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Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Aber liegt ein Betriebsübergang „durch Rechtsgeschäft“ auch vor, wenn der Gläubiger des Grundstückseigentümers die Zwangsvollstreckung betreibt und es daher zur Zwangsverwaltung des Betriebsgrundstücks kommt? Dann erzwingt der Gläubiger per Zwangsvollstreckung, dass ihm die Einnahmen des auf dem Grundstück liegenden Betriebs zufließen. Ob auch dann noch von einem Betriebsübergang „durch Rechtsgeschäft“ die Rede sein kann, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden (Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10).
Der Zwangsverwalter eines Hotelgrundstücks hatte dem alten Hotelbetreiber gekündigt, das Grundstück räumen lassen und dann das Hotel mit allen Arbeitnehmern fortgeführt - mit allen bis auf eine Hotelangestellte. Sie klagte daher auf Feststellung, dass der Zwangsverwalter per Betriebsübergang ihr neuer Arbeitgeber geworden ist. Anders als das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urteil vom 25.02.2010, 5 Sa 1567/09) entschied das BAG, dass hier ein Betriebsübergang „durch Rechtsgeschäft“ vorlag.
Fazit: Ein Hotelbetrieb kann durch Betriebsübergang gemäß § 613a BGB, d.h. "durch Rechtsgeschäft" auf den Zwangsverwalter des Hotelgrundstücks übergehen, wenn der Zwangsverwalter den Pachtvertrag mit dem Hotelbetreiber kündigt und das Hotel mit den bisherigen Arbeitnehmern weiterführt. Damit legt das BAG den § 613a BGB weit aus und schützt die betroffenen Arbeitnehmer. Mit welcher Begründung, ist derzeit nicht klar, da das Urteil nur in Form einer Pressemeldung vorliegt.
Nähere Informationen finden Sich hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10 (Pressemitteilung)
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsübergang
- Arbeitsrecht aktuell: 13/282 Betriebsübergang im öffentlichen Dienst
- Arbeitsrecht aktuell: 11/108 Bundesverfassungsgericht: Widerspruchsrecht auch bei Privatisierung aufgrund Gesetzes
- Arbeitsrecht aktuell: 09/056 Grenzen der gesetzlichen Überleitung von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 4. August 2015
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