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LAG Berlin: Fristlose Kündigung wegen Diebstahls am Arbeitsplatz
17.06.2011. Der Arbeitgeber ist zur außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers berechtigt, wenn er dafür einen „wichtigen Grund“ im Sinne von § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat. Ein solcher Grund ist u.a. ein Diebstahl und der damit verbundene Vertrauensverlust des Arbeitgebers.
Mit seinem „Emmely“-Urteil (Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) aber deutlich gemacht, dass eine fristlose Kündigung nicht stets zulässig ist, wenn der Diebstahl nur eine „Bagatelle“ ist, wenn der Arbeitnehmer lange Jahre „beanstandungsfrei“ gearbeitet hat und der Diebstahl einen einmaligen untypischen Fehltritt darstellt. Dann muss das „Vertrauenskapital“ nicht immer auf einen Schlag völlig zerstört sein, so dass eine Abmahnung die angemessene Reaktion ist.
Dass allerdings auch altgediente Arbeitnehmer damit keinen „Freibrief“ für Straftaten haben, zeigt ein Fall des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16.09.2010, 25 Sa 1080/10).
Geklagt hatte hier eine Verkäuferin, die nach 13 Jahren beanstandungsfreier Tätigkeit 50 Euro aus der Kasse unterschlagen hatte. Das Arbeitsgericht Neuruppin (Urteil vom 02.03.2010, 4 Ca 1424/09) und das LAG wiesen ihre Klage ab, weil hier - anders als bei „Emmely“ - der Arbeitgeber direkt und erheblich geschädigt wurde. Da dieses Verhalten den Kernbereich der Arbeitsaufgaben der Klägerin betraf, war der vollständige Vertrauensverlust nachvollziehbar und eine fristlose Kündigung rechtens.
Fazit: Auch lange Beschäftigungszeiten können bei einer Straftat das Arbeitsverhältnis nicht retten, wenn der Schaden keine Bagatelle ist, wenn die Tat den Kernbereich der Arbeitsaufgaben betrifft und wenn sie nicht den Charakter eines einmaligen "untypischen Ausrutschers" hat. Wenn sich das Blatt in solchen Fällen überhaupt noch wenden lässt, dann durch ein sofortiges und rückhaltloses Zugeben der Tat. Arbeitnehmern ist in solchen Fällen zu raten, ihr Verhalten sofort offen zu legen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010, 25 Sa 1080/10
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung und Diebstahl
- Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung und Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Außerordentliche Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Fristlose Kündigung
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Letzte Überarbeitung: 24. August 2016
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