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Anspruch auf Teilzeit
Arbeitgeber wollen aber oft keine Arbeitszeitverringerung bewilligen, weil sie mit organisatorischen Problemen verbunden ist. Und die Lösung dieser Probleme kostet letztlich Geld.
Daher streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wieder vor Gericht über die Frage, ob die vom Arbeitnehmer gewünschte Teilzeitarbeit für den Arbeitgeber zumutbar ist oder nicht.
In einem vor kurzem veröffentlichten Urteil hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden, dass auch gewerbliche Arbeitnehmer, die im Schichtbetrieb arbeiten, einen Anspruch auf Teilzeit haben können: LAG Köln, Urteil vom 10.01.2013, 7 Sa 766/12.
- Haben auch Arbeitnehmer, die im Schichtbetrieb arbeiten, einen Anspruch auf Teilzeit?
- Der Fall des LAG Köln: Maschinenführer möchte nicht mehr vollzeitig im Schichtbetrieb, sondern nur noch vier Stunden am Vormittag arbeiten
- LAG Köln: Auch Schichtarbeiter haben einen Anspruch auf Teilzeit, wenn sie mit ihrer verringerten Arbeitszeit sinnvoll im Schichtbetrieb eingesetzt werden können
Haben auch Arbeitnehmer, die im Schichtbetrieb arbeiten, einen Anspruch auf Teilzeit?
Der Anspruch auf Teilzeit, d.h. auf vertragliche Herabsetzung der Arbeitszeit, folgt aus § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Er besteht aber auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und im Betrieb des Arbeitgebers mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind, nicht absolut.
Vielmehr kann der Arbeitgeber den Teilzeitantrag des Arbeitnehmers zurückweisen, wenn dem Teilzeitwunsch "betriebliche Gründe entgegenstehen".
Ein solcher Ablehnungsgrund liegt nach § 8 Abs.4 Satz 2 TzBfG insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Fraglich ist, ob bereits ein Schichtsystem einen Ablehnungsgrund darstellt, d.h. ob der Arbeitgeber den Wunsch nach einer Teilzeit im Umfang von vier Stunden pro Tag mit dem Argument ablehnen kann, dass entweder eine volle Schicht gearbeitet werden muss (= acht Stunden) oder eben gar nicht.
Über einen solchen Streitfall hatte das LAG Köln vor kurzem zu entscheiden (LAG Köln, Urteil vom 10.01.2013, 7 Sa 766/12).
Der Fall des LAG Köln: Maschinenführer möchte nicht mehr vollzeitig im Schichtbetrieb, sondern nur noch vier Stunden am Vormittag arbeiten
Im Streitfall ging es um einen Maschinenführer, der nach zwei Jahren Elternzeit in den Betrieb zurückkehrte und Teilzeit unter Berufung auf § 8 TzBfG verlangte. Während er zuvor im Dreischichtsystem 40 Stunden pro Woche arbeitete, wollte er jetzt nur noch 20 Wochenstunden arbeiten, wobei die dann vierstündige tägliche Arbeitszeit in der Frühschicht zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr liegen sollte.
Hintergrund seines Teilzeitwunsches war, dass er für zwei Kinder zu sorgen hatte und seine Frau vollzeitig berufstätig war.
Nachdem der Arbeitgeber in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Bonn verloren hatte (Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 18.07.2012, 2 Ca 645/11 EU), schlossen die Parteien zwischen den Instanzen einen - unbefristeten - neuen Arbeitsvertrag, der dem Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers entsprach, indem dort eine tägliche Arbeitszeit von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr festgelegt wurde (Arbeitsvertrag vom 22.08./01.09.2012).
In der Berufungsinstanz stritten die Parteien dann nur noch darum, ob sich der Rechtsstreit durch Abschluss dieses neuen Arbeitsvertrages erledigt hatte, denn das war die Auffassung des Arbeitnehmers. Der Erledigungserklärung wollte sich der Arbeitgeber aber nicht anschließen, sondern verfolgte immer noch das Ziel einer Aufhebung des arbeitsgerichtlichen Urteils durch das LAG.
LAG Köln: Auch Schichtarbeiter haben einen Anspruch auf Teilzeit, wenn sie mit ihrer verringerten Arbeitszeit sinnvoll im Schichtbetrieb eingesetzt werden können
Das LAG stellte durch Urteil fest, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hatte und legte dem Arbeitgeber die Kosten auf. Zur Begründung heißt es:
Der Arbeitgeber hatte selbst den Vorschlag gemacht, einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer verringerten Arbeitszeit von vier Stunden vormittags (jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr) abzuschließen. Das hätte er nicht tun müssen, sondern hätte z.B. einen solchen Vertrag befristet bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung vorschlagen können. Mit dem unbefristeten Vertrag hatte er dagegen den Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers in vollem Umfang erfüllt, so dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hatte.
Außerdem, so das LAG, hatte das Arbeitsgericht Bonn den Arbeitgeber zurecht zum Abschluss einer Teilzeitvereinbarung verurteilt. Denn die vom Arbeitgeber vorgebrachten angeblichen betrieblichen Gründe waren nicht nachvollziehbar, geschweige denn gravierend.
Der Arbeitgeber hatte sich darauf berufen, allein für den Kläger eine gesonderte zeitaufwendige Schichtübergabe organisieren zu müssen, doch nahm die Arbeits- bzw. Schichtübergabe tatsächlich, wie sich im Prozess herausstellte, nur wenige Sekunden (!) in Anspruch. Auch die Urlaubs- und Krankheitsvertretung wurde durch dei Teilzeit des Arbeitnehmers nicht erschwert.
Fazit: Auch Arbeitnehmer, die im Schichtbetrieb arbeiten, haben einen Anspruch auf Teilzeit. Außerdem können sie eine solche Verteilung ihrer verringerten Arbeitszeit verlangen, dass dass sie im Ergebnis nur noch einer bestimmten Schicht am Tag zugeteilt werden können.
Dass das nicht der Wunschvorstellung des Arbeitgebers entspricht, heißt noch lange nicht, dass die vom Arbeitnehmer verlangte Teilzeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt und/oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.01.2013, 7 Sa 766/12
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeitverringerung
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Elternzeit, Elterngeld
- Handbuch Arbeitsrecht: Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit, Teilzeit)
- Arbeitsrecht aktuell: 17/255 Ablehnung eines Teilzeitantrags
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Letzte Überarbeitung: 24. Oktober 2017
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