis geregelt wird: BAG, Urteil vom 22.10.2008, 4 AZR 793/07. |
|
08/118 Rechtsanwaltskosten bei angedrohter Kündigung | |
20.11.2008. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19.11.2008 entschieden, dass Rechtsschutzversicherungen bei einer vom Arbeitgeber angedrohten (rechtswidrigen) Kündigung die dem Arbeitnehmer entstanden Anwaltskosten übernehmen müssen. Damit hat der BGH die Chancen versicherter Arbeitnehmer, bei Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses effektiv und mit anwaltlicher Hilfe ihre Rechte zu wahren, erheblich gestärkt: BGH, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 305/07. |
|
08/116 Kündigungsschutz und Altersdiskriminierung - Revisionsentscheidung in Sachen Karmann | |
19.11.2008. Nach einem vor zwei Wochen ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch bei Kündigungen zu beachten. Das Verbot der Altersdiskriminierung (§§ 1, 10 AGG) bedeutet aber nicht, dass man bei der Sozialauswahl nicht sog. Altersgruppen bilden dürfte, um auf diese Weise das Gewicht des Lebensalters bei der Sozialauswahl zu begrenzen. Eine solche Minderung der Bedeutung des Alters bei der Sozialauswahl ist keine verbotene Altersdiskriminierung älterer Arbeitnehmer: BAG, Urteil vom 06.11.2008, 2 AZR 701/07. |
|
08/115 Verschmelzen Zeitarbeitsunternehmen, erlischt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. | |
05.11.2008. Die Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung erlischt, wenn sich ein Zeitarbeitsunternehmen im Wege der gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft verbindet. Eine Übergangsfrist ist dabei nicht zu gewähren. Daher muss rechteitig vor der Eintragung der Verschmelzung ein neuer Anrag gestellt werden. Landesarbeisgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2008, 17 Sa 153/08. |
|
08/114 Berufung des Arbeitgebers auf rechtswidrig erlangte Erkenntnisse im Arbeitsgerichtsprozess | |
04.11.2008. Manchmal werden Diebstähle nur aufgedeckt, indem der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer mit Videokameras überwacht, ohne zuvor darauf gemäß § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen zu haben. Kündigt er dann fristlos, kann er seine Erkenntnisse, die er durch die verbotene Videoüberwachung erlangt hat, nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Sachsen-Anhalt im Kündigungsschutzprozess vortragen. Erst wenn dieser Vortrag bestritten wird, kann die Rechtswidrigkeit der Videoüberwachung zu einem Verbot der Verwendung der Videobänder als Beweismittel führen ("Beweisverwertungsverbot"): LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.04.2008, 11 Sa 522/07. |
|
08/113 Unwirksamkeit von Vertragsklauseln, die Überstunden mit dem Lohn pauschal abgelten | |
31.10.2008. Mit einer einseitig ausgearbeiteten und dem Arbeitnehmer vorgegebenen arbeitsvertraglichen Klausel kann der Arbeitgeber nicht die gesonderte Bezahlung von Überstunden allgemein ausschließen. Eine solche formulararbeitsvertragliche Überstundenklausel ist unwirksam ist. Sie verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen das in § 307 Abs.1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthaltene Transparenzgebot: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, 9 Sa 1958/07. |
|
08/112 AiP-Zeiten als Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit gemäß dem TV-Ärzte | |
30.10.2008. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat in einer aktuellen Entscheidung die Meinung vertreten, dass Zeiten als Arzt im Praktikum (AiP) als Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit im Sinne des TV-Ärzte anzuerkennen sind. Damit setzt sich das LAG allerdings in Widerspruch zu den Entscheidungen einiger anderer Landesarbeitsgerichte: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2008, 9 Sa 114/08. |
|
08/111 Schadensersatz bei rechtswidriger Verweigerung von Arbeitszeitverlängerung | |
29.10.2008. Teilzeitkräfte haben einen Anspruch darauf, bei der Besetzung freier Vollzeitstellen gegenüber anderen Stellenbewerbern bevorzugt zu werden, falls sie ebenso gut geeignet sind wie die anderen Stellenbewerber (§ 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG). Arbeitgeber, die diesen Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit rechtswidrig verweigern, riskieren die Belastung mit Schadensersatzforderungen. Denn der vom Teilzeitarbeitnehmer erlittene Verdienstausfall ist ein zu ersetzender Schaden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.09.2008, 9 AZR 781/07. |
|
08/110 Keine Altersgrenzen für Einstellung in den Justizvollzugsdienst als Angestellter | |
27.10.2008. Will der Staat einen Bewerber für eine Arbeitnehmerposition im Justizvollzugsdienst unter Anwendung eines Einstellungshöchstalters (25 bzw. 27 Jahre) nicht einstellen, liegt eine verbotene Diskriminierung von Bewerbern wegen ihres Alters vor. Auf die vage Möglichkeit, die eingestellten Arbeitnehmer später ins Beamtenverhältnis zu übernehmen, wo dann beamtenrechtliche Altersgrenzen für die Verbeamtung eine Rolle spielen könnten, kann sich der Arbeitgeber nicht berufen: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 07.08.2008, 11 Sa 284/08. |
|
08/107 Kein Stimmrecht von Betriebsratsmitgliedern in sie persönlich betreffenden Angelegenheiten | |
