HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT MUSTER

Mus­ter­schrei­ben: Ab­mah­nung we­gen Ver­spä­tung

Ab­mah­nung - Kos­ten­lo­ses Mus­ter­schrei­ben „Ab­mah­nung we­gen Ver­spä­tung“: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Wecker, fünf vor zwölf, Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit

Stich­wor­te: Ab­mah­nung, Ab­mah­nung und Grün­de, Ab­mah­nungs­grün­de, Ab­mah­nung und Er­mah­nung

Wei­ter­füh­ren­de Stich­wor­te: Ar­beits­zeit, Kün­di­gung - Au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung, Kün­di­gung - Ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung, Ver­gü­tung bei Ar­beits­aus­fall, Wei­sungs­recht

Im fol­gen­den fin­den Sie ein Mus­ter­schrei­ben „Ab­mah­nung we­gen Ver­spä­tung“.

Wenn Sie sich an die­sem Mus­ter­schrei­ben „Ab­mah­nung we­gen Ver­spä­tung“ ori­en­tie­ren möch­ten oder die­ses sinn­ge­mäß über­neh­men wol­len, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Ih­nen sei­ne Be­deu­tung als Bei­spiels­text in al­len Ein­zel­hei­ten wirk­lich klar ist. Be­den­ken Sie bit­te, dass Sie mit der Ent­schei­dung für ei­nen be­stimm­ten Ab­mah­nungs­text Rechts­fol­gen her­bei­füh­ren, die in Ih­rem kon­kre­ten Fall aber viel­leicht nicht die rich­ti­gen sind. Soll­te Ih­nen da­her ir­gend et­was un­klar sein, las­sen Sie sich bes­ser an­walt­lich be­ra­ten.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier ge­ge­be­nen For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge un­ver­bind­lich sind, d.h. kei­ne Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar­stel­len. Wir über­neh­men da­her kei­ne Ge­währ für Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit.

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Durch Bo­ten
Herrn
Mo­ritz Mus­ter­mann
Mus­ter­mann­stra­ße 1
11111 Mus­ter­stadt

Mus­ter­stadt, XX.XX.20XX


Ab­mah­nung

Sehr ge­ehr­ter Herr Mus­ter­mann,

am Diens­tag letz­ter Wo­che, am XX.XX.20XX, sind Sie statt um XX.XX Uhr mor­gens erst um XX.XX Uhr im Be­trieb bei der Ar­beit er­schie­nen. Ei­ne Ent­schul­di­gung für die­se Ver­spä­tung um im­mer­hin XX Mi­nu­ten / XX St­un­den kön­nen wir nicht er­ken­nen.

Mit die­sem Ver­hal­ten ha­ben Sie ge­gen Ih­re ar­beits­ver­trag­li­chen Pflich­ten ver­sto­ßen. Wir er­war­ten von Ih­nen, dass Sie künf­tig pünkt­lich bei der Ar­beit er­schei­nen, Ar­beits­pau­sen nicht über­zie­hen und Ih­re Ar­beit nicht vor­zei­tig be­en­den. Soll­ten Sie die­ser Er­war­tung nicht ent­spre­chen, müs­sen Sie mit ar­beits­recht­li­chen Kon­se­quen­zen bis hin zu ei­ner Kün­di­gung rech­nen.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

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(Un­ter­schrift Ar­beit­ge­ber)

 

 

Letzte Überarbeitung: 10. August 2021

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie als Ar­beit­ge­ber ei­ne Ab­mah­nung we­gen Ver­spä­tung aus­spre­chen oder zu­nächst ein­mal gründ­lich vor­be­rei­ten wol­len, be­ra­ten wir Sie je­der­zeit ger­ne.

Mög­li­cher­wei­se den­ken Sie dar­an, ei­nen Mit­ar­bei­ter, der sich zum wie­der­hol­ten Mal ver­spä­tet, zu kün­di­gen. Vor ei­nem sol­chen Schritt soll­ten Sie sich recht­lich be­ra­ten las­sen, um ju­ris­ti­sche Fall­stri­cke zu ver­mei­den.

Für ei­ne mög­lichst ra­sche und ef­fek­ti­ve an­walt­li­che Un­ter­stüt­zung be­nö­ti­gen wir fol­gen­de Un­ter­la­gen:

  • Ar­beits­ver­trag und er­gän­zen­de Ver­ein­ba­run­gen (falls vor­han­den)
  • Ge­halts­nach­wei­se der letz­ten drei Mo­na­te
  • Ge­naue An­ga­ben zu der Ver­spä­tung
  • Kor­re­spon­denz und/oder frü­he­re Ab­mah­nun­gen (falls be­reits vor­han­den)

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
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Fachanwältin für Arbeitsrecht

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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de
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