HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Klage gegen Befristung
Urteilsanmerkungen zum Thema Klage gegen Befristung von 2008 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Klage gegen Befristung.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2008, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2022
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
- 19/194 Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung vor langer Zeit
21.08.2019. Wer vor über 20 Jahren kurzfristig bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, kann ohne Sachgrund erneut befristet eingestellt werden. Das Vorbeschäftigungsverbot gilt dann nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.08.2019, 7 AZR 452/17 (Pressemeldung des Gerichts).
- 19/150 Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten bei Besoldungsstufen-Zulagen
25.06.2019. Beamte und befristet tätige Arbeitnehmer sind gleich zu behandeln, wenn ihre Arbeiten gleich sind. Arbeitnehmer können dann dienstzeitabhängige Beamten-Zulagen verlangen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.06.2019, C-72/18 (Aróstegui).
- 19/025 Neue BAG-Rechtsprechung zur sachgrundlosen Befristung 2019
25.01.2019. Bei Neueinstellungen sind Befristungen bis zu zwei Jahren ohne Sachgrund möglich, u.U. auch bei "lange" zurückliegenden Vorbeschäftigungen. Acht Jahre sind aber eine zu kurze Pause: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.01.2019, 7 AZR 733/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 19/005 Keine schrankenlose Befristung bei Ballett und Oper
05.01.2019. Die italienischen Vorschriften über befristete Arbeitsverhältnisse verstoßen gegen das Europarecht, weil sie Opern sowie Theater generell von der Befristungskontrolle freistellen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 25.10.2018, C-331/17 (Martina Sciotto).
Arbeitsrecht aktuell 2018
- 18/312 Altersbefristung bei Arbeitsverträgen mit Rentnern rechtens
24.12.2018. Wie der EuGH bereits im Februar 2018 entschieden hat, ist das befristete Hinausschieben des Ruhestandes gemäß § 41 Satz 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) rechtens: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2018, 7 AZR 70/17.
- 18/143 BAG-Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot gekippt
13.06.2018. Die BAG-Rechtsprechung, die sachgrundlose Befristungen nach einer dreijährigen Karenzeit erlaubt, verstößt gegen die Gesetzesbindung der Justiz: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.06.2018, 1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14.
- 18/069 LAG Frankfurt entscheidet zum Arbeitnehmerbegriff
16.03.2018. Der Deutsche Fußballbund (DFB) muss mit seinen Schiedsrichtern keine festen Arbeitsverträge abschließen: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2018, 9 Sa 1399/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 18/016 BAG segnet Befristung von Profifußballer-Verträgen ab
17.01.2018. Arbeitsverträge mit Profifußballspielern der Fußball-Bundesliga können in aller Regel wegen der Eigenart der Arbeitsleistung befristet werden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2018, 7 AZR 312/16 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2017
- 17/308 Befristung auf der Grundlage des Normalvertrags Bühne
14.12.2017. Maskenbildner gehören zum künstlerischen Bühnenpersonal gemäß Normalvertrag (NV) Bühne, wenn arbeitsvertraglich festgelegt ist, dass sie überwiegend künstlerisch tätig sind: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2017, 7 AZR 369/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 17/226 Befristung von Arbeitsverträgen mit Schauspielern
31.08.2017. Die langjährigen ZDF-Fernsehkommissare Pierre Sanoussi-Bliss ("Axel Richter") und Markus Böttcher ("Werner Riedmann") scheitern mit ihren Entfristungsklagen in Erfurt: Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 30.08.2017, 7 AZR 864/15 und 7 AZR 440/16 (Pressemeldung des BAG).
- 17/164 Befristung von Ärzten in der Weiterbildung setzt Planung der Weiterbildung voraus
20.06.2017. Krankenhäuser müssen die beabsichtigte Weiterbildung von Ärzten, die zu diesem Zweck befristet beschäftigt werden, bei Vertragsschluss genau planen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2017, 7 AZR 597/15 (Pressemeldung des BAG).
- 17/138 Wann sind Sachgrundbefristungen missbräuchlich?
20.05.2017. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bekräftigt sein dreistufiges Prüfungsschema, das bei der gerichtlichen Missbrauchskontrolle von Kettenbefristungen mit Sachgrund anzuwenden ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2017, 7 AZR 369/15.
- 17/020 Verlängerung von befristeten Verträgen bei der Zeitarbeit
18.01.2017. Wer als Leiharbeitnehmer einen Zeitvertrag hat, kann sich im Falle der Weiterarbeit beim Entleiher nur selten auf § 15 Abs.5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) berufen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2016, 7 AZR 377/14.
Arbeitsrecht aktuell 2016
- 16/376 Vergleich im schriftlichen Verfahren als Befristungsgrund
09.12.2016. Ein Vergleich, der auf Vorschlag einer der Parteien gemäß § 278 Abs.6 Satz 1 Fall 1 Zivilprozessordnung (ZPO) vereinbart wird, kann ein Sachgrund für eine Arbeitsvertragsbefristung sein: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom Urteil vom 08.06.2016, 7 AZR 339/14.
- 16/347 Stuttgarter LAG contra Bundesarbeitsgericht
10.11.2016. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg lehnt die Rechtsprechung des Siebten BAG-Senats zum Anschlussverbot bei der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen erneut ab: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2016, 3 Sa 34/16.
- 16/333 Tarifvertragliche Regelung zu sachgrundloser Befristung
26.10.2016. Tarifverträge können die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen mit neu eingestellten Arbeitnehmern nur bis zu sechs Jahren bei höchstens neunmaliger Verlängerbarkeit erlauben: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2016, 7 AZR 140/15.
- 16/307 Keine Befristung bei dauerhaftem Personalbedarf
29.09.2016. Der Einsatz befristeter Arbeitsverhältnisse zur Deckung eines Dauerbedarfs im Gesundheitswesen verstößt gegen die EU-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.09.2016, Rs. C-16/15 (López).
- 16/146 Missbräuchliche Befristung bei zu kurzer Laufzeit
02.05.2016. Unterschreitet die Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags den voraussichtlichen Bedarf bei weitem, ist die Befristung missbräuchlich: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.10.2015, 7 Sa 532/15.
- 16/098 Altersdiskriminierung von Führungskräften
22.03.2016. Keine altersbedingte Diskriminierung von Daimler-Führungskräften durch das einvernehmliche Vorverlegen arbeitsvertraglicher Altersgrenzen gegen Zahlung von Abfindungen ("Konzept 60+"): Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016, 8 AZR 677/14
- 16/057 Befristete Arbeitsverträge im Profifußball
17.02.2016. Torhüter Heinz Müller verliert seine Entfristungsklage in der zweiten Instanz gegen seinen ehemaligen Verein, den FSV Mainz 05: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016, 4 Sa 202/15 (Pressemeldung).
- 16/003 Verlängerte Klagefrist bei Streit um Befristung
04.01.2016. Eine Klage auf Weiterbeschäftigung verlängert die Dreiwochenfrist für eine Entfristungsklage nicht immer entsprechend § 6 Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2015, 7 AZR 541/13.
Arbeitsrecht aktuell 2015
- 15/199 Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Reform für die Befristung von Arbeitsverträgen an Hochschulen geplant
29.07.2015. Auf den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen kommen ab Herbst 2015 neue gesetzliche Regelungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zu: Gesetzentwurf des Bundesbildungsministeriums zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.
- 15/184 Befristung zur Vertretung wegen Kinderbetreuung
14.07.2015. Trotz mehr als zehn befristeter Arbeitsverträge über 15 Jahre hinweg kann eine Befristung wirksam sein, wenn eine Kollegin vertreten wird, die wegen Kinderbetreuung ausfällt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.04.2015, 7 AZR 310/13.
- 15/136 Berufung im Arbeitsrecht nur mit Unterschrift
26.05.2015. Trägt die Berufungsschrift keine Unterschrift des Prozessbevollmächtigten, sondern nur dessen Handzeichen ("Paraphe"), ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2015, 5 AZR 849/13.
- 15/090 Befristungskette als Rechtsmissbrauch
08.04.2015. Bei einer gesamten Vertragsdauer von sechs Jahre und acht Monaten und bei zehn hintereinander geschalteten befristeten Verträgen kann Rechtsmissbrauch vorliegen: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.02.2015, 15 Sa 1947/14.