22.10.2008. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass sich freigestellte Betriebsratsmitglieder bei Beschlüssen des Betriebsrats der Stimme enthalten müssen, wenn es um die Eingruppierung von Arbeitnehmern geht, deren Gehalt als Vergleichsmaßstab für die Gehaltsentwicklung der freigestellten Betriebsratsmitglieder dient: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2008, 4 TaBV 1/08. |
|
08/105 Keine Überschreitung der 400-Euro-Grenze, wenn ein Minijobber seinen Monatslohn von ca. 350 EUR bereits nach zwei Wochen erarbeitet hat | |
06.10.2008. Arbeitet ein Minijobber im letzten Monat seiner Beschäftigung nur zwei Wochen und wird dann freigestellt, führt es nicht zur Überschreitung der gesetzlichen 400-Euro-Grenze, wenn er während der zwei Wochen so viel arbeitet, dass sein Lohn hochgerechnet auf den Monat mehr als 400,00 EUR brutto betragen würde. Denn entscheidend für die Minijob-Grenze ist nur der monatliche Lohn und nicht der Umfang oder die Dauer der Arbeitsleistung im abgerechneten Monat: Arbeitsgericht Marburg, Urteil vom 25.04.2008, 2 Ca 9/08. |
|
08/104 Hervorhebung der Belastbarkeit im Zeugnis eines Zeitungsredakteurs | |
02.10.2008. Berufsspezifische Merkmale der Tätigkeit und der zu erwartenden Leistungen gehören zwingend in ein qualifiziertes Zeugnis. Zu diesen Merkmalen kann im Fall einer Zeitungsredakteurs auch die Belastbarkeit unter Stress gehören: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.08.2008, 9 AZR 632/07. |
|
08/103 Verwirkung des Rechts zum Widerspruch gegen die Folgen eines Betriebsübergangs | |
01.10.2008. Wird der Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang nicht korrekt informiert, kann er auch noch nach Ablauf der gesetzlichen Einmonatsfrist des § 613a Abs.6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber widersprechen. Obwohl das Widerspruchsrecht dann unbegrenzt besteht, kann es verwirken, wenn der Arbeitnehmer ein Jahr nach dem Betriebsübergang mit dem Erwerber einen arbeitsgerichtlichen Abfindungsvergleich vereinbart und ein weiteres Jahr danach seinen Widerspruch erklärt: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.05.2008, 1 Sa 318/07. |
|
08/102 Umstellung einer kirchlichen Gesamtversorgung auf das Punktemodell des öffentlichen Dienstes | |
29.09.2008. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem aktuellen Urteil die Ablösung der für die Arbeitnehmer der katholischen Kirche und der Caritas bislang geltenden Gesamtversorgung durch ein Punktemodell für zulässig erklärt. Während die Betriebsrenten bislang endgehaltsbezogen berechnet wurden und daher wegen der üblichen Gehaltssteigerungen am Ende des Erwerbslebens zu hohen Betriebsrenten führten, gilt künftig ein Punktemodell, dem zufolge der Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens je nach seinem aktuellen Verdienst Bausteine für eine Betriebsrente erwirbht. Das neue Punktemodell gilt rückwirkend ab dem 01.01.2002. Es ist für die Arbeitnehmer weniger attraktiv, aber rechtlich zulässig: BAG, Urteil vom 19.08.2008, 3 AZR 383/06. |
|
08/101 Informationspflichten beim Betriebsübergang: Bezeichnung des Erwerbers als „neue GmbH“ genügt nicht. | |
26.09.2008. Will der Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil im Wege des Betriebs(teil)übergangs auf eine neu zu gründende GmbH ausgliedern, muss er dennoch die gesetzlichen Informationsrechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. Die Mitteilung an die Arbeitnehmer, ihre Arbeitsverhältnisse würden auf eine "neue GmbH" übergehen, genügt nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2008, 8 AZR 407/07. |
|
08/100 Abschied vom Annahmeverzugslohn? | |
24.09.2008. Nimmt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung entgegen, obwohl er müsste, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Annahmeverzugslohn. Das kommt vor allem nach unwirksamen Kündigungen vor. Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn setzt aber Leistungsbereitschaft auf seiten des Arbeitnehmers voraus, und zwar auch dann, wenn es um eine Schonarbeit geht, die der Arbeitgeber vor dem Hintergrund einer längerer Krankheit hätte anbieten müssen. Annahmeverzugslohn ist nicht zu zahlen, wenn die Schonarbeit unterblieben ist, weil der Arbeitnehmer von ihr nichts wissen will: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.08.2008, 5 AZR 16/08. |
|
08/094 Kein formularvertraglicher Ausschluss des Annahmeverzugslohns für Zeiten des Auftragsmangels | |
26.08.2008. Der Arbeitgeber trägt nach dem Gesetz das Risiko des Arbeitsausfalls wegen technischer oder wirtschaftlicher Betriebsstörungen. Dazu gehört auch der Auftragsmangel. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber auch dann den Lohn bezahlen, wenn keine Arbeit zu verrichten ist. Dieses Risiko kann er nicht "im Kleingedruckten" auf den Arbeitnehmer abwälzen, wenn die Arbeitspflicht auch in umsatzschwachen Zeiten nach dem Vertrag fortbesteht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.07.2008, 5 AZR 810/07. |
|
08/093 Bundesarbeitsgericht beschränkt Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzahlungen | |
25.08.2008. Bezeichnet der Arbeitgeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Leistung als "freiwillig und jederzeit widerruflich", ist diese Klausel nicht klar und verständlich und daher unwirksam. Ein Widerrufsvorbehalt und ein Freiwilligkeitsvorbehalt schließen sich gegenseitig aus. Der Spielraum für Freiwilligkeitsvorbehalte wird damit zunehmend enger: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.07.2008, 10 AZR 606/07. |
