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Geplante EU-Richtlinie für Lohngleichheit
15.03.2021. Anfang des Monats hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag über eine neue EU-Richtlinie vorgestellt. Diese soll durch mehr Transparenz für bessere Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sorgen.
Dabei enthält die Richtlinie zwei Schwerpunkte: einerseits soll die Gewährleistung von Lohntransparenz gesichert werden, andererseits soll Arbeitnehmern, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, ein leichterer Zugang zu Rechtsschutz gegeben werden.
Eine der geplanten Maßnahmen ist es, mehr Lohntransparenz für Arbeitsuchende zu schaffen. Dafür sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräche die Bewerber über das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne zu informieren. Dagegen sollen Arbeitgeber die Bewerber nicht nach ihren früheren Vergütungen befragen dürfen.
Bereits beschäftigte Arbeitgeber sollen nach Plänen der Kommission ein Auskunftsrecht über ihr individuelles und über das durchschnittliche Einkommen haben. Dieses soll nach Geschlecht und Gruppen von Arbeitnehmern mit gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit aufgeschlüsselt werden.
Größere Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten möchte die Kommission dazu verpflichten, öffentlich Informationen über das Lohngefälle zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bereitzustellen. Offenbart sich dabei ein Gefälle von mindestens 5 %, ohne dass der Arbeitgeber dieses durch objektiver geschlechtsneutraler Faktoren rechtfertigen kann, muss der Arbeitgeber nach Plänen der Kommission zusammen mit den Arbeitnehmervertretern eine Entgeltbewertung vornehmen.
Arbeitnehmer, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, soll eine Entschädigung bis zur vollständigen Nachzahlung des Entgelts und damit verbundener Boni oder Sachleistungen gewährleistet werden. Dafür soll die Beweislast für bzw. gegen eine Diskriminierung künftig der Arbeitgeber tragen.
Zudem soll die geplante Richtlinie auch die Mitgliedsstaaten verpflichten, Sanktionen, insbesondere Geldstrafen, für Verstöße gegen das Diskriminierungsverbots festzulegen. Auch Sammelklagen geführt durch Gleichbehandlungsstellen und Arbeitnehmervertreter sollen künftig möglich werden.
Über die geplante Richtlinie müssen nun der Rat der EU und das Europäische Parlament beraten und entscheiden. Billigen beide den Entwurf der Kommission, hätten die Mitgliedsstaaten zwei Jahre zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Europäische Kommission: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Kommission will mehr Transparenz bei Einkommen von Männern und Frauen
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Gleichbehandlungsgrundsatz
- Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
- Arbeitsrecht aktuell: 20/099 Gender Lifetime Earnings Gap
- Arbeitsrecht aktuell: 19/178 Schutz von Hinweisgebern im Antidiskriminierungsrecht
- Arbeitsrecht aktuell: 17/185 Entgelttransparenzgesetz in Kraft
- Arbeitsrecht aktuell: 17/092 Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit
- Arbeitsrecht aktuell: 14/369 Entschädigung für Lohndiskriminierung von Frauen
Letzte Überarbeitung: 22. März 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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