HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Betriebsübergang
Urteilsanmerkungen zum Thema Betriebsübergang von 2007 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Betriebsübergang.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2007, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
Arbeitsrecht aktuell 2018
Arbeitsrecht aktuell 2017
- 17/296 Arbeitsvertragsrichtlinien und Betriebsübergang
27.11.2017. Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen behalten ihre vertraglichen Ansprüche auf Bezahlung nach Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) auch bei einem Betriebsübergang auf einen weltlichen Arbeitgeber: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2017, 6 AZR 683/16 (Pressemitteilung des BAG).
- 17/268 Wiedereinstellung im Kleinbetrieb
20.10.2017. In Kleinbetrieben gilt der Kündigungsschutz nicht, so dass gekündigte Arbeitnehmer auch keine Wiedereinstellung verlangen können, wenn der Kündigungsanlass nach Ausspruch der Kündigung wegfällt. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2017, 8 AZR 845/15 (Pressemeldung des BAG).
- 17/230 Pacta sunt servanda - auch im Arbeitsrecht
05.09.2017. Arbeitsvertragliche Zusagen der Anwendung bestimmter Tarifverträge "in ihrer jeweiligen Fassung" (dynamische Bezugnahmeklauseln) gelten nach einem Betriebsübergang ohne Abstriche weiter: Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 30.08.2017, 4 AZR 95/14 und 4 AZR 61/14 (Pressemeldung des Gerichts).
- 17/152 Auslegung einer Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede
07.06.2017. Gelten Tarifverträge gemäß einer Bezugnahmeklausel nur, „soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind“, liegt eine Gleichstellungsabrede vor: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2017, 6 Sa 982/16.
- 17/119 Anspruch auf Tariflohnerhöhung nach Betriebsübergang
29.04.2017. Der EuGH hat die dynamische Tarifanbindung von Arbeitsverträgen bei Betriebsübergängen abgesegnet. Verweise auf Tarifverträge "in ihrer jeweils geltenden Fassung" sind vom Betriebserwerber zu beachten: Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 27.04.2017, C-680/15 und C-681/15 (Asklepios)
Arbeitsrecht aktuell 2016
- 16/378 Fehlerhafte Information zum Betriebsübergang und Widerspruchsrecht
12.12.2016. Das Recht zum Widerspruch beim Betriebsübergang verwirkt, wenn der Arbeitnehmer gut achteinhalb Jahre für den Erwerber arbeitet und eine räumliche Versetzungsanweisung befolgt: Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 07.10.2016, 6 Sa 21/16.
- 16/277 Betriebsübergang und materielle Betriebsmittel
02.09.2016. Rettungsdienste sind durch ihre Betriebsmittel geprägt. Werden diese von einem Investor nicht übernommen, schließt das einen Betriebsübergang aber nicht notwendig aus: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2016, 8 AZR 53/15.
- 16/245 Betriebsübergang und Betriebsführungsvertrag
03.08.2016. Hat sich eine Betriebsführungsgesellschaft durch Betriebsführungsvertrag verpflichtet, einen Betrieb im Namen und für Rechnung der Trägergesellschaft zu führen, liegt kein Betriebsübergang vor: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2016, 15 Sa 108/16.
- 16/213 Informationspflicht und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang
05.07.2016. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lockert die Anforderungen an die Information der Arbeitnehmer über einen geplanten Betriebsübergang bei aufeinander folgenden Betriebsübergängen: BAG, Urteil vom 19.11.2015, 8 AZR 773/14.
Arbeitsrecht aktuell 2015
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/364 EuGH zum Betriebsübergang im Konzern
29.10.2014. Die beherrschende Stellung einer Konzernmuttergesellschaft als Betriebsveräußerer gegenüber der erwerbenden Konzerntochter steht einem Betriebs- oder Betriebsteilübergang nicht entgegen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 06.03.2014, C-458/12 (Amatori gg. Telecom Italia).
- 14/315 Tarifflucht durch Betriebsübergang?
15.09.2014. Gekündigte Tarifverträge, an die der Betriebsveräußerer bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs gebunden war, wirken auch beim Betriebserwerber nach: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.09.2014, C-328/13 (ÖGB gg. WK Österreich).
- 14/298 Betriebsübergang bei der Arbeitsverwaltung
29.08.2014. Arbeitsvermittlung funktioniert auch ohne hoheitliche Befugnisse. Werden Arbeitsvermittlerteams von einem neuen öffentlichen Arbeitgeber übernommen, kann daher ein Betriebsübergang vorliegen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2014, 8 AZR 1069/12.