- 15/060 BAG begrenzt Nichtzulassungsbeschwerde
03.03.2015. Lässt das Landesarbeitsgericht bei der Verwerfung einer Berufung als unzulässig den Gang zum Bundesarbeitsgericht nicht ausdrücklich zu, ist die Nichtzulassungsbeschwerde ausgeschlossen: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.01.2015, 6 AZB 105/14.
- 15/083 EuGH begrenzt Befristungen in der Kulturbranche
30.03.2015. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Luxemburg zu wenig gegen den Missbrauch befristeter Arbeitsverträge tut und daher die Richtlinie 1999/70/EG nicht ausreichend umsetzt: EuGH, Urteil vom 26.02.2015, C-238/14 (Kommission gg. Luxemburg).
- 15/044 Befristete Beschäftigung im Rentenalter
13.02.2015. Weder Rentenberechtigung noch Rentenbezug eines zuvor unbefristet beschäftigten Arbeitnehmers sind sachliche Gründe für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.02.2015, 7 AZR 17/13.
- 15/005 Befristete Arbeitsverträge an Schulen
03.01.2015. Die jahrelange Kettenbefristung von Arbeitsverträgen mit italienischen Lehrern verstößt die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und damit gegen die Richtlinie 1999/70/EG: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.11.2014, C-22/13 u.a. (Mascolo).
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/298 Betriebsübergang bei der Arbeitsverwaltung
29.08.2014. Arbeitsvermittlung funktioniert auch ohne hoheitliche Befugnisse. Werden Arbeitsvermittlerteams von einem neuen öffentlichen Arbeitgeber übernommen, kann daher ein Betriebsübergang vorliegen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2014, 8 AZR 1069/12.
- 14/227 Entfristungsanspruch für den Betriebsrat?
26.06.2014. Ende 2012 berichteten wir über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen, mit dem das LAG entschieden hat, dass Arbeitsverträge auch dann wirksam befristet werden können, wenn der Arbeitnehmer während der Vertragslaufzeit in den Betriebsrat gewählt wird. Gestern hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Klagabweisung durch das LAG abgesegnet: BAG, Urteil vom 25.06.2014, 7 AZR 847/12.
- 14/200 Befristung nach Arbeitgeberwechsel als Missbrauch
03.06.2014. Die immer erneute Befristung eines Arbeitsverhältnisses kann missbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn es der Arbeitgeber aus Eigennutz zulasten des Arbeitnehmers übertreibt. Eine missbräuchliche Ausnutzung der gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten liegt typischerweise bei langen Befristungsketten in demselben Arbeitsverhältnis vor. Sie kann aber auch gegeben sein, wenn sich verschiedene Arbeitgeber in der Arbeitgeberrolle abwechseln, um auf diese Weise immer wieder eine (auf den ersten Blick legale) befristete Neueinstellung vornehmen zu können. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) deutlich gemacht, dass die Missbrauchskontrolle in Fällen eines Arbeitgebertauschs nicht allzu streng betrieben werden sollte: BAG, Urteil vom 19.03.2014, 7 AZR 527/12.
- 14/135 Befristung von Arbeitsverträgen und Missbrauchskontrolle
15.04.2014. Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil zur Kölner Justizangestellten Kücük klargestellt hat, dass Kettenbefristungen einer verstärkten Missbrauchskontrolle unterzogen werden müssen, stellen sich viele Folgefragen, insbesondere zum Missbrauch befristeter Arbeitsverträge durch den fortlaufenden Austausch des Arbeitgebers ("Arbeitgeber-Karussell"). Zum Arbeitgeberkarussell hat das BAG jetzt entschieden, dass immer nur der letzte Vertragsarbeitgeber zu verklagen ist, d.h. die Missbrauchskontrolle richtet sich gegen ihn: BAG, Urteil vom 22.01.2014, 7 AZR 243/12.
- 14/124 Befristung mit wissenschaftlichen Mitarbeitern
07.03.2014. Arbeitsverträge können befristet werden, wenn die Voraussetzungen des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorliegen. Unter erleichterten Voraussetzungen ist eine Befristung mit wissenschaftlichen Mitarbeitern auf Basis des Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) möglich. Fremdsprachenlektoren sind aber keine Wissenschaftler: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26.02.2014, 27 Ca 307/13.
