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Digitale Betriebsratssitzung während der Corona-Krise
19.05.2021. Die Corona-Pandemie bereitet vielen Betriebsräten Schwierigkeiten, ihre Sitzungen wie bisher in Präsenz durchzuführen. Daher sind viele Betriebsräte auf Telefon- oder Videokonferenzen umgestiegen.
Der anlässlich der Corona-Pandemie eingeführte § 129 Betriebsverfassungsgesetz hat für solche digitale Betriebsratssitzungen eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
Einigen Arbeitgebern wäre es jedoch lieber, wenn der Betriebsrat weiterhin in Präsens tagt. In einem aktuellen Fall, über den das Arbeitsgericht Köln entscheiden musste, mahnte der Arbeitgeber daher Betriebsratsmitglieder, die an einer Video-Betriebsratssitzung teilnahmen, ab.
Dies stellt eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit vor, so das Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 24.03.2021, 18 BVGa 11/21.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 10|2021 Arbeitsgericht Köln: Arbeitgeber dürfen Betriebsräte nicht zu Präsenzsitzungen statt zu Video-Sitzungen drängen.
Letzte Überarbeitung: 18. Juni 2021
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