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Verdachtskündigung
Eine Verdachtskündigung ist eine besondere Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die praktisch ausschließlich arbeitgeberseitig ausgesprochen wird.
Bei der Verdachtskündigung hat der Arbeitgeber zwar keinen zwingenden Beweis für ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, dafür aber erdrückende Verdachtsmomente. Dann ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung wegen des Verdachts möglich.
Informationen zum Thema Verdachtskündigung finden Sie unter dem Stichwort "Kündigung - Verdachtskündigung".
Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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