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Betriebsübergang trotz Transfergesellschaft als Zwischenstation
Wechseln Arbeitnehmer von ihrem insolventen Arbeitgeber erst per Aufhebungsvertrag in eine Transfergesellschaft ("Beschäftigungsgesellschaft") und pickt sich ein Erwerber dann per Einzelvertrag die Arbeitnehmer heraus, mit denen er weitermachen möchte, ist das laut Bundesarbeitsgericht (BAG) keine verbotene Umgehung von § 613a BGB - wenn (!) die Arbeitsverhältnisse mit dem Wechsel zur Transfergesellschaft endgültig beendet werden sollten. Bei einem nur eintätigen Zwischenstopp in einer Transfergesellschaft liegt aber eine Umgehung vor: BAG, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 312/10.
Nachdem Arbeitnehmer vom Insolvenzverwalter in eine Beschäftigungsgesellschaft (BG) gewechselt waren, loste ein Betriebserwerber die aus, die bleiben sollten. Daher waren die Arbeitnehmer nur einen Tag bei der BG "angestellt". Ein Arbeitnehmer, der später vom Erwerber gekündigt wurde, klagte auf Einhaltung einer längeren Kündigungsfrist. Mit Erfolg, denn laut Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urteil vom 18.02.2010, 7 Sa 780/09) und BAG war sein Arbeitsverhältnis nicht unterbrochen worden.
Fazit: Obwohl dieser Fall pro Arbeitnehmer ausging, verhindert ein "Zwischenparken" von Arbeitnehmern bei einer Transfergesellschaft auch künftig einen Betriebsübergang vom insolventen Unternehmen zu einem Betriebserwerber. Nur wenn dieser Umweg ausschließlich der Unterbrechung der Arbeitsverhältnisse dient, liegt eine unzulässige Umgehung von § 613a BGB vor. Angesichts der unklaren Rechtslage sollten Arbeitnehmer im Zweifel klagen, wenn für sie bei der Transfergesellschaft Endstation ist.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 312/10 (Pressemitteilung)
- Handbuch Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsübergang
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsfristen
- Arbeitsrecht aktuell: 18/025 Betriebsübergang als Täuschungsmanöver
- Arbeitsrecht aktuell: 16/245 Betriebsübergang und Betriebsführungsvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 12/341 Betriebsübergang trotz Beschäftigungsgesellschaft
- Arbeitsrecht aktuell: 10/131 Versuchte Umgehung des § 613a BGB durch eintägige Transfergesellschaft und Losverfahren
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 30. Januar 2018
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