|
08/092 Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblower") unterliegen der Mitbestimmung. | |
22.08.2008. Ethikrichtlinien sind auf dem Vormarsch. Immer mehr Unternehmer entwerfen umfangreiche Verhaltensrichtlinien, die Arbeitnehmern unter anderem vorschreiben, den Arbeitgeber über das Fehlverhalten anderer Mitarbeiter zu informieren. Solche Vorgaben zum "Verpfeifen" bzw. "Whistleblowing" betreffen das Ordnungsverhalten. Daher hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Solche Regelungen, die der Mitbestimmung unterliegen, machen umfangreiche Ethik-Richtlinien aber nicht insgesamt mitbestimmungspflichtig. Die Frage nach der Mitbestimmungspflicht ist für jede Regelung getrennt zu beurteilen: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.07.2008, 1 ABR 40/07. |
|
08/091 Keine Vertragspflicht zum Führen von Vertragsverhandlungen | |
21.08.2008. Will der Arbeitgeber ein Personalgespräch zum Zwecke einer Änderung des Arbeitsvertrags führen, bestellt er ihn ein und ist verschnupft, wenn der Arbeitnehmer mit ihm verhandeln will. Daher liegt es nahe, den Arbeitnehmer "offiziell", d.h. per Arbeitsanweisung, zu einem solchen Gespräch einzubestellen. Eine solche Anweisung ist aber nicht vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt, denn der Arbeitnehmer hat keine arbeitsvertragliche Pflicht, Vertragsverhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 03.06.2008, 3 Sa 1041/07. |
|
08/089 Kündigung: Keine Kündigung eines Busfahrers wegen des Entzugs einer „betrieblichen Fahrerlaubnis“ | |
05.08.2008. Eine vom Arbeitgeber erteilte "betriebliche Fahrerlaubnis" ist keine rechtlich notwendige Bedingung für den Einsatz eines angestellten Busfahrers bei der Personenbeförderung. Ihr Entzug durch einen Betriebsleiter rechtfertigt weder eine personenbedingte Kündigung noch eine verhaltensbedingte Kündigung eines Busfahrers: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.06.2008, 2 AZR 984/06. |
|
08/088 Männliche Erzieher im Mädcheninternat? | |
01.08.2008. In Stellenausschreibungen darf nicht gezielt nach Männern oder Frauen gesucht werden, denn das wäre eine verbotene geschlechtsbezogene Diskriminierung. Anders ist es aber dann, wenn es einen triftigen Sachgrund dafür gibt, nur Männer oder nur Frauen für eine bestimmte Arbeit einstellen zu wollen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn eine Frau als betreuende Pädagogin für ein Mädcheninternat gesucht wird: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.03.2008, 2 Sa 51/08. |
|
08/087 Fälligkeit des Abfindungsanspruchs aus gerichtlichem Vergleich | |
31.07.2008. Wird in einem gerichtlichen Abfindungsvergleich eine Abfindung versprochen und ist das Arbeitsverhältnis bei Vergleichsabschluss schon beendet, wird der Abfindungsanspruch sofort fällig und nicht etwa erst beim nächsten regulären Lohnlauf: Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 04.07.2008, 3 Ca 263/08. |
|
08/082: Überraschende Probezeitbefristungsklausel | |
24.07.2008. Mit Urteil vom 16.04.2008, 7 AZR 132/07 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Kombination einer zwölfmonatigen Befristung des Arbeitsvertrags mit einer sechsmonatigen Probezeitbefristung unwirksam ist, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers "versteckt" wird. Dieses Urteil hatten wir im Mai auf der Grundlage einer Pressemeldung des BAG vom 16.04.2008 für Sie kommentiert (Arbeitsrecht aktuell 08/52: Doppelbefristung eines Arbeitsvertrages). Die zwischenzeitlich veröffentlichten Urteilsgründe machen deutlich, dass Arbeitnehmeranwälte bei einer Entfristungsklage in derartigen Fällen sorgfältig arbeiten müssen. |
|
08/081 Führungsämter auf Zeit sind verfassungswidrig. | |
23.07.2008. Karlsruhe setzt der Stärkung des Leistungsprinzips im Beamtenrecht Grenzen. Die vorübergehende Übertragung von Führungsaufgaben an Beamte ist ein zu schwerer Eingriff in das Lebenszeitprinzp: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.05.2008, 2 BvL 11/07. |
|
08/080: Kopftuchverbot bei den Cellitinnen zur Heiligen Maria | |
22.07.2008. Ein katholische Pflegeeinrichtung kann einer muslimischen Krankenschwester nicht ohne vorherige Abmahnung aus verhaltensbedingten Gründen kündigen, weil sie darauf besteht, bei der Arbeit ein islamisches Kopftuch zu tragen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 06.03.2008, 19 Ca 7222/07. |
|
08/079: Kundenwünsche gehen vor Bestandsschutz | |
21.07.2008. Ist das Arbeitsverhältnis eines Wachmannes gemäß Vertrag von der Bedingung abhängig, dass der einzige Auftraggeber des Arbeitgebers die für den Wachmann persönlich erteilte Einsatzgenehmigung nicht widerruft, so wird das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Widerruf der Einsatzgenehmigung beendet. Denn dann ist die vertragsauflösende Bedingung eingetreten. Ob der Widerruf auf einem Fehlverhalten des Wachmanns beruht oder nicht, spielt für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Rolle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2008, 7 AZR 1033/06. |
|
08/078 Sittenwidrig geringe Vergütung bei Textildiscounter | |
18.07.2008. Ein Stundenlohn von 5,20 EUR brutto für eine Angestellte im Einzelhandel mit Verkaufsaufgaben ist sittenwidrig gering und stellt daher eine unwirksame Lohnvereinbarung dar. Er unterschreitet nämlich den Tariflohn in der Einzelhandelsbranche - hier: für Nordrhein-Westfalen - um mehr als 30 Prozent: Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 28.05.2008, 4 Ca 274/08. |
|
08/077 Tarifliche Auflösung von Arbeitsverhältnissen mit Erreichen des Rentenalters | |
17.07.2008. Derzeit ist heftig umstritten, ob Tarifverträge und auf sie verweisenden Arbeitsverträge vorsehen können, dass Arbeitnehmer mit Erreichen des Rentenalters automatisch ihren Job verlieren, d.h. unabhängig von ihrem Willen "zwangspensioniert" werden. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stellen solche tarifvertragliche Altersgrenzen keine verbotene Diskriminierung wegen des Alters dar und sind daher wirksam: BAG, Urteil vom 18.06.2008, 7 AZR 116/07. |
|
08/076 Keine Beschränkung des gesetzlichen Teilzeitanspruchs durch freiwillige Betriebsvereinbarungen | |
16.07.2008. Der Arbeitgeber kann den Wunsch eines Arbeitnehmers nach Verringerung seiner Arbeitszeit und auf eine bestimmte Verteilung der verringerten Arbeitszeit nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Wunsch des Arbeitnehmers nicht den in einer Betriebsvereinbarung genannten Teilzeitmodellen entspricht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2008, 9 AZR 313/07. |
|
08/075 Bindung des Arbeitnehmers an die gewünschte Arbeitszeitverteilung | |
15.07.2008. Verlangt der Arbeitnehmer zusammen mit dem Wunsch nach einer Verringerung seiner Arbeitszeit auch eine bestimmte Verteilung der verringerten Arbeitszeit auf die Tage der Arbeitswoche, muss er sich an diesem Verteilungswunsch später festhalten lassen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2008, 9 AZR 514/07. |
|
08/073 Fortsetzung der Zwangsvollstreckung bei fehlender Lohnabrechnung | |
11.07.2008. Nach einem aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken kann der Arbeitnehmer, der einen auf Zahlung einer Bruttosumme lautenden Titel (Urteil, Vergleich) erstritten hat, bei Teilzahlungen den nicht ausbezahlten Rest der titulierten Bruttoforderung durch (weitere) Maßnahmen der Zwangsvollstreckung beitreiben, wenn der Arbeitgeber keine nachvollziehbare Abrechnung über den titulierten Betrag überreicht, aus der der Arbeitnehmer entnehmen kann, dass die an ihn geflossene Nettozahlung rechtlich und rechnerisch richtig ist: Amtsgericht Saarbrücken, Beschluss vom 01.07.2008, 108 M 4/08 I. |
|
08/070 Überforderungsschutz bei Altersteilzeit und Gleichbehandlung | |
07.07.2008. Mitte April 2008 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der gesetzliche Überforderungsschutzes den Arbeitgeber zwar zu einer Einschränkung seiner bisherigen Bewilligungspraxis bereichtigt, nicht aber zu einem "willkürlichen" Stopp weiterer Altersteilzeitvereinbarungen. Dieses Urteil hatten wir im Mai auf der Grundlage einer Pressemeldung des BAG vom 15.04.2008 für Sie kommentiert (Arbeitsrecht aktuell: 08/050 Schutz des Arbeitgebers vor finanzieller Überforderung durch Altersteilzeit contra Gleichbehandlung). Die am 02.07.2008 bekannt gewordenen Urteilsgründe betonen die Pflicht zur rechtzeitigen Information der Arbeitnehmer über eine Sichtagsregelung: BAG, Urteil vom 15.04.2008, 9 AZR 111/07. |
|
08/068 Fiktive Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Elternzeit | |
02.07.2008. Wenn Arbeitnehmer nach Beendigung einer Elternzeit arbeitslos werden und daher zu diesem Zeitpunk innerhalb der letzten zwei Jahre nicht mindestens 150 Tage gearbeitet und ein Arbeitseinkommen erzielt haben, wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Gehalt zugrunde gelegt (§ 152 Abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III)). Das führt oft zu einer finanziellen Schlechterstellung im Vergleich zum "normalen" Arbeitslosengeld auf Basis des vor der Elternzeit erzielten Einkommens. In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) diese Gesetzeslage für verfassungsgemäß erklärt: BSG, Urteil vom 30.05.2008, B 11a AL 23/07R. |
|
08/067 Sachgrundlose Anschlussbefristung nach befristetem Probearbeitsverhältnis | |
01.07.2008. Arbeitsverhältnisse dürfen bei Neueinstellungen bis zu höchstens zwei Jahren ohne Sachgrund befristetet werden. Aber auch bei Neueinstellungen ist es nicht verboten, eine Befristung auf einen sachlichen Grund gemäß § 14 Abs.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu stützen, z.B. auf die Erprobung des Arbeitnehmers. Mit einer solchen Vorgehensweise hat man sich aber nicht auf die Sachgrundbefristung festgelegt. Vielmehr kann man nach einer Sachgrundbefristung wieder umschwenken auf eine sachgrundlose Abschlussbefristung: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 19.03.2008, 4 Sa 673/07. |
|
08/066 Abmahnung wegen Tragens einer „islamischen Baskenmütze“: | |
30.06.2008. Seit August 2006 gilt in Nordrhein-Westfalen ein gesetzliches Neutralitätsgebot für Lehrer (§ 57 Abs.4 Satz 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen). Diesem Gebot zufolge dürfen Lehrer in der Schule keine religiösen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber den Schülern und Eltern zu gefährden oder zu stören. Unter Berufung auf diese Gesetzeslage hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Abmahnung einer muslimischen Schulmitarbeiterin wegen beharrlichen Tragens einer "muslimischen Baskenmütze" für rechtmäßig erklärt: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2008, 5 Sa 1836/07. |
|
08/065 Tätigkeit als Arzt im Praktikum ist keine „Vorzeit ärztlicher Tätigkeit“ im Sinne des TV-Ärzte. | |
