HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT MUSTER

Mus­ter­schrei­ben: Ab­mah­nung we­gen ver­trags­wid­ri­ger Be­schäf­ti­gung

Ab­mah­nung - Kos­ten­lo­ses Mus­ter­schrei­ben „Ab­mah­nung we­gen ver­trags­wid­ri­ger Be­schäf­ti­gung“: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Polier, der zwei Bauarbeitern mit ausgestrecktem Arm Arbeit zuweist

Stich­wor­te: Ab­mah­nung, Ab­mah­nung und Grün­de, Ab­mah­nungs­grün­de, Be­schäf­ti­gung, Be­schäf­ti­gungs­an­spruch

Wei­ter­füh­ren­de Stich­wor­te: Frei­stel­lung, Su­s­pen­die­rung, Kün­di­gung - Au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung, Ver­set­zung, Wei­sungs­recht

Im fol­gen­den fin­den Sie ein Mus­ter­schrei­ben „Ab­mah­nung we­gen ver­trags­wid­ri­ger Be­schäf­ti­gung“.

Wenn Sie sich an die­sem Mus­ter­schrei­ben „Ab­mah­nung we­gen ver­trags­wid­ri­ger Be­schäf­ti­gung“ ori­en­tie­ren möch­ten oder die­ses sinn­ge­mäß über­neh­men wol­len, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Ih­nen sei­ne Be­deu­tung als Bei­spiels­text in al­len Ein­zel­hei­ten wirk­lich klar ist. Be­den­ken Sie bit­te, dass Sie mit der Ent­schei­dung für ei­nen be­stimm­ten Ab­mah­nungs­text Rechts­fol­gen her­bei­füh­ren, die in Ih­rem kon­kre­ten Fall aber viel­leicht nicht die rich­ti­gen sind. Soll­te Ih­nen da­her ir­gend et­was un­klar sein, las­sen Sie sich bes­ser an­walt­lich be­ra­ten.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier ge­ge­be­nen For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge un­ver­bind­lich sind, d.h. kei­ne Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar­stel­len. Wir über­neh­men da­her kei­ne Ge­währ für Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit.

_________________________________________

Durch Bo­ten
An die
Mus­ter-GmbH
- Ge­schäfts­lei­tung -
Mus­ter­stra­ße 1,
11111 Mus­ter­stadt

Mus­ter­stadt, XX.XX.20XX

Ab­mah­nung

Sehr ge­ehr­te Da­men und Her­ren,

ge­mäß der in mei­nem Ar­beits­ver­trag ent­hal­te­nen Auf­ga­ben­be­schrei­bung soll ich für Sie als "Lei­ter Ver­trieb" tä­tig sein, wo­bei mir vor Ab­schluss des Ar­beits­ver­trags zu­ge­sagt wur­de, dass ich Füh­rungs­ver­ant­wor­tung für die bei Ih­nen tä­ti­gen ca. 15 Ver­triebs­mit­ar­bei­ter ha­ben sol­le.

Seit An­fang [Mo­nat] 20XX be­schäf­ti­gen Sie mich dem­ge­gen­über mit Ar­beits­auf­ga­ben, die de­nen ei­nes nor­ma­len Ver­triebs­mit­ar­bei­ters ent­spre­chen. Dem­ent­spre­chend ha­ben Sie mir münd­lich am XX.XX.20XX so­wie per E-Mail vom XX.XX.20XX die Wei­sungs­be­fug­nis ge­gen­über den Ver­triebs­mit­ar­bei­tern ent­zo­gen. Die­se Än­de­rung mei­ner Funk­ti­on ha­ben Sie au­ßer­dem im Hau­se be­kannt­ge­ge­ben, näm­lich mit Rund­schrei­ben vom XX.XX.20XX.

Mit die­sem Ver­hal­ten ver­sto­ßen Sie ge­gen Ih­re ar­beits­ver­trag­li­chen Pflich­ten. Ich bit­te Sie drin­gend dar­um, mich ab so­fort wie­der ge­mäß mei­ner ar­beits­ver­trag­li­chen Auf­ga­ben­be­schrei­bung als "Lei­ter Ver­trieb" ein­zu­set­zen. Soll­ten Sie die­ser Auf­for­de­rung nicht spä­tes­tens bis zum XX.XX.20XX nach­kom­men, be­hal­te ich mir den Aus­spruch ei­ner au­ßer­or­dent­li­chen Kün­di­gung vor.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

_____________________
(Un­ter­schrift Ar­beit­neh­mer)

 

 

Letzte Überarbeitung: 11. August 2021

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit dem The­ma Be­schäf­ti­gungs­an­spruch ha­ben oder mög­li­cher­wei­se nicht in ei­ner dem Ver­trag ent­spre­chen­den Wei­se be­schäf­tigt wer­den, be­ra­ten wir Sie je­der­zeit ger­ne.

Wur­de Ih­nen ei­ne Ver­set­zung in Aus­sicht ge­stellt, die Ih­res Er­ach­tens nach die Gren­zen des Wei­sungs­rechts Ih­res Ar­beit­ge­bers über­schrei­tet oder wur­de der Be­triebs­rat nicht ord­nungs­ge­mäß be­tei­ligt, ste­hen wir Ih­nen auch dies­be­züg­lich je­der­zeit ger­ne zur Ver­fü­gung.

Je nach La­ge des Fal­les bzw. ent­spre­chend Ih­ren Wün­schen tre­ten wir ent­we­der nach au­ßen nicht in Er­schei­nung oder aber wir ver­han­deln in Ih­rem Na­men mit Ih­rem Ar­beit­ge­ber bzw. mit den Ver­tre­tern der Ge­sell­schaf­ter.

Für ei­ne mög­lichst ra­sche und ef­fek­ti­ve Be­ra­tung be­nö­ti­gen wir fol­gen­de Un­ter­la­gen:

  • Ar­beits­ver­trag / Ge­schäfts­füh­rer­an­stel­lungs­ver­trag
  • Ge­halts­nach­wei­se
  • Schrift­ver­kehr (falls vor­han­den)

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
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Nina Wesemann
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wesemann@hensche.de

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