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Gesetzesänderungen zum Januar 2013
02.01.2013. Im folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die Gesetzesänderungen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die im neuen Jahr 2013 in Kraft treten.
Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind vor allem das politisch umstrittene Betreuungsgeld, die Senkung des Rentenbeitrags auf 18,9 Prozent und die Anhebung der Minijob-Grenze auf 450,00 EUR wichtig.
Im übrigen wurden zum 01.01.2013 die Regelsätze bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) erhöht, die Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen heraufgesetzt und die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängert.
- Betreuungsgeld
- Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze
- Beitragssätze zur Sozialversicherung
- Elterngeld
- Hartz IV
- Künstlersozialkasse
- Kurzarbeitergeld
- Minijobs
- Praxisgebühr
Betreuungsgeld
Ab August 2013 erhalten Eltern, die ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr zu Hause erziehen und von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder nur wenig Gebrauch machen, ein Betreuungsgeld als neue staatliche Geldleistung.
Das Betreuungsgeld kann für alle Kinder beansprucht werden, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden. Bis zum Juli 2014 beträgt das Betreuungsgeld 100 EUR pro Monat, danach 150 EUR.
Das Betreuungsgeld schließt sich nahtlos an das Elterngeld an und wird für 22 Monate gezahlt. Dadurch soll eine stetige finanzielle Förderung der Kindererziehung während der ersten drei Lebensjahre erreicht werden. Nachdem bis zu 14 Monate lang Elterngeld bezogen werden kann, kann daran anschließend für bis zu 22 Monate Betreuungsgeld beantragt werden:
- Handbuch Arbeitsrecht: Elternzeit, Elterngeld
- Bundesregierung: Betreuungsgeld kommt, Pressemitteilung vom 09.11.2012
Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenze
Zum neuen Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West) von 5.600 EUR (Monatsgehalt) auf 5.800 EUR. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt von 4.800 EUR auf 4.900 EUR. Wer mehr verdient, ist zwar immer noch rentenversicherungspflichtig, doch sind Einkommensbestandteile, die diese Grenzwerte übersteigen, beitragsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von derzeit 50.850 EUR (Jahresgehalt) auf 52.200 EUR. Das entspricht einem Monatsgehalt von 4.350 EUR brutto. Wer mehr verdient, unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und kann eine private Krankenversicherung abschließen:
- Bundesregierung: Sozialversicherung. Neue Beitragsbemessungsgrenzen, Pressemitteilung vom 23.11.2012
Beitragssätze zur Sozialversicherung
Die Beitragssätze zur Sozialversicherung ändern sich im neuen Jahr.
Derzeit beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,6 Prozent. Ab 2013 wird er um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent gesenkt. Grundlage der Beitragssenkung ist ein Gesetz, das am 25.10.2012 im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen wurde.
Gleichzeitig werden die Beiträge zur Pflegeversicherung und die Insolvenzgeldumlage angehoben, allerdings in deutlich geringerem Umfang. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum neuen Jahr von derzeit 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent, was aufgrund des Kinderlosenzuschlags von 0,25 Prozent für Kinderlose 2,3 Prozent ausmacht. Außerdem wird die Insolvenzgeldumlage von derzeit 0,04 Prozent auf 0,15 Prozent angehoben.
- Arbeitsrecht aktuell: 14/062 Rentenreform 2014
- Bundesregierung: Pflegeversicherung wir reformiert, Pressemitteilung vom 21.09.2012
Elterngeld
Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird in einer vereinfachten Weise berechnet. Maßgeblich ist zwar immer noch der vor der Elternzeit bezogene Nettolohn des Berechtigten, aber die Abzüge werden künftig nicht mehr konkret in jedem Einzelfall berechnet, sondern mit einer Pauschale von 21 Prozent angesetzt. