HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT AKTUELL // 20/099

Gen­der Life­time Earnings Gap

Frau­en ver­die­nen in ih­rem Le­ben nur et­wa halb so viel wie Män­ner
Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen, Gender Pay Gap

02.10.2020. Im Lau­fe ih­res Er­werbs­le­bens ver­die­nen Frau­en nur halb so viel wie Män­ner. Das er­gab ei­ne Stu­die der Ber­tels­mann Stif­tung. Be­son­ders in West­deutsch­land war die Dif­fe­renz zwi­schen Mann und Frau be­son­ders hoch. Doch die größ­te Kluft klafft zwi­schen Müt­tern und Vä­tern.

In West­deutsch­land er­wer­ben Män­ner in­ner­halb ih­res Le­bens durch­schnitt­lich rund 1,5 Mil­lio­nen EUR. Frau­en da­ge­gen er­wirt­schaf­ten nur ein durch­schnitt­li­ches Le­bens­er­wer­b­ein­kom­men von et­wa 830.000 EUR. In Ost­deutsch­land sind die Un­ter­schie­de ge­rin­ger, den­noch ver­die­nen Frau­en mit im Durch­schnitt 660.000 EUR noch deut­lich we­ni­ger als Män­ner mit et­wa 1,1 Mil­lio­nen EUR.

Die­ser Un­ter­schied im er­war­te­ten Le­bens­er­werbs­ein­kom­men nennt sich "Gen­der Life­time Earnings Gap" und er be­trägt für die jüngs­ten Jahr­gän­ge (al­so die heu­te Mit­te 30-Jäh­ri­gen) in West­deutsch­land 45 Pro­zent und in Ost­deutsch­land 40 Pro­zent.

Auch bei gleich­qua­li­fi­zier­ten Män­nern und Frau­en be­steht die­ser Un­ter­schied, wenn er auch mit den Ge­ne­ra­tio­nen ab­nimmt: Ei­ne im Jahr 1974 ge­bo­re­ne Frau mit ho­her Qua­li­fi­ka­ti­on ver­dient im Schnitt nur so viel Er­werbs­ein­kom­men wie ein ge­ring­qua­li­fi­zier­ter Mann. Da­ge­gen ver­die­nen jün­ge­re Aka­de­mi­ke­rin­nen ver­gli­chen mit Män­nern mehr, aber im­mer noch nur so­viel wie ein mit­tel­qua­li­fi­zier­ter Mann.

Laut der Stu­die ist ein zen­tra­ler Punkt für den "Gen­der Life­time Earnings Gap" die Aus­wir­kung von Kin­dern. Wäh­rend kin­der­lo­se Frau­en zu den Män­nern auf­schlie­ßen, lie­gen Müt­ter be­son­ders stark im Ver­gleich zu­rück.

Kin­der­lo­se Frau­en, die heu­te Mit­te 30 sind, ver­die­nen in West­deutsch­land et­wa 13 Pro­zent, in Ost­deutsch­land et­wa drei Pro­zent we­ni­ger als Män­ner. Da­ge­gen kom­men Müt­ter vor­aus­sicht­lich nur auf ein Le­bens­er­werbs­ein­kom­men von 580.000 EUR in West­deutsch­land bzw. 570.000 EUR in West­deutsch­land. Da­mit liegt ihr Ein­kom­men rund 62 bzw. 48 Pro­zent ge­rin­ger als das von Män­nern. Da­ge­gen wirkt sich ei­ne Va­ter­schaft auf das Ein­kom­men des Va­ter kaum aus.

„Die Un­ter­schie­de in den Le­bens­er­werbs­ein­kom­men zei­gen, dass in Deutsch­land Chan­cen und Teil­ha­be auf dem Ar­beits­markt zwi­schen Män­nern und Frau­en sehr un­gleich ver­teilt sind. Da­bei ha­ben ins­be­son­de­re Müt­ter das Nach­se­hen“, so Ma­nue­la Ba­rišić, Ar­beits­markt­ex­per­tin der Ber­tels­mann Stif­tung.

Die Stu­die zei­ge, dass dies auf die ver­mehr­te Teil­zeit­be­schäf­ti­gung von Frau­en zu­rück­zu­füh­ren sei. Wäh­rend Teil­zeit für Frau­en im Er­werbs­al­ter zwi­schen 30 und 50 Jah­ren die do­mi­nan­te Er­werbs­form ist, ar­bei­ten Män­ner im glei­chen Zeit­raum mehr­heit­lich in Voll­zeit.

Frau Ba­rišić mahnt au­ßer­dem an, dass „die der­zeit gel­ten­de Mess­grö­ße, der Gen­der Pay Gap, ver­schlei­ert, wie groß die Kluft zwi­schen Män­nern und Frau­en beim Ein­kom­men tat­säch­lich ist“.

Die Stu­die wur­de von ei­nem For­schungs­team vom Deut­schen In­sti­tut für Wirt­schafts­for­schung und der Frei­en Uni­ver­si­tät Ber­lin durch­ge­führt.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie hier:

Letzte Überarbeitung: 16. November 2021

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de
Bewertung: 5.0 von 5 Sternen (1 Bewertung)

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 

Für Personaler, betriebliche Arbeitnehmervertretungen und andere Arbeitsrechtsprofis: "Update Arbeitsrecht" bringt Sie regelmäßig auf den neusten Stand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Informationen zu den Abo-Bedingungen und ein kostenloses Ansichtsexemplar finden Sie hier:

Alle vierzehn Tage alles Wichtige
verständlich / aktuell / praxisnah

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de