27.06.2008. Gemäß § 16 Abs.2 Satz 2 des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) können Zeiten als "Arzt im Praktikum (AiP)" vom Arbeitgeber als als Zeiten der Berufserfahrung aus nichtärztlicher Tätigkeit bei der Stufenfindung berücksichtigt werden. Eine solche Bewertung von AiP-Zeiten führt zu einer höheren Dienstaltersstufe und damit zu einem höheren Gehalt des tariflich vergüteten Krankenhausarztes. Fraglich ist, ob dem Universitätsklinikum bei dieser Frage ein Ermessen zusteht, so dass es sich auch für eine Nicht-Anrechnung entscheiden kann. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf kann das Klinikum so verfahren: LAG Düsseldorf , Urteil vom 16.04.2008, 12 Sa 2237/07. |
|
08/064 Kein Verfall von Resturlaubsansprüchen bei Anschluss-Elternzeit | |
26.06.2008. Hat eine Arbeitnehmerin ihren Urlaub vor dem Beginn einer Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, ist der Resturlaub gemäß § 17 Abs.2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verfiel der Resturlaub allerdings, wenn er nach dem Ende der ersten Elternzeit wegen einer sich nahtlos anschließenden weiteren Elternzeit nicht genommen werden konnte. Diese Rechtsprechung hat das BAG in einer aktuellen Entscheidung aufgegeben. Demnach kann der Resturlaub jetzt auch noch nach einer weiteren Elternzeit genommen werden: BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07. |
|
08/063 Doppelte Schriftformklausel fällt bei AGB-Kontrolle durch | |
25.06.2008. Vorformulierte Arbeitsverträge enthalten oft eine Klausel, der zufolge Vertragsänderungen nur wirksam sind, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Solche Schriftformklauseln können auch doppelt genäht werden und heißen dann "doppelte" bzw. „qualifizierte“ Schriftformklauseln. Sie besagen, dass nicht nur Vertragsänderungen, sondern auch ein Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform nur wirksam ist, wenn er schriftlich vereinbart wird. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben solche Klauseln keinen rechtlichen Bestand: BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 382/07. |
|
08/062 Funktionsnachfolge oder Betriebsübergang? | |
24.06.2008. Die einzelvertragliche Übernahme sämtlicher Reinigungskräfte eines Krankenhauses durch eine krankenhauseigene Service-GmbH ist als Betriebsteilübergang zu bewerten, wenn die übernommenen Kräfte nach ihrer Übernahme in die Service-GmbH von dieser an den Krankenhausträger zurückverliehen werden und wenn diese Arbeitnehmerüberlassung der einzige Zweck der Service-GmbH ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.05.2008, 8 AZR 481/07. |
|
08/056 Sozialversicherungspflicht: Bauleiter einer Ein-Personen-Limited ist i.d.R. kein Arbeitnehmer | |
28.05.2008. Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Personen-Limited (Ltd.) arbeitet nicht weisungsabhängig und unterliegt daher nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn er in Ausführung eines von seiner Ltd. auszuführenden Auftrags im Betrieb des Kunden der Ltd. tätig wird und dabei nicht nur den Einsatz von Produktionsmitteln und Mitarbeitern überwacht, sondern auch die Kalkulation übernimmt, Bauvorhaben eigenständig abgewickelt sowie Abnahmen und Abrechnungen der Werke vornimmt: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.04.2008, L 1 KR 153/04. |
|
08/055 Tarifwechsel bei Betriebsübergang | |
27.05.2008. Der Betreiber einer Krankenhausküche, der Arbeitnehmer eines zuvor an den Gebäudereiniger-Tarif gebundenen Betriebsveräußerers im Wege des Betriebsteilübergangs gemäß § 613a BGB übernimmt, fällt nicht unter den (allgemeinverbindlichen) Tarif des Hotel- und Gaststättengewerbes. Daher muss der Erwerber weiterhin den (teureren) Gebäudereiniger-Tarif anwenden und kann ihn nicht durch die billigeren Tarifbestimmungen des Hotel- und Gaststättengewerbes ersetzen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.04.2008, 4 AZR 164/07. |
|
08/053 Gegenzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrages erst nach Arbeitsaufnahme | |
23.05.2008. Die bloße Arbeitsaufnahme vor Gegenzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer führt nicht zur wirksamen Vereinbarung eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch schlüssiges Verhalten, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schon vor Arbeitsantritt einen vorunterzeichneten Vertragsentwurf mit einer Befristungsabrede vorgelegt hat: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.04.2008, 7 AZR 1048/06. |
|
08/052 Doppelbefristung eines Arbeitsvertrages während der Probezeit | |
22.05.2008. Wird in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Musterarbeitsvertrag eine Klausel, der zufolge das Arbeitsverhältnis auf ein Jahr befristet sein soll, durch Fettdruck hervorgehoben, so muss der Arbeitnehmer mit einer zusätzlichen, drucktechnisch nicht hervorgehobenen Probebezeitfristung für sechs Monate nicht rechnen, so dass diese Probebezeitfristung unwirksam ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.04.2008, 7 AZR 132/07. |
|
08/051 Keine Verpflichtung zur Staffelung von Kündigungsfristen in Tarifverträgen | |