- 14/172 Unterrichtung über Betriebsübergang und Sozialplanprivilegierung
12.05.2014. Plant der Arbeitgeber, seinen Betrieb auf einen Erwerber zu übertragen, müssen die Arbeitnehmer über den bevorstehenden Betriebsübergang sehr ausführlich informiert werden. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Unterrichtungspflicht verschärft: Ist das erwerbende Unternehmen neu gegründet und daher von der Pflicht, bei Betriebsänderungen einen Sozialplan abschließen zu müssen, gemäß § 112a Abs.2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) befreit, muss darauf im Unterrichtungsschreiben hingewiesen werden: BAG, Urteil vom 14.11.2013, 8 AZR 824/12.
- 14/135 Befristung von Arbeitsverträgen und Missbrauchskontrolle
15.04.2014. Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil zur Kölner Justizangestellten Kücük klargestellt hat, dass Kettenbefristungen einer verstärkten Missbrauchskontrolle unterzogen werden müssen, stellen sich viele Folgefragen, insbesondere zum Missbrauch befristeter Arbeitsverträge durch den fortlaufenden Austausch des Arbeitgebers ("Arbeitgeber-Karussell"). Zum Arbeitgeberkarussell hat das BAG jetzt entschieden, dass immer nur der letzte Vertragsarbeitgeber zu verklagen ist, d.h. die Missbrauchskontrolle richtet sich gegen ihn: BAG, Urteil vom 22.01.2014, 7 AZR 243/12.
- 14/119 Aufhebungsvertrag mit Abfindung beim Zweitarbeitgeber und dann zurück zum alten?
04.04.2014. In öffentlichen Unternehmen mit großem Personalüberhang kommt es vor, dass Arbeitsverhältnisse ruhend gestellt und der Arbeitnehmer vorübergehend bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet. Endet dieses Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag, kann der Arbeitnehmer das ruhende Arbeitsverhältnis wieder aktivieren, auch wenn von seinem Zweitarbeitgeber eine Abfindung erhalten hat: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.12.2013, 5 Sa 149/13.
- 14/109 Betriebsübergang und Leiharbeit
29.03.2014. Wird eine Betriebsabteilung von einem neuen Arbeitgeber übernommen, kann das ein Betriebsteilübergang sein, so dass der neue Arbeitgeber alle Arbeitnehmer der Abteilung weiter beschäftigen muss. Voraussetzung ist, dass die Abteilung eine funktionierende "wirtschaftliche Einheit" darstellt. Das ist bei Zeitarbeitsfirmen selten der Fall, denn sie überlassen die Arbeitsorganisation vor Ort ja dem Entleiher. Eine übergangsfähige wirtschaftliche Einheit bilden Teams von Leiharbeitnehmern daher nur zusammen mit Verwaltungsangestellten ihrer Zeitarbeitsfirma, d.h. mit Personalsachbearbeitern und Kundenbetreuern: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.12.2013, 8 AZR 1023/12.
- 14/015 Dauerhafte Personalgestellung gesetzlich privilegieren?
10.01.2014. Aufgrund der letzten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die seit Dezember 2011 gilt, ist das Gesetz von allen Arbeitgebern zu beachten, die "im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit" (§ 1 Abs.1 Satz 1 AÜG) Arbeitnehmer an andere Arbeitgeber überlassen wollen. Damit gilt das AÜG seit Dezember 2011 auch für öffentliche Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer im Wege der sog. Personalgestellung an andere Arbeitgeber überlassen. Vor diesem Hintergrund haben einige SPD-regierte Bundesländer Ende Oktober 2013 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, dem zufolge die Personalgestellung im öffentlichen Dienst vom AÜG ausgenommen werden soll.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/296 Anspruch auf Wiedereinstellung für Arbeitnehmer der City BKK
17.10.2013. Jahrelang hatte sich der Senat von Berlin geweigert, etwa Arbeitnehmer der Mitte 2011 geschlossenen City BKK zu übernehmen, obwohl diese auf eine Wiedereinstellungszusage des Landes Berlin verweisen konnten. Aufgrund einer vorgestern ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) steht rechtskräftig fest, dass etwa 200 Mitarbeiter der ehemaligen City BKK, die bis 1998 beim Land Berlin beschäftigt waren, wieder Arbeitnehmer des Landes Berlin sind: BAG, Urteil vom 15.10.2013, 9 AZR 564/12.