- 14/115 Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung
02.04.2014. Vor drei Jahren überraschte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die arbeitsrechtliche Fachwelt mit einer weitgehenden Erleichterung von sachgrundlosen Befristungen gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Liegt ein früheres Arbeitsverhältnis länger als drei Jahre zurück, soll es einer Befristung ohne Sachgrund nicht im Wege stehen, so das BAG. Damit stößt das BAG aber auf massive Kritik und manche Gerichte folgen ihm nicht, so auch vor kurzem das LAG Baden-Württemberg: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2014, 7 Sa 64/13.
- 14/002 Befristete Arbeitszeiterhöhung als Dauermodell?
02.01.2014. Die befristete Aufstockung der Arbeitszeit kann eine unangemessene Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers sein. Dann ist die Befristung unwirksam. Eine jahrelange Kettenbefristung von Arbeitszeiterhöhungen ist unwirksam, wenn sie der immer nur befristet erhöhte Anteil der Arbeitszeit "erheblich" ist und wenn der Arbeitgeber mit dieser Vorgehensweise Missbrauch treibt: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2013, 1 Sa 2/13.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/330 Befristung eines Arbeitsvertrags zur Vertretung
12.11.2013. Befristete Arbeitsverträge sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur zulässig, wenn sie höchsten zwei Jahre dauern oder durch einen Sachgrund gerechtfertigt sind, z.B. durch die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr.3 TzBfG). Vertretungsbefristungen können nicht nur auf den Ausfall einer Stammkraft aufgrund persönlicher Umstände (z.B. Elternzeit, längere Krankheit) gestützt werden, sondern auch darauf, dass die Stammkraft wegen vorübergehender Abordnung vertreten werden muss. In diesen "Abordnungsfällen" wird die Befristung des Vertrags mit dem Vertreter allerdings strenger als in normalen Vertretungsfällen kontrolliert: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.2.2013, 7 AZR 324/11.
- 13/328 Befristung des Arbeitsvertrags und gerichtlicher Vergleich
11.11.2013. Ein gerichtlicher Vergleich kann im sog. schriftlichen Verfahren gemäß § 278 Abs.6 Satz 1, Alt.1 Zivilprozessordnung (ZPO) abgeschlossen werden. Dabei reichen die Parteien einen übereinstimmenden schriftlichen Vergleichsvorschlag beim Gericht ein, das daraufhin per Beschluss feststellt, dass dieser Vergleichsvorschlag das Verfahren beendet hat. Zu wenig Gericht, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) Anfang 2012, um darauf eine wirksame Verlängerung eines befristeten Vertrages gründen zu können. Falsch, so jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen: LAG Niedersachsen, Urteil vom 05.11.2013, 1 Sa 489/13.
- 13/276 Arbeitsvertrag oder Werkvertrag?
26.09.2013. Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz, ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf Urlaub, Selbständige dagegen nicht. In einem aktuellen Fall konnte sich ein bayerischer wissenschaftlicher Mitarbeiter mit Erfolg gegen die Einordnung seines Arbeitsverhältnisses als Werkvertrag zur Wehr setzen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2013, 10 AZR 282/12.
- 13/268 Befristete Arbeitsverträge im Jobcenter
13.09.2013. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlaubt die Befristung eines Arbeitsvertrags auch über die Gesamtdauer von zwei Jahren hinaus, vorausgesetzt, es gibt dafür einen sachlichen Grund. Ein Sachgrund kann z.B. darin liegen, dass der Bedarf für die Arbeitsleistung nur "vorübergehend" besteht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG). Die politisch unsichere Zukunft der kommunalen Jobcenter im Jahre 2005 rechtfertigt aber keine Befristung des Arbeitsvertrags mit Mitarbeitern einer sog. Optionskommune: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.09.2013, 7 AZR 107/12.
- 13/251 Befristung und Leiharbeit
30.08.2013. In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999 nicht für Leiharbeitnehmer gilt. Damit hat der EuGH Leiharbeitnehmern den europarechtlichen Schutz vor Befristungen versagt: EuGH, Urteil vom 11.04.2013, C-290/12 (Della Rocca).