21.05.2008. Nach § 622 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die vom Arbeitgeber zu beachtenden Kündigungsfristen um so länger, je länger das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Von dieser gesetzlichen Staffelung der Kündigungsfristen je nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses können die Tarifparteien aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung aber in einem Tarifvertrag abweichen. Diese Abweichungsbefugnis geht so weit, dass tarifvertragliche Kündigungsfristen auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses gar keine Rücksicht nehmen müssen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2008, 2 AZR 21/07. |
|
08/050 Schutz des Arbeitgebers vor finanzieller Überforderung durch Altersteilzeit contra Gleichbehandlung | |
20.05.2008. Wenn über fünf Prozent der Arbeitnehmer des Betriebs Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen, kann sich der Arbeitgeber auf die Gefahr einer Überforderung berufen und weitere Altersteilzeitverträge ablehnen. Will er daher von seiner bisherigen Bewilligungspraxis abrücken, muss er allerdings den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2008, 9 AZR 111/07. |
|
08/049 Beweislastverteilung bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung | |
16.05.2008. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Berliner SONY-Fall über die Beweislastverteilung bei geschlechtsbezogenen Diskriminierungen zugunsten der nicht beförderten schwangeren Managerin entschieden. Dabei hat das BAG klargestellt, dass es die von der Managerin vorgetragenen Indiztatsachen für eine geschlechtsbezogene Diskriminierung eher großzügig, d.h. im Sinne der Betroffenen bewertet sehen will: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 257/07. |
|
08/045 Ist der „Praktikant“ ein Arbeitnehmer, kann er einen entsprechenden Lohn verlangen. | |
25.04.2008. Wird ein „Praktikant“ ausgebildet und zugleich zu regulären Tätigkeiten herangezogen, liegt ein Praktikum nur vor, wenn Ausbildung und Lernen deutlich im Vordergrund stehen. Legt der "Praktikumsvertrag" demgegenüber gewöhnliche Arbeitspflichten fest, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Ausbildung entgegen dem ersten Anschein überwiegt. Gelingt der Nachweis nicht, ist die vereinbarte Vergütung in der Regel viel zu gering und daher "sittenwidrig", da der Schein-Praktikant in Wahrheit Arbeitnehmer ist und den üblichen Arbeitslohn verlangen kann: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008, 5 Sa 45/07. |
|
08/044 Angemessene Vergütung auch für Auszubildende im Krankenpflegebereich | |
24.04.2008. Einrichtungen der Krankenpflege müssen ihren Auszubildenden eine „angemessene Vergütung“ gewähren (§ 12 Abs. 1 Krankenpflegegesetz - KrPflG). Dabei gelten die Grundsätze, nach denen auch sonst die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung beurteilt wird, d.h. es gelten dieselben Grundsätze wie bei der Anwendung vo § 17 Abs.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) . Unterschreitet die Ausbildungsvergütung das Tarifniveau um mehr als 20 Prozent, ist sie in der Regel unangemessen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2008, 9 AZR 1091/06. |
|
08/043 Anhörung „light“ genügt bei Vorkenntnissen des Arbeitnehmers für Verdachtskündigung. | |
23.04.2008. Ohne vorherige Anhörung zu den Verdachtsmomenten, auf die eine Verdachtskündigung gestützt werden soll, ist eine solche Kündigung unwirksam. Daher muss der Arbeitgeber bei einer solchen Anhörung die Karten auf den Tisch legen. Allerdings muss er dabei nicht unbedingt die ihm bekannten Inhalte einer Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft offenlegen, d.h. er muss dem Arbeitnehmer nicht den genauen Sachstand einer solchen Ermittlungsakte mitteilen, wenn der Arbeitnehmer die von Polizei und Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe schon aus einer anderen Quelle kennt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2008, 2 AZR 961/06. |
|
08/042 Zulässige Fremdvergabe oder unzulässige Austauschkündigung? | |
22.04.2008. Können Arbeitgeber auf die Kontrolle von Zeit und Ort der Arbeitsleistung verzichten und auch damit leben, dass ihre Mitarbeiter nicht in Person arbeiten müssen, sondern Ersatzkräfte stellen dürfen, können sie ohne großes arbeitsrechtliches Risiko ihren Arbeitnehmern betriebsbedingt kündigen und ihnen zugleich die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit auf einer geänderten Basis als freie Mitarbeiter als Einmann-Unternehmer vorschlagen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2008, 2 AZR 1037/06. |
|
08/041 Prozessstandschaft für die Bundesagentur | |
21.04.2008. Oft springt die Arbeitsagentur während eines Kündigungsschutzprozesses mit dem Arbeitslosengeld für den eigentlich lohnzahlungspflichtigen Arbeitgeber ein, weil sich dieser auf eine unwirksame Kündigung beruft oder Kündigungsfristen zu Unrecht verkürzt hat. Dann wird die Arbeitsagentur kraft Gesetzes Inhaberin der Lohnansprüche, für die sie Arbeitslosengeld im Wege der "Gleichwohlgewährung" geleistet hat. Gelingt es der Arbeitsagentur später, den Arbeitgeber zur Zahlung dieser Lohnansprüche bzw. zur Erstattung des gleichwohlgewährten Arbeitslosengeldes zu bewegen, verlängert sich die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs. Hier kann der betroffene Arbeitnehmer nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) der Agentur helfen, indem er den auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Teil der Lohnansprüche im eigenen Namen für die Bundesagentur einklagt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2008, 5 AZR 432/07. |
|
08/037 Kein Widerspruchsrecht bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers | |
31.03.2008. Manchmal ist die Überleitung von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen Betriebsinhaber mit dem rechtlichen Erlöschen des alten Betriebsinhabers verbunden, so z.B. dann, wenn einer von zwei Gesellschaftern einer Personengesellschaft aus der Gesellschaft ausscheidet. Dann besteht kein Recht der betroffenen Arbeitnehmer, der Überleitung ihrer Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betriebsinhaber gemäß § 613a Abs.6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu widersprechen. Ein gleichwohl erklärter Widerspruch hat keine Rechtswirkungen, d.h. er geht ins Leere und lässt sich auch nicht in eine außerordentliche Kündigung umdeuten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.02.2008, 8 AZR 157/07 |
|
08/034 Betriebsrentenversprechen in Form einer Gesamtversorgungszusage bleiben gefährlich | |
19.03.2008. Verspricht ein Arbeitgeber eine Betriebsrente in Form einer Gesamtversorgung, ist er bei einer Störung der Geschäftsgrundlage dazu berechtigt, eine Anpassung der Versorgungsregelungen zu seinen Gunsten zu verlangen, wenn seine finanziellen Belastungen in extremer Weise aus dem Ruder gelaufen sind. Das ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts aber erst der Fall, wenn die bei der Versorungszusage zugrunde gelegten künftigen Lasten des Arbeitgebers um mehr als 50 Prozent überschritten werden. Geringere Mehrbelastungen hat der Arbeitgeber hinzunehmen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2008, 3 AZR 743/05. |
|
08/028 Wer die Musik bezahlt, bestimmt, was gespielt wird. | |
21.02.2008. Das Diakonische Werk in Hamburg schrieb eine zeitlich befristete Sozialarbeiterstelle aus, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der BRD zum Zwecke der beruflichen Integration von Einwanderern finanziert wurde. Die Stellenausschreibung verlangte von den Bewerbern die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Eine gebürtige Türkin und Moslemin bewarb sich um die Stelle und wurde abgelehnt, nachdem sie den ihr nahegelegten Kirchenbeitritt verweigerte. Die daraufhin eingeklagte Geldentschädigung wegen wegen glaubensbedingten Diskriminierung (§ 15 Abs.2 AGG) sprach das Arbeitsgericht Hamburg in Höhe von drei Monatsgehältern zu (Urteil vom 04.12.2007, 20 Ca 105/07). |
|
08/027 Mit der fristlosen Kündigung in den Urlaub? | |
20.02.2008. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann der Arbeitgeber auch dann ("vorsorglich") Resturlaub gewähren, nachdem er dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt hatte. Sollte sich dann später vor Gericht in einem Kündigungsschutzprozess herausstellen, dass die Kündigung unwirksam war und dass das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt beendet wurd, vermindert der Arbeitgeber die Belastung mit dem Annahmeverzugslohn. Denn den müsste er sonst für die gesamte Zeit der widerrechtlichen Entlassung zahlen, d.h. zusätzlich zur Urlaubsabgeltung: BAG, Urteil vom 14.08.2007, 9 AZR 934/06. |
|
08/026 Aktienoptionen als Arbeitsentgelt – Gleichbehandlung von Betriebsratsmitgliedern | |
19.02.2008. Ein freigestelltes Mitglied des Betriebsrats kann vom Arbeitgeber die Verschaffung von Aktienoptionen verlangen, wenn er zum Zwecke der langfristigen Gehaltssicherung eine Vereinbarung über die Gleichstellung mit bestimmten vergleichbaren Arbeitnehmern getroffen hat und wenn diese Aktienoptionen erhalten. Dies gilt auch dann, wenn die Aktienoptionen aufgrund ihrer Gewährung durch die Muttergesellschaft des Arbeitgebers als Leistungen Dritter anzusehen sind. Voraussetzung für eine Verschaffungspflicht des Arbeitgebers ist, dass er die Gewährung von Aktienoptionen - als Leistungen Dritter - versprochen hat. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2008, 7 AZR 887/06. |
|
08/025 Keine „Verlängerung“ sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge bei Vertragsänderung | |
18.02.2008. Das Bundesarbeitsgericht hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach die "Verlängerung" eines ohne Sachgrund befristeten Arbeitsvertrags nur dann als Verlängerung im Sinne von § 14 Abs.2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) anzusehen ist, wenn die Vereinbarung neben dem Hinausschieben des Endtermins keine weiteren Vertragsänderungen enthält. Werden solche Änderungen vereinbart, ist die "Verlängerung" rechtlich als Abschluss eines neuen befristeten Arbeitvertrags anzusehen. Dieser ist nur dann wirksam befristet, wenn es dafür einen Sachgrund gibt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2008, 7 AZR 603/06. |
|
08/024 Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer | |
15.02.2008. Will der Arbeitgeber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer ("low performer") verhaltensbedingt kündigen, muss er zunächst die Leistungen des Arbeitnehmers über einen längeren Zeitraum beobachten und in einer nachvollziehbaren, objektiven Weise mit den Leistungen anderer Arbeitnehmer vergleichen. Eine deutlich erhöhte Fehlerquote beim massenhaften Verpacken von Versandware kann eine solche Leistungsschwäche belegen. Dann ist es im Kündigungsschutzverfahren Aufgabe des Arbeitnehmers nachzuweisen, dass die Fehler(quoten) durch Krankheiten, Überforderung oder betriebliche Ursachen bedingt sind: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2008, 2 AZR 536/06. |