- 13/298 Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch
18.10.2013. Bestreitet der Betriebserwerber das Vorliegen eines Betriebsübergangs und schließen Arbeitnehmer und Erwerber daraufhin in dem Prozess über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einen Beendigungsvergleich, verliert der Arbeitnehmer durch diese endgültige Verfügung über sein Arbeitsverhältnis das Recht, dem Betriebsübergang zu widersprechen. Einen Weg zurück zum alten Arbeitgeber gibt es dann nicht mehr. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern entschieden: BAG, Urteil vom 17.10.2013, 8 AZR 974/12.
- 13/282 Betriebsübergang im öffentlichen Dienst
04.10.2013. Geht ein Betrieb durch Vertrag auf einen neuen Inhaber über, werden die Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Erwerber übergeleitet. Allerdings haben die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die durch eine gesetzliche Überleitung einen neuen Arbeitgeber erhalten, meist kein Recht, durch einen Widerspruch beim alten Arbeitgeber zu bleiben. Ein Überleitungsgesetz ohne Widerspruchsrecht greift aber massiv in die Berufsfreiheit der betroffenen Arbeitnehmer ein. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) daher eine solche Gesetzesvorschrift als verfassungswidrig bewertet und das Bundesverfassungsgericht angerufen: BAG, Beschluss vom 26.09.2013, 8 AZR 775/12 (A).
- 13/240 Betriebsübergang und Ausschlussfristen
20.08.2013. Tarifvertragliche Ausschlussfristen laufen im Falle eines Widerspruchs, den ein Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergangs erklärt, erst ab Zugang des Widerspruchs beim Betriebsveräußerer. Ansprüche gegen den Veräußerer verfallen daher nicht aufgrund von Ausschlussfristen, wenn der Arbeitnehmer seinen alten Arbeitgeber (den Veräußerer) erst nach Erklärung des Widerspruchs zur Zahlung auffordert bzw. verklagt: BAG, Urteil vom 16.04.2013, 9 AZR 731/11.
- 13/218 Betriebsübergang und arbeitsvertraglich in Bezug genommener Tarifvertrag
30.07.2013. Können Arbeitnehmer aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel die Anwendung bestimmter Tarifverträge "in ihrer jeweils geltenden Fassung" verlangen ("dynamische Bezugnahme"), bleiben ihnen diese Ansprüche nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch im Falle eines Betriebsübergangs erhalten. Diese BAG-Rechtsprechung steht aber auf dem Prüfstand. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor kurzem entschieden, dass eine dynamische Dauer-Bindung des Betriebserwerbers an arbeitsvertraglich in Bezug genommene Tarifverträge unzulässig ist, wenn der Erwerber die nach dem Betriebsübergang abgeschlossenen Tarifverträge nicht beeinflussen kann: EuGH, Urteil vom 18.07.2013, Rs. C-426/11 - Alemo-Herron gg. Parkwood.
- 13/185 Wahlkampf beim Thema Mitbestimmung
30.06.2013. Die SPD hat die betriebliche Mitbestimmung zum Wahlkampfthema gemacht. Sie macht sich dafür stark, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Thema Betriebsübergang, beim Einsatz von Leiharbeitnehmern und beim betrieblichen Gesundheitsschutz zu stärken. Dazu müsste das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geändert werden: Moderne Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert, Antrag der Abgeordneten Anette Kramme u.a. sowie der Bundestagsfraktion der SPD vom 14.05.2013, Bundestag Drucks. 17/13476.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/357 Betriebsübergang durch Grundstückskauf?
16.11.2012. In einem gestern ergangenen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Erwerb eines Hausgrundstücks nicht dazu führt, dass die Arbeitsverhältnisse der Angestellten der Hausverwaltungsfirma per Betriebsübergang auf den Käufer des verwalteten Grundstücks übergehen: BAG, Urteil vom 15.11.2012, 8 AZR 683/11 (BAG-Pressemitteilung Nr.80/12 vom 15.11.2012).
- 12/341 Betriebsübergang trotz Beschäftigungsgesellschaft
28.10.2012. Investoren, die Teile eines insolventen Unternehmens kaufen, möchten meistens die Rechtsfolgen des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) umgehen, denn bei einem Betriebsübergang im Sinne dieser Vorschrift haben sie automatisch alle Arbeitsverhältnisse "am Hals". Also versucht man, die Arbeitnehmer vorübergehend in einer Transfergesellschaft zu beschäftigen, damit sich der Investor von dort die ihm genehmen Arbeitnehmern heraussuchen und mit ihnen neue Verträge machen kann. Das geht aber schief, wenn die Tätigkeit in der Transfergesellschaft nur vorgeschoben ist: BAG, Urteil vom 25.10.2012, 8 AZR 572/11.
- 12/198 Tarifvertrag und Betriebsübergang
17.05.2012. Gehen Arbeitsverhältnisse durch Betriebsübergang auf einen neuen Arbeitnehmer über, können die betroffenen Arbeitnehmer gegen den Erwerber keine Rechte aus einem Haustarifvertrag herleiten, der zwar bereits vor dem Betriebsübergang abgeschlossen war, aber erst danach in Kraft tritt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit zwei Urteilen vom gestrigen Tag entschieden: BAG, Urteil vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10, BAG, Urteil vom 16.05.2012, 4 AZR 321/10.
- 12/190 Betriebsübergang bei Rettungszweckverband
11.05.2012. Ende 2010 hatte das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) zugunsten eines Rettungssanitäters entschieden, dass sein Arbeitsverhältnis auf einen kommunalen Träger von Rettungsdiensteinrichtungen übergegangen war (Urteil vom 24.09.2010, 3 Sa 79/10). Dieser Träger, ein Rettungszweckverband, hatte dem bisherigen Arbeitgeber des Sanitäters, einem privaten Rettungsdienst, fristlos den Auftrag entzogen und andere Rettungsdienste verpflichtet, und zwar durch hoheitliche Anordnung. Dieses Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) vorgestern aufgehoben: BAG, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10.
- 12/088 Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) und Tarifvertrag
28.02.2012. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat vor einigen Tagen klargestellt, dass kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), deren Anwendung der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags verlangen kann, nicht durch ungünstigere Tarifverträge verdrängt werden, die ein nicht zur Kirche gehörender Betriebserwerber bei sich in seinem Unternehmen anwendet: BAG, Urteil vom 22.02.2012, 4 AZR 24/10.
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/222 Kündigungsschutzklage und Betriebsübergang
11.11.2011. Kündigungsschutzklage und Betriebsübergang: Die Kündigungsschutzklage liegt in der Hand des Betriebsverkäufers, wenn er die streitige Kündigung ausgesprochen hat: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.09.2011, 5 Sa 333/10.
- 11/207 Betriebsübergang und Kündigung: Keine Betriebsratsanhörung bei Kündigung nach Widerspruch
25.10.2011. Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg: Bei einem Betriebsübergang können die Arbeitnehmer dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse von dem bisherigen Arbeitgeber auf den neuen Inhaber widersprechen (§ 613a Abs.5, Abs.6 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Dann riskieren die widersprechenden Arbeitnehmer aber eine betriebsbedingte Kündigung, und die ist in den meisten Fällen rechtlich wirksam. Gegen die Kündigung kann man meist noch nicht einmal einwenden, dass sie wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrats unwirksam sei: LAG Nürnberg, Urteil vom 09.08.2011, 6 Sa 230/10.
- 11/202 Betriebsteilübergang - BAG entscheidet Klarenberg-Fall pro Arbeitgeber
18.11.2011. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Freitag letzter Woche den Klarenberg-Fall letztinstanzlich entschieden. Anders als das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies das BAG die Klage Herrn Klarenbergs ab, und zwar mit der Begründung, dass ein übergangsfähiger Betriebsteil hier im Streitfall nicht vorgelegenen habe: BAG, Urteil vom 13.10.2011, 8 AZR 455/10.
- 11/172 Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks
05.09.2011. Bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird der neuer Betriebsinhaber kraft Gesetzes Arbeitgeber der Arbeitnehmer des Betriebes, wenn der Betriebsübergang „durch Rechtsgeschäft“ herbeigeführt wird, also z.B. durch einen Unternehmenskauf oder einen Betriebspachtvertrag. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich entschieden, dass ein Betriebsübergang „durch Rechtsgeschäft“ auch vorliegt, wenn der Zwangsverwalter eines Hotelgrundstücks dem Hotelbetreiber kündigt und nach Zwangsräumung des Grundstücks den Hotelbetrieb selbst weiterführt: BAG, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10.
- 11/167 Betriebsübergang trotz Transfergesellschaft als Zwischenstation
29.08.2011. Wechseln Arbeitnehmer per Aufhebungsvertrag von ihrem insolventen Arbeitgeber bzw. vom Insolvenzverwalter zu einer Beschäftigungsgesellschaft und pickt sich ein Investor dann diejenigen Arbeitnehmer bei der Beschäftigungsgesellschaft einzeln heraus, mit denen er den Betrieb fortführen will, liegt laut Bundesarbeitsgericht (BAG) im Allgemeinen keine unzulässige Umgehung der Rechtsvorschriften zum Betriebsübergang vor, d.h. keine Umgehung von § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das ist aber ausnahmsweise dann anders, wen der Wechsel zur Beschäftigungsgesellschaft das Arbeitsverhältnis gar nicht endgültig beenden sollte, sondern nur seiner Unterbrechung dient: BAG, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 312/10.
- 11/131 Betriebsverlagerung ins Ausland als Betriebsübergang
08.07.2011. Wird ein Betrieb oder Betriebsteil ins Ausland verlagert, kann das ein Betriebsübergang gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein. Dann liegt keine Betriebsstilllegung vor, so dass betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind. Allerdings könen deutsche Gerichte den Fortbestand des (nicht wirksam gekündigten) Arbeitsverhältnisses im Ausland nicht mit Rechtsverbindlichkeit für den ausländischen Betriebserwerber feststellen, jedenfalls dann nicht, wenn dieser vom gekündigten Arbeitnehmer gar nicht verklagt wird: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2011, 8 AZR 37/10 (Pressemitteilung).
- 11/117 Betriebsübergang: Fortsetzungsverlangen nach Betriebsübergang bei Verstoß gegen Unterrichtungspflicht
20.06.2011. Verlangt ein Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang von dem Betriebserwerber die Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses, muss er die gleichen Fristen einhalten, die für den Widerspruch gegen den gesetzlich angeordneten Übergang seines Arbeitsverhältnisses gelten. Grundsätzlich gilt daher die Monatsfrist des § 613a Abs.5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht, wenn die Arbeitgeberseite ihre Unterrichtungspflicht missachtet, und eine Verwirkung des Fortsetzungsanspruchs kommt nach fünf Monaten ab Betriebsübergang meist noch nicht in Betracht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011, 8 AZR 326/09.
- 11/108 Bundesverfassungsgericht: Widerspruchsrecht auch bei Privatisierung aufgrund Gesetzes
06.06.2011. Wird ein Betrieb auf einen neuen Inhaber übertragen, wird dieser automatisch zum neuen Arbeitgeber der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Sie können dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse jedoch widersprechen. Ist der Staat als öffentlicher Arbeitgeber zugleich Gesetzgeber, kann er den Betriebsübergang auf einen privaten Arbeitgeber per Gesetz regeln. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass das Verschieben von Arbeitnehmern vom öffentlichen auf einen privaten Arbeitgeber ohne Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer deren Berufsfreiheit verletzt: BVerfG, Beschluss vom 25.01.2011, 1 BvR 1741/09.
- 11/044 Kündigung bei Betriebsübergang ohne Hinweis auf die Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers
03.03.2011. Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse des Betriebes auf den Betriebserwerber über. Dies gilt allerdings nur, wenn die Arbeitnehmer dem nicht wirksam widersprechen. In diesem Fall werden die Arbeitsverhältnisse rechtlich so behandelt, als wäre der Arbeitgeber niemals "ausgetauscht" worden. Fraglich ist, ob eine in der Zeit zwischen dem Übergang und dem Widerspruch erklärte Kündigung des Veräußerers wirksam sein kann, obwohl er im Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich nicht Arbeitgeber war: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.10.2010, 6 Sa 1580/10.
- 11/018 Widerspruch nach Betriebsübergang - Verwirkung durch Abtretung von Lohn
26.01.2011. Bei einem Betriebsübergang müssen der alte Arbeitgeber oder der neue Betriebserwerber die betroffenen Arbeitnehmer über dessen wesentlichen Aspekte (Zeitpunkt, Grund, Folgen) unterrichten. Werden die strengen gesetzlichen Anforderungen dabei nicht erfüllt, haben Arbeitnehmer statt einer Widerspruchsfrist von einem Monat theoretisch sogar Jahre später die Möglichkeit, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses zu widersprechen. Speziell bei der Insolvenz des neuen Arbeitgebers kann eine Rückkehr zum alten Arbeitgeber insoweit interessant sein. Auch wenn keine starre Frist läuft, ist der Widerspruch nicht unbegrenzt möglich. Die so genannte Verwirkung bildet hier je nach den Umständen des Einzelfalls eine zeitliche Grenze: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 05.07.2010, 3 Sa141/10.