- 13/173 Befristung zur Vertretung wegen Elternzeit
21.06.2013. Die Befristung eines Arbeitsvertrags zur Vertretung einer Stammkraft, die wegen einer Elternzeit vorübergehend fehlt, setzt nicht notwendig voraus, dass der befristet eingestellte Arbeitnehmer die Aufgaben des Elternzeitlers übernimmt: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.11.2012, 8 Sa 243/12.
Arbeitsrecht aktuell 2012
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/225 Befristeter Arbeitsvertrag - Kündigung möglich bei Vereinbarung von Kündigungsfristen
15.11.2011. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur ordentlich gekündigt werden, wenn das vertraglich vereinbart ist. Für eine solche Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit genügt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) bereits die Vereinbarung, dass im Falle einer ordentlichen Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten sollen: BAG, Urteil vom 04.08.2011, 6 AZR 436/10.
- 11/100 Befristung des Arbeitsvertrags bis zur Betriebsschließung?
24.05.2011. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied in einem aktuellen Urteil, dass bei einem zweckbefristeten Arbeitsverhältnis die Zweckerreichung allein nach objektiven Tatsachen zu bestimmen sein muss und deshalb eine Befristung bis zum „Ende des Betriebs“ einer Klinik unwirksam ist: LAG Hamm, Urteil vom 18.11.2010, 17 Sa 1345/10.
- 11/098 Sachgrundlose Befristung trotz Vereinbarung eines Sachgrundes möglich
20.05.2011. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass die Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag noch nicht unbedingt bedeutet, dass eine sachgrundlose Befristung ausgeschlossen sein soll: Thüringer LAG, Urteil vom 12.10.2010, 7 Sa 425/09.
- 11/088 Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs
06.05.2011. Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil die Voraussetzungen einer Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs im Zusammenhang mit einem Projekt zusammengefasst. Danach setzt eine Projektbefristung voraus, dass es sich um eine vorübergehende und gegenüber Daueraufgaben abgrenzbare Zusatzaufgabe handelt, deren zeitliche Dauer auf einer sorgfältigen Prognose beruht: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.01.2011, 5 Sa 1237/10.
- 11/081 Zuweisung von Haushaltsmitteln als Befristungsgrund?
27.04.2011. Befristung mit Sachgrund können immer wieder verlängert werden ("Kettenbefristung"). Da sich der öffentliche Arbeitgeber mit einer sog. haushaltsrechtlichen Befristung selbst so einen Befristungs-Sachgrund schaffen kann, sind die damit endlos möglichen Kettenbefristungen in die europarechtliche Kritik geraten. Eine entsprechende Vorlagefrage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich nun leider erledigt: BAG, Beschluss vom 27.10.2010, 7 AZR 485/09 (A).
- 11/074 Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen erleichtert
14.04.2011. Ohne einen sachlichen Grund kann ein Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur bei Neueinstellungen befristet werden, d.h. nur dann, wenn die Vertragsparteien nicht "bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis“ hatten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass solche Zuvor-Arbeitsverhältnisse sachgrundlosen Zeitverträgen nur dann entgegenstehen, wenn sie mehr als drei Jahre zurückligen. Damit hat das BAG sachgrundlose Zeitverträge erheblich erleichtert: BAG, Urteil vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09.
- 11/032 Befristung von Arbeitsverträgen: Keine Endlosverlängerung wegen Vertretungsbedarfs
15.02.2011. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage an den EuGH gewandt, ob die nach deutschem Recht mögliche Kettenbefristung von Arbeitsverträgen zum Zwecke Vertretung mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist: BAG, Beschluss vom 17.11.2010, 7 AZR 443/09 (A).
- 11/008 Ist die Haushaltsbefristung mit Europarecht vereinbar?
12.01.2011. Die Befristung eines Arbeitsvertrages muss den Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) entsprechen, das wiederum mit dem dahinterstehenden Europarecht vereinbar sein muss. In letzter Zeit sind insoweit Zweifel daran laut geworden, ob die nur dem öffentlichen Arbeitgeber zustehende Haushaltsmittelbefristung diese Voraussetzung erfüllt. Das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof nun eine entsprechende Frage vorgelegt: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.10.2010, 7 AZR 485/09 (A).