|
08/023 Achtung bei Freistellung mit Gehaltsfortzahlungsklausel | |
14.02.2008. Wird ein gekündigter Arbeitnehmer aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses "unter Fortzahlung der Bezüge" von der Arbeit freigestellt, kann der Arbeitgeber die Vergütung unter Umständen trotzdem verweigern. Denn eine einvernehmliche Freistellung unter Gehaltsfortzahlung lässt nur die Arbeitspflicht entfallen und erweitert nicht ohne weiteres die Zahlungspflichten des Arbeitgebers. Ist der Arbeitnehmer während der vereinbarten Freistellung länger als sechs Wochen krank, besteht daher keine Zahlungspflicht des Arbeitgebers: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2008, 5 AZR 393/07. |
|
08/022 Kündigung in der Probezeit mit längerer Frist als zwei Wochen? | |
13.02.2008. Bei einer vereinbarten Probezeit gemäß § 622 Abs.3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Eine solche Probezeit kann nach dem Gesetz "höchstens" sechs Monate betragen. Daher stellt sich die Frage, ob diese gesetzliche Höchstfrist immer "ausgereizt" werden kann, vor allem dann, wenn das in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt ist. Möglicherweise darf eine in AGB enthaltene Probezeit bei einfachen Tätigkeiten nicht ganz so lang sein sondern z.B. nur drei oder vier Monate betragen. Solchen Überlegungen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung eine Absage erteilt: BAG, Urteil vom 24.01.2008, 6 AZR 519/07. |
|
08/013 Keine Abfindung gemäß § 1a KSchG bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage | |
22.01.2008. Bietet der Arbeitgeber in einer betriebsbedingten Kündigung unter Verweis auf § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Abfindung an für den Fall, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt, so besteht kein Abfindungsanspruch, wenn der Arbeitnehmer zunächst klagt, die Klage dann aber später zurücknimmt. Die Regelung des § 269 Abs.3 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO), wonach der Rechtsstreit bei einer Klagerücknahme als "nicht anhängig geworden" anzusehen ist, hilft dem Arbeitnehmer in diesem Fall nicht weiter: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 971/06. |
|
08/012 Beziffertes Abfindungsangebot bei gleichzeitigem Verweis auf § 1a KSchG | |
21.01.2008. Beziffert der Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung ein im Kündigungsschreiben unterbreitetes Abfindungsangebot, das für den Fall des Unterlassens einer Kündigungsschutzklage gelten soll, und verweist er zugleich auf § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG), so riskiert er die inhaltliche Unklarheit seines Abfindungsangebots. Ist das bezifferte Angebot daher geringer als die Abfindung, die sich aus § 1a KSchG errechnet, kann das Angebot im Sinne von § 1a KSchG, d.h. im Sinne einer höheren Abfindung auszulegen sein. Unklarheiten über die Höhe der Abfindung gehen hier zu Lasten des Arbeitgebers: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 807/06. |
|
08/009 Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2007 | |
16.01.2008. Im Arbeitsrecht wird ständig über neue Urteile diskutiert. Im Jahresrückblick zeigt sich, welche wirklich bedeutsam waren. Wir geben eine kurze Zusammenfassung über die zehn wichtigsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen des Jahres 2007. |
|
08/008 Bonuszahlung bei unterlassener Zielvereinbarung | |
15.01.2008. Arbeitsverträge enthalten oft das Programm für beide Vertragsparteien, jährlich gemeinsam neue Ziele festzulegen, die der Arbeitnemer sodann erreichen muss, um nach Ablauf des Jahres und nach Auswertung des Grades der Zielerreichung eine Zielvereinbarungs-Prämie zu erhalten. Bislang umstritten ist die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Arbeitgeber vertragswidrig die Festlegung einer jährlichen Zielvorgabe verweigert. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Frage geklärt: BAG, Urteil vom 12.12.2007, 10 AZR 97/07. |
|
08/003 Steuerfreiheit von Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers auf Grund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages | |
04.01.2008. Einnahmen, die Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber beziehen, sind im Allgemeinen der Lohnsteuer zu unterwerfen. Dazu gehören nicht nur die monatlichen Lohn- bzw. Gehaltszahlungen, sondern auch andere Zuwendungen wie z.B. Leistungen der sog. Zukunftssicherung, also insbesondere Vorsorgeaufwendungen des Arbeitgebers zu Gunsten der Arbeitnehmer (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV). In einem aktuellen Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Leistungen der Zukunftssicherung steuerfrei sind, wenn sie aufgrund eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags erbracht werden: BFH, Urteil vom 13.09.2007, VI R 16/06. |
|
08/001 Arbeitgeber dürfen „Spitzenverdiener“ von der betrieblichen Altersversorgung ausnehmen | |
02.01.2008. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil den Spielraum für die Ausgestaltung von Betriebsrentensystemen erweitert. Vergütungen, die weit über dem Tarifniveau liegen, ermöglichen eine Eigenvorsorge und rechtfertigen den Ausschluss von einer betrieblichen Altersversorgung. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung liegt dann nicht vor: BAG, Urteil vom 21.08.2007, 3 AZR 269/06. |