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/172 Nichterhebung der Kündigungsschutzklage führt zur Verwirkung des Widerspruchsrechts
03.09.2010. Arbeitnehmer, deren Betrieb auf einen anderen Arbeitgeber übergeht, werden nach § 613a BGB zugleich automatisch Arbeitnehmer dieses Erwerbers. Sie können gegen diesen Übergang des Arbeitsverhältnisses jedoch widersprechen. Wenn sie nicht ordnungsgmäß über den Wechsel belehrt wurden, besteht dieses Recht sogar zeitlich weitgehend unbeschränkt. Unter welchen Umständen das Widerspruchsrecht jedoch gleichwohl verloren gehen kann, hat das Bundesarbeitsgericht Mitte 2010 ausführlich zusammengefasst: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.2010, 8 AZR 805/07.
- 10/141 Annahmeverzug des Betriebserwerbers nach Freistellung durch den Betriebsveräußerer
22.07.2010. Die Freistellung ist ein praktisch wichtiger Fall, in dem der Arbeitgeber im Verzug mit der Annahme der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist. Er muss ihn dann abweichend vom Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" weiter bezahlen. In aller Regel ist es in dieser Situation nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung anbietet. Ob dies auch nach einem Betriebsübergang gilt, entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Mainz: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.02.2010, 11 Sa 620/09
- 10/131 Versuchte Umgehung des § 613a BGB durch eintägige Transfergesellschaft und Losverfahren
08.07.2010. § 613a BGB regelt für den Fall eines Betriebsüberganges den Übergang der Arbeitsplätze vom Verkäufer auf den Erwerber. Im Wesentlichen soll die Vorschrift den im Arbeitsverhältnis erworbenen sozialen Schutz sichern. Betriebserwerbern, die dieses Ergebnis vermeiden wollen, stehen eine Reihe von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten offen. Der Unterschied zwischen erlaubter Gestaltung und verbotener Umgehung ist jedoch fließend. Im Grenzbereich angesiedelt ist ein aktueller Fall aus Niedersachsen: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2010, 7 Sa 779/09.
- 10/005 Kein Betriebsübergang bei grundlegender Änderung des Betriebskonzepts
08.01.2010. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht vorliegt, wenn der Erwerber das Betriebskonzept grundlegend ändert: BAG, Urteil vom 17.12.2009, 8 AZR 1019/08.
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/222 Haustarifvertrag nach Betriebsübergang
01.12.2009. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Frage geklärt, ob ein Haustarifvertrag nach einem Betriebsübergang "unmittelbar und zwingend" weitergilt. BAG, Beschluss vom 10.06.2009, 4 ABR 21/08.
- 09/191 Betriebsübergang: Keine Pflicht des Erwerbers zur Zahlung einer Abfindung durch Betriebsvereinbarung mit altem Arbeitgeber
19.10.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat entschieden, dass bei einem Betriebsübergang eine zwischen dem alten Arbeitgeber und dem Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung, die ausschließlich den neuen Erwerber zur Zahlung einer Abfindung verpflichten soll, den Erwerber nicht bindet. LAG München, Urteil vom 22.04.2009, 11 Sa 963/08.
- 09/176 Tarifvertrag nach Betriebsübergang
28.09.2009. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) befasst sich mit den rechtlichen Konsequenzen der Regelung, dass Tarifverträge nach einem Betriebsübergang Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge werden. Im vorliegenden Fall ging es um die Weitergeltung eines für den Arbeitnehmer nachteiligen Sanierungstarifvertrags und die Frage, ob eine Gewerkschaft oder ein Arbeitnehmer den Tarifvertrag nach dem Betriebsübergang kündigen können: BAG, Urteil vom 26.08.2009, 4 AZR 280/08.
- 09/148 Widerspruch bei Betriebsübergang löst keine Sperrzeit aus.
19.08.2009. Widerspricht der Arbeitnehmer im Falle eines Betriebsübergangs der automatischen Überleitung seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber und verbleibt das Arbeitsverhältnis demnach beim alten Arbeitgeber, hat dieser in der Regel keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, so dass es meistens zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag kommt. Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass der bloße Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses keine Sperrzeit auslöst: BSG, Urteil vom 08.07.2009, B 11 AL 17/08 R.