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/251 Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs - Prognose muss genau sein
23.12.2010. Zu den gesetzlich ausdrücklich geregelten Gründen, wegen der ein Arbeitsvertrag befristet werden darf, gehört der "vorübergehende Bedarf". Ob der Bedarf an der Arbeitskraft des Arbeitnehmers tatsächlich nur "vorübergehend" ist, muss der Arbeitgeber bei der Befristung prognostizieren. Dabei darf er sich nicht auf eine "Daumenpeilung" beschränken, sondern muss genau nachrechnen. Tut er das nicht, hat der betroffene Arbeitnehmer gute Chancen, dass die Befristung unwirksam ist und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.06.2010, 2 Sa 32/10.
- 10/238 Neueinstellung statt Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht rechtsmissbräuchlich
06.12.2010. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist aus Arbeitgebersicht eine angenehme Möglichkeit, mit geringem Risiko für bis zu zwei Jahre einen Arbeitnehmer mit der Aussicht auf eine unbefristete Stelle "gefügig" zu machen. Entscheidet er sich am Ende dieser Zeit gegeben den Arbeitnehmer, hat dieser - jedenfalls im Vergleich zu vielen Kündigungssituationen - nur wenig Spielraum, um erfolgreich gegen die Befristung vorzugehen. In einem vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verhandelten Fall berief sich eine Arbeitnehmerin beispielsweise auf die Rechtsmissbräuchlichkeit der Befristung: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2010, 9 Sa 193/10.
Arbeitsrecht aktuell 2008
- 08/082: Überraschende Probezeitbefristungsklausel
24.07.2008. Mit Urteil vom 16.04.2008, 7 AZR 132/07 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass die Kombination einer zwölfmonatigen Befristung des Arbeitsvertrags mit einer sechsmonatigen Probezeitbefristung unwirksam ist, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers "versteckt" wird. Dieses Urteil hatten wir im Mai auf der Grundlage einer Pressemeldung des BAG vom 16.04.2008 für Sie kommentiert (Arbeitsrecht aktuell 08/52: Doppelbefristung eines Arbeitsvertrages). Die zwischenzeitlich veröffentlichten Urteilsgründe machen deutlich, dass Arbeitnehmeranwälte bei einer Entfristungsklage in derartigen Fällen sorgfältig arbeiten müssen.
- 08/053 Gegenzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrages erst nach Arbeitsaufnahme
23.05.2008. Die bloße Arbeitsaufnahme vor Gegenzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer führt nicht zur wirksamen Vereinbarung eines unbefristeten Arbeitsvertrages durch schlüssiges Verhalten, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schon vor Arbeitsantritt einen vorunterzeichneten Vertragsentwurf mit einer Befristungsabrede vorgelegt hat: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.04.2008, 7 AZR 1048/06.
- 08/025 Keine „Verlängerung“ sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge bei Vertragsänderung
18.02.2008. Das Bundesarbeitsgericht hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach die "Verlängerung" eines ohne Sachgrund befristeten Arbeitsvertrags nur dann als Verlängerung im Sinne von § 14 Abs.2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) anzusehen ist, wenn die Vereinbarung neben dem Hinausschieben des Endtermins keine weiteren Vertragsänderungen enthält. Werden solche Änderungen vereinbart, ist die "Verlängerung" rechtlich als Abschluss eines neuen befristeten Arbeitvertrags anzusehen. Dieser ist nur dann wirksam befristet, wenn es dafür einen Sachgrund gibt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2008, 7 AZR 603/06.
Letzte Überarbeitung: 4. November 2022
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit einer in Ihrem Arbeitsvertrag enthaltenen Befristung haben oder wenn Sie aufgrund einer solchen Befristung vor der Entscheidung stehen, eine Befristungskontrollklage zu erheben oder sich auf eine außergerichtliche (Abfindungs-)Lösung einzulassen, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Gestaltung eines befristeten Arbeitsvertrags.
Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit den Vertretern der Gesellschafter.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Sämtliche befristeten Arbeitsverträge mit dem Arbeitgeber
- Gehaltsnachweise für die letzten drei Monate
- Bestätigung der fristgemäßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (falls vorhanden)
- Unterrichtung über die Zweckerreichung (falls vorhanden)
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