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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das am 18.08.2006 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber verschiedene europäische Antidiskriminierungs-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt und dabei den Schutz von Arbeitnehmern vor Mobbing, Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen deutlich gestärkt, unter anderem auch bei Kündigungen.
Zu den Fragen, welchen Anwendungsbereich des AGG hat, in welchen Fällen Ungleichbehandlungen ausnahmsweise erlaubt sind und welche Rechte betroffene Arbeitnehmer bei Diskriminierungen haben, finden Sie ausführliche Rechtsinformationen in unserem Online-Handbuch Arbeitsrecht unter den Stichworten "Diskriminierung - Anwendungsbereich des gesetzlichen Schutzes", "Diskriminierung - Erlaubte Benachteiligungen" und unter "Diskriminierung - Rechte Betroffener".
Speziellere Informationen zu den einzelnen Diskriminierungsverboten des AGG finden Sie in unserem Online-Handbuch Arbeitsrecht unter den Stichworten "Diskriminierungsverbote - Alter", "Diskriminierungsverbote - Behinderung", "Diskriminierungsverbote - Ethnische Herkunft, Rassismus", "Diskriminierungsverbote - Geschlecht", "Diskriminierungsverbote - Religion oder Weltanschauung" und "Diskriminierungsverbote - Sexuelle Identität".
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des AGG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Abschnitt 1
Allgemeiner Teil
Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung
Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten
Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften
Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Abschnitt 4
Rechtsschutz
Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |