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Musterschreiben: Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung
Stichworte: Abmahnung, Abmahnung und Gründe, Abmahnungsgründe, Abmahnung und Ermahnung
Weiterführende Stichworte: Kündigung - Außerordentliche Kündigung, Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung, Weisungsrecht
Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung“.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung“ orientieren möchten oder dieses sinngemäß übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Abmahnungstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Durch Boten
Herrn
Moritz Mustermann
Mustermannstraße 1,
11111 Musterstadt
Musterstadt, 20. März 2012
Abmahnung
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am Dienstag letzter Woche, am xx. März 20xx, wurden Sie kurz nach Dienstbeginn gegen 09:15 Uhr von Ihrem Vorgesetzten Herrn N.N. angewiesen, bis Nachmittags um 16:00 Uhr ein überarbeitetes Angebot für das Projekt XY zu erstellen. Dabei stellte Herr N.N. klar, dass diese Aufgabe aus Termingründen absolut vorrangig sei und fragte Sie, ob Sie alle erforderlichen Zahlen und Unterlagen hätten, was Sie bejahten.
Gegen 16:30 Uhr erkundigte sich Herr N.N., ob das überarbeitete Angebot für das Projekt XY mittlerweile fertig sei, woraufhin Sie sagten, Sie könnten „nicht alles gleichzeitig machen“. Sie hätten aufgrund der Urlaubsabwesenheit einer Kollegin viele andere Dinge auf dem Tisch und die seien „mindestens so wichtig“ wie das Angebot für das Projekt XY. Außerdem wüsste doch sowieso jeder, dass es zu einer Beauftragung im Rahmen des Projekts XY nicht kommen werde, da sei „der Zug doch sowieso schon abgefahren“. Alles weitere könne man dann ja morgen noch besprechen.
Mit diesem Verhalten haben Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Sie sind dazu verpflichtet, den Anweisungen Ihrer Vorgesetzten Folge zu leisten. Konkret hätten Sie daher das von Herrn N.N. erbetene überarbeitete Angebot für das Projekt XY erstellen müssen, und zwar bis um 16:00 Uhr. Gegen diese Pflicht haben Sie durch Ihr eigenmächtiges Verhalten verstoßen.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie künftig die Arbeitsanweisungen Ihrer Vorgesetzten befolgen. Sollten Sie dieser Erwartung nicht entsprechen, müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Letzte Überarbeitung: 10. August 2021
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung aussprechen oder zunächst einmal gründlich vorbereiten wollen, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch bei der Frage, in welchen Fällen eine Abmahnung aufgrund der Nichtbeachtung einer Anweisung ausgesprochen werden kann. Entsprechend Ihren Wünschen beraten wir Sie rein intern oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite. Möglicherweise denken Sie daran, einen Mitarbeiter, der zum wiederholten Mal die Arbeit verweigert hat, zu kündigen. Vor einem solchen Schritt sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um juristische Fallstricke zu vermeiden. Für eine möglichst rasche und effektive anwaltliche Unterstützung benötigen wir folgende Unterlagen:
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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