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Einhaltung von Ausschlussfristen zur Urlaubsabgeltung
13.01.2021. Viele Tarifverträge sehen sogenannte "Ausschlussfristen" für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis vor. Das bedeutet, dass beispielsweise der Arbeitnehmer seine Lohnforderung innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen bzw. sogar Klage erheben muss.
Klagt ein Arbeitnehmer gegen seine Kündigung oder die Befristung seines Arbeitsvertrages, reicht die Klage auch zur Geltendmachung der Lohnforderung aus.
Etwas anderes könnte dagegen für Ansprüche auf Urlaubsabgeltung gelten. Um die Ausschlussfrist zu wahren, reicht eine Befristungskontrollklage nicht aus, so das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2020, 9 AZR 323/19.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 01|2021 BAG: Ausschlussfristen für die Geltendmachung einer Urlaubsabgeltung werden durch eine Entfristungsklage nicht gewahrt.
Letzte Überarbeitung: 27. Juli 2021
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