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Mutterschutzgesetz (alte Fassung) (MuSchG a.F.)
Das Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter ("Mutterschutzgesetz" oder kurz "MuSchG") enthält zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen zugunsten von Frauen während und nach der Schwangerschaft.
Das Mutterschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. I S. 2318) wurde durch Artikel 10 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.05.2017 ( BGBl. I S. 1228 Nr. 30) zum 1. Januar 2018 aufgehoben.
Zeitgleich ist das neue Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium ("Mutterschutzgesetz" oder kurz "MuSchG") durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.05.2017 ( BGBl. I S. 1228 Nr. 30) in Kraft getreten (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 16/184 Reform des Mutterschutzgesetzes).
Das Mutterschutzgesetz in der neuen Fassung ab dem 01.01.2018 finden Sie hier.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Online-Handbuch Arbeitsrecht unter dem Stichwort "Mutterschutz" und "Elternzeit".
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des MuSchG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Beschäftigungsverbote
Dritter Abschnitt
Kündigung
Vierter Abschnitt
Leistungen
Fünfter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes
Sechster Abschnitt
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Siebenter Abschnitt
Schlussvorschriften
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |