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Maßnahmen zum Elterngeld in der Corona-Zeit
06.10.2020. Durch die Corona-Krise müssen auch viele (werdenden) Eltern infolge von Kurzarbeit oder Entlassungen mit Einkommensverlusten rechnen. Damit sich diese nicht auf das Elterngeld auswirkten, wurden die Regelungen für das Elterngeld befristet angepasst.
Nach der Geburt eines Kindes haben Eltern Anspruch auf Elterngeld. Dieses kompensiert den finanziellen Nachteil, den Eltern dadurch erleiden, dass sie sich um ihr Baby kümmern. Das Elterngeld wird auf der Grundlage des Einkommens der vergangenen zwölf Monate berechnet (Bemessungszeitraum, Referenzperiodenprinzip). Daher drohen die Einkommensverlust sich auf ein zukünftiges niedrigeres Elterngeld auszuwirken.
Um diese Nachteile auszugleichen, hat der Bundestag beschlossen, Familien und werdende Eltern, die infolge der Corona-Maßnahmen Einkommensverluste erleiden, vor finanziellen Nachteilen beim Elterngeld zu schützen. Konkret heißt das: Zeiten mit verringertem Einkommen führen nicht zu einer Verminderung des Elterngeldes.
Außerdem ändern sich die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus. Dieser ist eine zusätzliche Leistung an Eltern, die sich gemeinsam die Kinder erziehen und daher beide in Teilzeit arbeiten. Muss einer dieser Elternteile aufgrund der Corona-Krise mehr oder weniger arbeiten, bleibt der Partnerschaftsbonus trotzdem bestehen.
Zudem geben die Änderungen Eltern aus sog. „systemrelevanten“ Berufen die Möglichkeit, ihre Elterngeldmonate aufzuschieben. Denn infolge der Corona-Epidemie ist es ihnen oft nicht möglich, ihre Elterngeldmonate wie geplant in der Zeit von März bis Dezember 2020 zu nehmen, da sie z.B. als Pflegekraft oder im ärztlichen Dienst dringend gebraucht werden. Sie können die nicht genommenen Elterngeldmonate später nachholen, wenn die Corona-Epidemie bewältigt ist, spätestens zum Juni 2021.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Bundesregierung: Mehr Flexibilität beim Elterngeld, Pressemitteilung vom 07.05.2020
- Deutscher Bundestag: Bundestag stimmt für weitere Corona-Hilfen für Familien
- Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19 Pandemie, vom 20. Mai 2020, BGBl I, S. 1061
- Handbuch Arbeitsrecht: Coronavirus und Arbeitsrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Elternzeit, Elterngeld
- Handbuch Arbeitsrecht: Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld
- Handbuch Arbeitsrecht: Massenentlassung
- Handbuch Arbeitsrecht: Mutterschutz
- Handbuch Arbeitsrecht: Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit, Teilzeit)
- Musterschreiben: Antrag auf Elternzeit
- Musterschreiben: Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit
- Arbeitsrecht aktuell: 20/106 Folgen der Corona-Krise für den Arbeitsmarkt
- Arbeitsrecht aktuell: 20/104 Sicherung der dualen Ausbildung in der Corona-Krise
- Arbeitsrecht aktuell: 20/103 Lohnfortzahlung für Eltern in der Corona-Krise
- Arbeitsrecht aktuell: 20/098 Gesetz und Verordnung zur Kurzarbeit wegen der Corona-Krise
- Arbeitsrecht aktuell: 20/059 Selbständige Tätigkeit einer EU-Ausländerin bei Schwangerschaft
- Arbeitsrecht aktuell: 19/107 Ablehnung einer Elternteilzeit
- Arbeitsrecht aktuell: 19/073 Kürzung des Urlaubs bei Elternzeit zulässig
- Arbeitsrecht aktuell: 19/054 Neue Richtlinie zur Elternzeit und Angehörigen-Pflege
- Arbeitsrecht aktuell: 16/157 Antrag auf Elternzeit nur mit Unterschrift
- Arbeitsrecht aktuell: 14/122 Abfindung und Elternzeit
Letzte Überarbeitung: 16. November 2021
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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