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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen, Frauenquote, Gender Pay Gap

Das Ge­setz zur För­de­rung der Trans­pa­renz von Ent­gelt­struk­tu­ren (Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz - Ent­g­Tran­spG) vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2152 ff.) ist am 06.07.2017 in Kraft ge­tre­ten. Es soll als Maß­nah­me zur Be­kämp­fung der Ge­halts­lü­cke zwi­schen Frau­en und Män­nern (sog. Gen­der Pay Gap) die­nen.

Im ein­zel­nen be­deu­tet das u.a. die Be­kräf­ti­gung des Ver­bots der Ent­gelt­dis­kri­mi­nie­rung we­gen des Ge­schlechts. Au­ßer­dem räumt das Ge­setz den Be­schäf­tig­ten un­ter be­stimm­ten Be­din­gun­gen ei­nen An­spruch auf Aus­kunft über die Be­zah­lung ver­gleich­ba­rer Kol­le­gen und Kol­le­gin­nen des an­de­ren Ge­schlechts ein.

Des Wei­te­ren sind Un­ter­neh­men mit über 500 Ar­beit­neh­mern auf­ge­for­dert, ih­re Ent­gelt­struk­tu­ren hin­sicht­lich der Ge­schlech­ter­ver­tei­lung zu über­prü­fen und ei­nen Be­richt über die er­grif­fe­nen Maß­nah­men zur Gleich­stel­lung von Män­nern und Frau­en an­zu­fer­ti­gen.


Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit

Abschnitt 3
Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit

Abschnitt 4
Berichtspflichten für Arbeitgeber

Abschnitt 5
Evaluation, Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, Übergangsbestimmungen


Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
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Nina Wesemann
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Fachanwältin für Arbeitsrecht

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040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

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