- 09/140 Betriebsübergang auch bei schwierigeren Arbeitsaufgaben
07.08.2009. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt ein Betriebsübergang durch Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils der Belegschaft auch dann vor, wenn die übernommenen Arbeitnehmer auf der Grundlage ihres Wissens und Könnens weiter geschult werden müssen, um die schwierigeren und komplexeren neuen Aufgaben bei dem Betriebsübernehmer erbringen zu können: BAG, Urteil vom 25.06.2009, 8 AZR 258/08.
- 09/061 Kein Schadensersatzanspruch gegen den Betriebsveräußerer bei fehlerhafter Information über einen Betriebsübergang
15.04.2009. Bei einer fehlerhaften Information über einen Betriebsübergang hat der Arbeitnehmer, der deshalb keinen Widerspruch gegen den Betriebsübergang eingelegt hat, keinen Schadensersatzanspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber, d.h. den Betriebsveräußerer. Die Fehlinformation ist nicht ursächlich für seinen Schaden, da die Frist für den Widerspruch wegen der fehlerhaften Information nicht zu laufen beginnt und dem Arbeitnehmer deshalb der nachträgliche Widerspruch unbenommen bleibt: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 11.02.2009, 11 Sa 381/08.
- 09/034 Betriebsteilübergang auch bei Verlust der organisatorischen Selbständigkeit
05.03.2009. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit in einem aktuellen Grundsatzurteil entschieden, dass ein Betriebsteilübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG auch vorliegen kann, wenn ein übernommener Betriebsteil beim Erwerber seine bisherige organisatorische Selbständigkeit verliert. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH den Anwendungsbereich des Arbeitnehmerschutzes beim Erwerb von Betriebsteilen erweitert: EuGH, Urteil vom 12.02.2009 (Rs. C-466/07 - Klarenberg gegen Ferrotron).
Arbeitsrecht aktuell 2008
- 08/137 Betriebsübergang in der Insolvenz: Haftung für Altersteilzeit-Wertguthaben
19.12.2008. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung klargestellt, dass der Erwerb eines Betriebs oder Betriebsteils aus der Insolvenzmasse nicht zur Folge hat, dass der Erwerber für die Erfüllung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen haftet. Hier ist der Arbeitnehmer der Dumme: BAG, Urteil vom 30.10.2008, 8 AZR 54/07.
- 08/135 Betriebsteilübergang auch ohne Wahrung der organisatorischen Selbständigkeit
17.12.2008: In einem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf zu entscheidenden Fall, der dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorliegt, hat der Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinen Schlussanträgen vom 06.11.2008 die Ansicht vertreten, dass ein Betriebsteilübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG auch dann vorliegen kann, wenn die übernommenen Betriebsmittel und Arbeitskräfte nach ihrer Übertragung ihre bisherige organisatorische Selbständigkeit verlieren. Sollte der EuGH diesem Entscheidungsvorschlag seines Generalanwalts Mengozzi folgen, wären künftig mehr Fälle als bisher Betriebsteilübergänge im Sinne von § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi, vom 06.11.2008, C‑466/07 (Dietmar Klarenberg gegen Ferrotron Technologies GmbH).
- 08/119 Abschied von der Gleichstellungsabrede - Teil III
21.11.2008. Seit der zum 01.01.2002 in Kraft getretene Schulrechtsreform gelten strengere Regeln für die Auslegung des "Kleingedruckten" im Arbeitsvertrag. Verweise auf Tarifverträge haben daher auf der Grundlage einer 2007 geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) rechtsbegründende Wirkung, auch wenn die Tarifbindung des Arbeitgebers wegfällt. Das gilt für Arbeitsverträge, die am 01.01.2002 oder später vereinbart wurden, auch dann, wenn damit ein schon länger bestehendes, d.h. vor dem 31.12.2001 begründetes Arbeitsverhältnis geregelt wird: BAG, Urteil vom 22.10.2008, 4 AZR 793/07.
