HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Elternzeit, Elterngeld
Urteilsanmerkungen zum Thema Elternzeit, Elterngeld von 2007 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Elternzeit, Elterngeld.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2007, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2022
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
- 19/107 Ablehnung einer Elternteilzeit
03.05.2019. Eine Elternteilzeit kann nur schriftlich und begründet abgelehnt werden. Ablehnungsgründe, die hier nicht genannt werden, werden in einem Prozess nicht berücksichtigt: BAG, Urteil vom 11.12.2018, 9 AZR 298/18.
- 19/077 Kein Urlaub vom unbezahlten Sonderurlaub
26.03.2019. Bei der Berechnung des Mindesturlaubs sind Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs auszuklammern, d.h. während eines Sonderurlaubs entstehen keine Urlaubsansprüche: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 315/17 (BAG-Pressemeldung).
- 19/073 Kürzung des Urlaubs bei Elternzeit zulässig
22.03.2019. Die in § 17 Abs.1 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vorgesehene Möglichkeit, den Urlaub für jeden vollen Elternzeitmonat anteilig zu kürzen, ist rechtens: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 362/18 (Pressemeldung des BAG).
- 19/054 Neue Richtlinie zur Elternzeit und Angehörigen-Pflege
27.02.2019. Anfang Februar haben sich die EU-Staaten auf eine neue Richtlinie zur Elternzeit geeinigt, die erstmals eine Bezahlung des Elternurlaubs vorsieht und einen zehntätigen Vaterschaftsurlaub: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der Europäischen Union, Pressemeldung vom 06.02.2019.
Arbeitsrecht aktuell 2018
Arbeitsrecht aktuell 2017
- 17/255 Ablehnung eines Teilzeitantrags
05.10.2017. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss die Ablehnung eines Antrags auf Verringerung der Arbeitszeit "schriftlich" im strikten Sinne erklärt werden, d.h. auf Papier mit Unterschrift: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2017, 9 AZR 368/16.
- 17/084 Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot
22.03.2017. Die bloße Erteilung von Urlaub, der später mit einem Beschäftigungsverbot zusammenfällt, erfüllt den Urlaubsanspruch einer schwangeren Arbeitnehmerin nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.08.2016, 9 AZR 575/15.
- 17/029 Bei Massenentlassung keine Benachteiligung während einer Elternzeit
26.01.2017. Im Juni 2016 forderte das Bundesverfassungsgericht, den Massenentlassungsschutz auch in der Elternzeit anzuwenden. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht nachgezogen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017, 6 AZR 442/16 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2016
- 16/313 LAG Berlin-Brandenburg stärkt Gehaltssicherung bei Schwangerschaft
07.10.2016. Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbots gemäß § 11 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch ohne vorherige Arbeitsleistung: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016, 9 Sa 917/16 (Pressemeldung des Gerichts).
- 16/258 Massenentlassung und Elternzeit
12.08.2016. Auch Arbeitnehmerinnen, die sich in Elternzeit befinden, müssen unter den besonderen Kündigungsschutz gestellt werden, der bei Massenentlassungen zu beachten ist: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.06.2016, 1 BvR 3634/13.
- 16/184 Reform des Mutterschutzgesetzes
10.06.2016. Die Große Koalition will das Mutterschutzgesetz (MuSchG) reformieren. Künftig werden nicht nur Arbeitnehmerinnen, sondern auch Studentinnen in den gesetzlichen Mutterschutz einbezogen: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT Drucks. 18/8963.
- 16/157 Antrag auf Elternzeit nur mit Unterschrift
12.05.2016. Elternzeit muss man spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber schriftlich beantragen. Und "schriftlich" heißt: Auf einem Stück Papier mit Unterschrift: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2016, 9 AZR 145/15 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2015
- 15/306 Elternurlaub in Griechenland
30.10.2015. In Griechenland haben Beamte und Richter, deren Ehefrauen nicht arbeiten, bisher keinen Anspruch auf Elternurlaub. Das verstößt gegen die Elternurlaubsrichtlinie und diskriminiert Väter: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16.07.2015, C-222/14 (Maistrellis).
- 15/133 Urlaubsanspruch und Elternzeit
23.05.2015. Will der Arbeitgeber den Urlaub, der während einer Elternzeit entsteht, pro Monat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, muss er diese Kürzung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erklären: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2015, 9 AZR 725/13 (Pressemeldung des Gerichts).
- 15/025 Lohnfortzahlung bei Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung
23.01.2015. Leistungswille und Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit fallen nicht fort, weil der Arbeitnehmer um Verringerung seiner Arbeitszeit gebeten hat: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.10.2014, 2 Sa 114/14.
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/390 Verbesserungen beim Elterngeld
28.11.2014. Das Elterngeld wird ab Mitte 2015 durch das „Elterngeld Plus“ und einen Partnerschaftsbonus ergänzt. Damit wird eine Teilzeitarbeit beider Eltern finanziell besser als bisher abgesichert: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss), vom 05.11.2014, Bundestag Drucks. 18/3086.
- 14/375 Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit
11.11.2014. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen kann der Arbeitgeber auch dann noch den Urlaub für die Elternzeitmonate kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist: LAG Niedersachsen, Urteil vom 16.09.2014, 15 Sa 533/14.
- 14/167 Urlaubsabgeltung und ruhendes Arbeitsverhältnis
08.05.2014. Ihren gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen pro Kalenderjahr erwerben Arbeitnehmer auch bei einer unbezahlten Freistellung, d.h. für die Dauer eines unbezahlten Sonderurlaubs: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.05.2014, 9 AZR 678/12.
- 14/122 Abfindung und Elternzeit
05.04.2014. Während einer Elternzeit haben Arbeitnehmer das Recht, bei ihrem Arbeitgeber in einem Teilzeitumfang von bis zu 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Werden sie während der Elternzeit entlassen und erhalten eine Abfindung, muss diese auf der Grundlage des (Vollzeit-)Gehalts berechnet werden, das der Arbeitnehmer vor seiner Elternzeit erhalten hat: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 27.02.2014, C-588/12 (Lyreco Belgium).
- 14/101 Mutterschutz nur bei Schwangerschaft
25.03.2014. Das Europarecht schreibt den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vor, dafür zu sorgen, dass schwangere Arbeitnehmerinnen und Wöchnerinnen einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen erhalten. Für Auftragsmütter bzw. Bestellmütter, die mit Hilfe einer Leihmutter ein Kind zur Welt bringen (lassen), gelten diese Regelungen aber nicht, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Entscheidungen vom Dienstag letzter Woche: EuGH, Urteil vom 18.03.2014, C-167/12 und EuGH, Urteil vom 18.03.2014, C-363/12.
- 14/086 Mutterschutz und Fortbildung
13.03.2014. Während der nachgeburtlichen Schutzfristen, d.h. in den acht Wochen nach der Geburt, dürfen Arbeitnehmerinnen nicht beschäftigt werden. Das darf aber nicht zu einem generellen Ausschluss von Fortbildungen führen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 06.03.2014, C-595/12 (Napoli).
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/197 Anspruch auf Teilzeit
12.07.2013. In einem vor kurzem veröffentlichten Urteil hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden, dass auch gewerbliche Arbeitnehmer, die im Schichtbetrieb arbeiten, einen Anspruch auf Teilzeit, d.h. auf Verringerung ihrer Arbeitszeit haben können: LAG Köln, Urteil vom 10.01.2013, 7 Sa 766/12.
- 13/173 Befristung zur Vertretung wegen Elternzeit
21.06.2013. Die Befristung eines Arbeitsvertrags zur Vertretung einer Stammkraft, die wegen einer Elternzeit vorübergehend fehlt, setzt nicht notwendig voraus, dass der befristet eingestellte Arbeitnehmer die Aufgaben des Elternzeitlers übernimmt: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.11.2012, 8 Sa 243/12.
- 13/164 Zeugnis darf Elternzeit erwähnen
11.06.2013. In einem kürzlich veröffentlichtem Urteil hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden, dass eine Elternzeit von mehr als einem Jahr im Zeugnis erwähnt werden kann: LAG Köln, Urteil vom 04.05.2012, 4 Sa 114/12.
- 13/120 SPD macht sich für Teilzeitbeschäftigte stark
29.04.2013. Mitte April unternahm die SPD-Bundestagsfraktion einen Vorstoß zugunsten der Teilzeitbeschäftigten. Unter der Überschrift „Mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte - Teilzeitarbeit gestalten“ macht die SPD hier Vorschläge für eine bessere rechtliche Ausgestaltung der Teilzeitarbeit: Mehr Zeitsouveränität für Beschäftigte - Teilzeitarbeit gestalten: Antrag der SPD-Bundestagsfraktion vom 16.04.2013, BT-Drucks. 17/13084.
- 13/043 Teilzeit in der Elternzeit
25.02.2013. Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, kann während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Fraglich ist aber, wie oft der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin eine solche Arbeitszeitverringerung in der Elternzeit verlangen kann, wenn der Arbeitgeber bereits zuvor "gutmütig" bzw. freiwillig einer Teilzeitregelung zugestimmt hat. In dieser Frage hat das Bundesarbeitsgerichts (BAG) vor einigen Tagen die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt: BAG, Urteil vom 19.02.2013, 9 AZR 461/11.
- 13/001 Gesetzesänderungen zum Januar 2013
02.01.2013. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Gesetzesänderungen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die im neuen Jahr 2013 in Kraft treten.
Arbeitsrecht aktuell 2012
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/248 Keine mehrfache Pflegezeit für denselben Angehörigen
13.12.2011. Arbeitnehmer können nicht mehrfach Pflegezeit für denselben Angehörigen verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass eine solche zeitliche Aufteilung von Pflegezeiten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist: BAG, Urteil 15.11.2011, 9 AZR 348/10.
- 11/203 Elternzeit: BAG erleichtert Verlängerung der Elternzeit
19.10.2011. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Urteil vom gestrigen Tage die Verlängerung der Elternzeit wesentlich erleichtert. Künftig muss sich der Arbeitgeber über einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stets ernsthafte Gedanken machen und kann ihn nicht einfach ohne sachliche Prüfung abschmettern: BAG, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 315/10.
- 11/090 Betriebsrat: Beschlussfassung bei Verhinderung eines Mitglieds
10.05.2011. Ist ein Betriebsratsmitglied im Rechtssinn zeitweilig "verhindert" und stimmt trotzdem bei einem Betriebsratsbeschluss mit ab, ist dieser unwirksam. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat sich in dem vorliegenden Beschluss mit der Frage befasst, wann während einer Elternzeit und Zeiten des Mutterschutzes eine Verhinderung angenommen werden kann: LAG Hamm, Beschluss vom 15.10.2010, 10 TaBV 37/10.
- 11/020 Drittes Jahr Elternzeit im dritten Lebensjahr des Kindes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers
28.01.2011. Eltern, die zugleich Arbeitnehmer sind, haben nach Maßgabe des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) das Recht, in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes eine Auszeit von ihrer Arbeit zu nehmen und sich nur ihrem Kind zu widmen. Diese sogenannte Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) zwingt den Arbeitgeber allerdings zu langfristiger Personalplanung. Die von den Eltern gewünschte "Auszeit" muss ihm daher rechtzeitig vorher mitgeteilt werden. Aus dem gleichen Grund muss der Arbeitgeber in bestimmten Fallkonstellationen der Elternzeit auch zustimmen. Über eine diese Situationen entschied kürzlich mit Augenmaß das Arbeitsgericht Düsseldorf: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, 4 Ca 4023/10.
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/231 Arbeitgeber muss Elternzeitverlängerung nicht immer zustimmen
25.11.2010. Alle arbeitenden Eltern haben das Recht, sich in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes nur um dieses zu kümmern und hierfür eine Auszeit von ihrer Arbeit zu nehmen. Diese zwingt den Arbeitgeber zu langfristigen Personalplanungen. Deshalb müssen Arbeitnehmer ihren Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) teilweise, nämlich für einen Zeitraum von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes, im Vorhinein festlegen. Soll die Elternzeit innerhalb dieses Zeitraumes verkürzt oder verlängert werden, ist fraglich, ob und unter welchen Umständen der Arbeitgeber einverstanden sein muss: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Teilurteil vom 14.04.2010, 10 Sa 59/09.
- 10/218 Verlängerung von Mutterschutzfristen bzw. Mutterschaftsurlaub auf 20 Wochen?
08.11.2010. In Deutschland haben Mütter Anspruch auf insgesamt 14 Wochen Mutterschaftsurlaub mit vollem Lohnausgleich. Anschließend besteht mit der Elternzeit eine weitere Möglichkeit, Zeit mit dem Kind zu verbringen. Hier werden jedoch nur noch 67 Prozent des Lohns gezahlt. Im EU-Raum sind die Regelungen zum Mutterschaftsurlaub und zur Höhe des weitergezahlten Lohnes sehr unterschiedlich. Nach dem Willen des Europäischen Parlaments soll der Zeitraum für alle Mitgliedsstaaten verbindlich von derzeit 14 auf 20 Wochen angehoben werden (Beschluss vom 20.10.2010). Diese Forderung ist wegen ihrer möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen äußerst umstritten.
- 10/195 Bundeselterngeld nach Gehaltsnachzahlung neu berechnen!
06.10.2010. Elterngeld ist als Lohnersatzleistung dafür gedacht, jungen Familien Zeit für den Nachwuchs zu geben. Ob das wirtschaftlich tatsächlich möglich leibt, kann im Einzelfall fraglich sein, da nur ein gewisser Anteil des regelmäßigen Einkommens gezahlt wird. Entsprechend wichtig ist eine richtige Berechnung der beanspruchten Leistungen. Das Hessische Landessozialgericht hat hier im März diesen Jahres zu Gunsten der Eltern eingegriffen: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.03.2010, L 6 EG 16/09.
