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Betriebsübergang: Fortsetzungsverlangen nach Betriebsübergang bei Verstoß gegen Unterrichtungspflicht
Die Monatsfrist gilt laut Bundesarbeitsgericht (BAG) auch, wenn Arbeitnehmer vom Betriebserwerber die Fortsetzung ihrer Arbeitsverhältnisses verlangen. Und ebenso wie der Widerspruch ist ein Fortsetzungsverlangen dann nicht an die Monatsfrist gebunden, wenn die Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß unterrichtet wurden. Widerspruch und Fortsetzungsverlangen können aber irgendwann verwirken. Wann das beim Fortsetzungsverlangen der Fall sein kann, entschied das BAG mit Urteil vom 27.01.2011 (8 AZR 326/09).
In dem entschiedenen Fall wollte eine Arbeiterin den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses mit einem Betriebsteilerwerber feststellen lassen. Sie hatte sich zwar mangels ordnungsgemäßer Belehrung erst fünf Monate nach dem Betriebsteilübergang bei ihm gemeldet. Das war jedoch unschädlich, meinten das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 20.01.2009, 8 Sa 146/08) und das BAG, weil hier keine Widerspruchsfrist lief und damit auch keine Frist für das Fortsetzungsverlangen einzuhalten war.
Fazit: Arbeitnehmer, die über einen Betriebsübergang im Dunkeln gelassen werden, stehen unter keinem großen Zeitdruck. Sie verlieren ihr Recht zum Widerspruch oder auf Fortsetzung nicht binnen eines Monats. Diese Rechte können zwar (wesentlich) später „verwirken“, aber erst dann, wenn der alte oder der neue Arbeitgeber darauf vertrauen können, dass diese Rechte nicht mehr ausgeübt werden. Arbeitgebern ist daher zu raten, durch ordnungsgemäße Belehrungen rasch für klare Verhältnisse zu sorgen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011, 8 AZR 326/09
- Bundesarbeitsgericht (Webseite)
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsübergang
- Arbeitsrecht aktuell: 16/378 Fehlerhafte Information zum Betriebsübergang und Widerspruchsrecht
- Arbeitsrecht aktuell: 16/213 Informationspflicht und Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang
- Arbeitsrecht aktuell: 13/298 Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch
- Arbeitsrecht aktuell: 13/240 Betriebsübergang und Ausschlussfristen
- Arbeitsrecht aktuell: 11/044 Kündigung bei Betriebsübergang ohne Hinweis auf die Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers
- Arbeitsrecht aktuell: 11/018 Widerspruch nach Betriebsübergang - Verwirkung durch Abtretung von Lohn
- Arbeitsrecht aktuell: 10/208 Ausschlussfrist läuft unabhängig vom Widerspruch
- Arbeitsrecht aktuell: 10/172 Nichterhebung der Kündigungsschutzklage führt zur Verwirkung des Widerspruchsrechts
- Arbeitsrecht aktuell: 09/195 Kündigung durch Betriebsübernehmer - Erhalt des Widerspruchsrechts auch ohne Klage
Letzte Überarbeitung: 12. Dezember 2016
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