- 08/103 Verwirkung des Rechts zum Widerspruch gegen die Folgen eines Betriebsübergangs
01.10.2008. Wird der Arbeitnehmer über einen Betriebsübergang nicht korrekt informiert, kann er auch noch nach Ablauf der gesetzlichen Einmonatsfrist des § 613a Abs.6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber widersprechen. Obwohl das Widerspruchsrecht dann unbegrenzt besteht, kann es verwirken, wenn der Arbeitnehmer ein Jahr nach dem Betriebsübergang mit dem Erwerber einen arbeitsgerichtlichen Abfindungsvergleich vereinbart und ein weiteres Jahr danach seinen Widerspruch erklärt: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.05.2008, 1 Sa 318/07.
- 08/096 Siemensmitarbeiter obsiegen im BenQ-Prozess vor dem LAG München.
28.08.2008. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München waren die Informationen, die die Siemensmitarbeiter im Jahre 2005 über den bevorstehenden Betriebsübergang auf den taiwanesischen Handyhersteller BenQ bzw. seine deutsche Tochter erhalten hatten, unzureichend. Daher konnten sie noch lange nach dem Betriebsübergang der Überleitung ihrer Arbeitsverhältnisse widersprechen, was die meisten angesichts der Insolvenz der deutschen BenQ-Tochter im September 2006 auch taten. Die widersprechenden Arbeitnehmer sind daher bei Siemens geblieben: LAG München, Urteil vom 01.07.2008, 8 Sa 27/08.
- 08/055 Tarifwechsel bei Betriebsübergang
27.05.2008. Der Betreiber einer Krankenhausküche, der Arbeitnehmer eines zuvor an den Gebäudereiniger-Tarif gebundenen Betriebsveräußerers im Wege des Betriebsteilübergangs gemäß § 613a BGB übernimmt, fällt nicht unter den (allgemeinverbindlichen) Tarif des Hotel- und Gaststättengewerbes. Daher muss der Erwerber weiterhin den (teureren) Gebäudereiniger-Tarif anwenden und kann ihn nicht durch die billigeren Tarifbestimmungen des Hotel- und Gaststättengewerbes ersetzen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.04.2008, 4 AZR 164/07.
- 08/037 Kein Widerspruchsrecht bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers
31.03.2008. Manchmal ist die Überleitung von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen Betriebsinhaber mit dem rechtlichen Erlöschen des alten Betriebsinhabers verbunden, so z.B. dann, wenn einer von zwei Gesellschaftern einer Personengesellschaft aus der Gesellschaft ausscheidet. Dann besteht kein Recht der betroffenen Arbeitnehmer, der Überleitung ihrer Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betriebsinhaber gemäß § 613a Abs.6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu widersprechen. Ein gleichwohl erklärter Widerspruch hat keine Rechtswirkungen, d.h. er geht ins Leere und lässt sich auch nicht in eine außerordentliche Kündigung umdeuten: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.02.2008, 8 AZR 157/07
Arbeitsrecht aktuell 2007
- 07/54 Abschied von der Gleichstellungsabrede - Teil II
25.09.2007. Verweise auf Tarifverträge in Formulararbeitsverträgen führen nach der aktuellen Rechtsprechung des BAG (vierter Senat) dazu, dass die in bezug genommenen Tarifnormen zum Bestandteil des Arbeitsvertrags werden, und zwar mitsamt den künftigen Tarifvertragsänderungen. Kommt es zum Betriebsübergang und gilt beim Übernehmer ein anderer (schlechterer) Tarif, behalten die übergegangenen Arbeitnehmer daher "ihren" Tarifvertrag, und zwar zumindest in der Fassung, die der Tarifvertra zum Zeitpunkt des Übergangs hatte: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2007, 4 AZR 765/06 und Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2007, 4 AZR 767/06.
- 07/10 Bundesarbeitsgericht verabschiedet „Gleichstellungsabrede“
12.05.2007. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Bedeutung arbeitsvertraglicher Bezugnahmen auf Tarifverträge gestärkt. Solche Verweise auf Tarifverträge sind künftig im Allgemeinen nicht mehr nur als bloße "Gleichstellungsabreden" zu verstehen: BAG, Urteil vom 18.04.2007, 4 AZR 652/05.
Letzte Überarbeitung: 26. August 2022
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Betriebsübergang haben oder vor der Entscheidung stehen, dem Ihnen angekündigten Übergang Ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber zu widersprechen, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen auch gerne Betriebsräte bei der Gestaltung von Betriebsänderungen im Zusammenhang mit einem bevorstehenden Betriebsteilübergang.
Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit den Vertretern der Gesellschafter.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Informationsschreiben über den Betriebsübergang (falls vorhanden)
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