- 10/113 Weniger Bürokratie beim Elterngeld
14.06.2010. Der Bundesrat möchte die Berechnung des Elterngeldes vereinfachen und hat deswegen einen Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzuges vom 24.03.2010 eingebracht: Drucksache 17/1221.
- 10/108 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
08.06.2010. Inge Böttcher, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, Basiskommentar, Bund-Verlag; 3. Aufl. 2009, 189 Seiten, 24,90 EUR.
- 10/073 Teilzeit in der Elternzeit auch für Führungskräfte
16.04.2010. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit deutlichen Worten den Anspruch von Arbeitnehmern in Führungspositionen auf Teilzeit in der Elternzeit gestärkt. BAG, Urteil vom 15.12.2009, 9 AZR 72/09.
- 10/052 Reform des PflegeZG
16.03.2010. Die Vorschläge der Familienministerin zur Reform des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) erregten vielfältige Kritik von allen Seiten. Der vorliegende Artikel befasst sich mit dieser Kritik an den geäußerten Vorschlägen.
- 10/051 Bessere Absicherung der Pflege von Angehörigen
15.03.2010. Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und den von der Familienministerin angedachten Reformen. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Vorschlag vom 03.03.2010.
Arbeitsrecht aktuell 2008
- 08/126 Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs vor und nach der Geburt von 14 auf 18 Wochen
02.12.2008. Die EU-Kommission will die Mutterschutzrichtlinie (Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992) ändern. Der bezahlte Mutterschaftsurlaub soll von derzeit 14 auf mindestens 18 Wochen verlängert werden. Sollte die Richtlinie in dieser Weise geändert werden, müsste auch das Mutterschutzgesetz (MUSchG) angepasst werden: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz vom 03.10.2008.
- 08/085 Regierungskoalition plant Verbesserungen des BEEG
29.07.2008. Das am Anfang 2007 in Kraft getretene Bundeselterngeld und -Elternzeitgesetz (BEEG) soll in einigen Punkte geändert werden. Die Wahlmöglichkeit beim Bezug von Elterngeld soll flexibler den Lebenssituationen anspruchberechtigter Eltern angepasst werden. Außerdem sollen junge Väter beim Elterngeld nicht benachteiligt werden, weil sie vor Beginn ihrer Elternzeit Wehr- oder Zivildienst geleistet haben: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, Gesetzentwurf der Franktionen der CDU/CSU und der SPD vom 03.06.2008.
- 08/068 Fiktive Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Elternzeit
02.07.2008. Wenn Arbeitnehmer nach Beendigung einer Elternzeit arbeitslos werden und daher zu diesem Zeitpunk innerhalb der letzten zwei Jahre nicht mindestens 150 Tage gearbeitet und ein Arbeitseinkommen erzielt haben, wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Gehalt zugrunde gelegt (§ 152 Abs.1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III)). Das führt oft zu einer finanziellen Schlechterstellung im Vergleich zum "normalen" Arbeitslosengeld auf Basis des vor der Elternzeit erzielten Einkommens. In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht (BSG) diese Gesetzeslage für verfassungsgemäß erklärt: BSG, Urteil vom 30.05.2008, B 11a AL 23/07R.
- 08/064 Kein Verfall von Resturlaubsansprüchen bei Anschluss-Elternzeit
26.06.2008. Hat eine Arbeitnehmerin ihren Urlaub vor dem Beginn einer Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, ist der Resturlaub gemäß § 17 Abs.2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verfiel der Resturlaub allerdings, wenn er nach dem Ende der ersten Elternzeit wegen einer sich nahtlos anschließenden weiteren Elternzeit nicht genommen werden konnte. Diese Rechtsprechung hat das BAG in einer aktuellen Entscheidung aufgegeben. Demnach kann der Resturlaub jetzt auch noch nach einer weiteren Elternzeit genommen werden: BAG, Urteil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07.
Arbeitsrecht aktuell 2007
Letzte Überarbeitung: 25. November 2022
Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, von Ihrem Arbeitgeber Elternzeit zu verlangen oder wenn Sie sich bereits in Verhandlungen hierüber befinden, mit Ihrem Arbeitgeber allerdings bislang nicht zu einer Einigung kommen konnten, beraten wir Sie jederzeit gerne.
Wir vertreten Sie auch gerne bei einer notfalls erforderlichen Klage bzw. bei einem arbeitsgerichtlichen Eilverfahren, falls ein solches nach Lage der Dinge aussichtsreich erscheint.
Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Antrag auf Elternzeit (falls vorhanden)
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