HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

HANDBUCH ARBEITSRECHT

Ur­tei­le und Kom­men­ta­re: Gleich­be­hand­lungs­grund­satz

Ur­teil­s­an­mer­kun­gen zum The­ma Gleich­be­hand­lungs­grund­satz von 2004 bis heu­te: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Gelbgekleidete Person im Vordergrund, acht von ihr abwandte rotgekleidete Personen im Hintergrund

Un­ser Rechts­an­walts­team kom­men­tiert seit 2001 lau­fend ak­tu­el­le Ur­tei­le und wich­ti­ge Ge­set­zes­än­de­run­gen zum Ar­beits­recht, un­ter an­de­rem zum The­ma Gleich­be­hand­lungs­grund­satz.

Im Fol­gen­den fin­den Sie un­se­re Bei­trä­ge zu die­sem The­ma, ge­ord­net nach Jahr­gän­gen seit 2004, im Über­blick.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier wie­der­ge­ge­be­nen ar­beits­recht­li­chen Ein­schät­zun­gen auf­grund der mitt­ler­wei­le ver­stri­che­nen Zeit teil­wei­se über­holt sein kön­nen.

 

Arbeitsrecht aktuell 2021

Arbeitsrecht aktuell 2020

 

Arbeitsrecht aktuell 2019

 

Arbeitsrecht aktuell 2018

 

Arbeitsrecht aktuell 2017

 

Arbeitsrecht aktuell 2016

 

Arbeitsrecht aktuell 2015

 

Arbeitsrecht aktuell 2014

 

Arbeitsrecht aktuell 2013

  • 13/312 Kein Anspruch auf Weihnachtsgeschenke
    29.10.2013. In ei­nem ak­tu­el­len Fall hat das Ar­beits­ge­richt Köln ent­schie­den, dass ein Ar­beit­ge­ber mit ei­ner Über­ra­schungs­ak­ti­on auf ei­ner Weih­nachts­fei­er iPads im Wert von 400,00 EUR an die an­we­sen­den Ar­beit­neh­mer ver­schen­ken kann, oh­ne dass die ab­we­sen­den Ar­beit­neh­mer ei­nen An­spruch dar­auf ha­ben, eben­falls ein sol­ches Ge­schenk zu er­hal­ten: Ar­beits­ge­richt Köln, Ur­teil vom 18.10.2013, 3 Ca 1819/13.

 

Arbeitsrecht aktuell 2010

 

Arbeitsrecht aktuell 2009

 

Arbeitsrecht aktuell 2008

 

Arbeitsrecht aktuell 2007

 

Arbeitsrecht aktuell 2004

Letzte Überarbeitung: 12. Oktober 2021

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie Fra­gen im Zu­sam­men­hang mit ei­nem zu Ih­ren Las­ten ge­hen­de Ver­stoß ge­gen den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz ha­ben oder Sie in ei­ner sach­lich nicht nach­voll­zieh­ba­ren Wei­se von ei­ner an­de­ren Ar­beit­neh­mern ge­währ­ten Ver­güns­ti­gung aus­ge­schlos­sen wer­den, be­ra­ten und un­ter­stüt­zen wir Sie ger­ne.

Wir Sind auch ger­ne be­hilf­lich, wenn es dar­um geht, Ih­re recht­li­chen Mög­lich­kei­ten und die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se in Ih­rem Fall ab­zu­klä­ren. Bit­te be­ach­ten Sie, dass Ih­nen mög­li­cher­wei­se auf­grund ta­rif­li­cher oder ar­beits­ver­trag­li­cher Aus­schluss­fris­ten nur ei­ne be­grenz­te für die Gel­tend­ma­chung Ih­rer An­sprü­che zur Ver­fü­gung steht.

Selbst­ver­ständ­lich un­ter­stüt­zen wir Sie auch bei der Durch­set­zung Ih­rer aus dem Gleich­be­hand­lungs­grund­satz fol­gen­den An­sprü­che. Je nach La­ge des Fal­les bzw. ent­spre­chend Ih­ren Wün­schen tre­ten wir ent­we­der nach au­ßen nicht in Er­schei­nung oder aber wir ver­han­deln in Ih­rem Na­men mit Ih­rem Ar­beit­ge­ber.

Für ei­ne mög­lichst ra­sche und ef­fek­ti­ve Be­ra­tung be­nö­ti­gen wir fol­gen­de Un­ter­la­gen:

  • Ar­beits­ver­trag
  • Ge­halts­ab­rech­nun­gen
  • Un­ter­la­gen im Zu­sam­men­hang mit der strei­ti­gen Ver­güns­ti­gung (falls vor­han­den)

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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