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04: Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung - (SGB III)

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (kurz: "SGB III") betrifft die Arbeitsförderung, d.h. alles, was mit der Arbeitsverwaltung zu tun hat. Die Einrichtungen der Arbeitsverwaltung wurden im Zuge der Hartz-Reformen umbenannt und heißen heute "Agentur für Arbeit" (anstatt wie früher "Arbeitsamt") und "Bundesagentur für Arbeit" (anstatt wie früher "Bundesanstalt für Arbeit").
Das SGB III besteht aus 13 Kapiteln, die für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings nur zum geringen Teil interessant sind. Wer als möglicher künftiger Arbeitsloser auf Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld angewiesen ist, wird sich besonders für das vierte Kapitel ("Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld ") interessieren.
Das SGB III wird praktisch ständig vom Gesetzgeber geändert. Über die mit dem "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 23.12.2003 verbundenen Änderungen im Sozialrecht können Sie sich hier informieren.
Weiterführende Informationen zum Urlaubsrecht finden Sie in unserem Online-Handbuch Arbeitsrecht unter den Stichworten "Abfindung und Arbeitslosengeld", "Arbeitslosengeld I", "Aufhebungsvertrag und Sperrzeit" und unter "Sperrzeit, Sperrfrist".
Im folgenden werden nur einige besonders wichtige Vorschriften des SGB III wiedergegeben, die Sie als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Thema Sperrzeit beachten sollten.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enhalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle, verlässliche und vollständige Fassungen des SGB III und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Erstes Kapitel Allgemeine VorschriftenErster Abschnitt Grundsätze
Zweiter AbschnittBerechtigte
Zweites KapitelVersicherungspflichtErster AbschnittBeschäftigte, Sonstige Versicherungspflichtige
Zweiter Abschnitt
Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag
Drittes KapitelAktive ArbeitsförderungErster AbschnittBeratung und VermittlungZweiter UnterabschnittVermittlung
Zweiter Abschnitt
Aktivierung und berufliche Eingliederung
Sechster AbschnittVerbleib in BeschäftigungErster UnterabschnittKurzarbeitergeldErster TitelRegelvoraussetzungen
Dritter TitelLeistungsumfang
Siebter AbschnittTeilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Zweiter UnterabschnittAllgemeine Leistungen
Dritter UnterabschnittBesondere LeistungenErster TitelAllgemeines
Zweiter TitelÜbergangsgeld und Ausbildungsgeld
Dritter TitelTeilnahmekosten für Maßnahmen
Vierter Titel
Anordnungsermächtigung
Achter AbschnittBefristete Leistungen und innovative Ansätze
Viertes KapitelArbeitslosengeld und InsolvenzgeldErster AbschnittArbeitslosengeldErster UnterabschnittRegelvoraussetzungen
Zweiter UnterabschnittSonderformen des Arbeitslosengeldes
Dritter UnterabschnittAnspruchsdauer
Vierter Unterabschnitt
Höhe des Arbeitslosengeldes
Fünfter UnterabschnittMinderung des Arbeitslosengeldes, Zusammentreffen des Anspruchs mit sonstigem Einkommen und Ruhen des Anspruchs
Sechster UnterabschnittErlöschen des Anspruchs
Zweiter AbschnittInsolvenzgeld
Dritter AbschnittErgänzende Regelungen zur Sozialversicherung
Achtes Kapitel
Pflichten
Erster Abschnitt
Pflichten im Leistungsverfahren
Erster Unterabschnitt
Meldepflichten
Neuntes Kapitel
Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
Erster AbschnittAntrag und Fristen
Dritter Abschnitt
Leistungsverfahren in Sonderfällen
Vierter Abschnitt
Auszahlung von Geldleistungen
Zehntes Kapitel
Finanzierung
Zweiter Abschnitt
Beiträge und Verfahren
Erster Unterabschnitt
Beiträge
Zweiter Unterabschnitt
Verfahren
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
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Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |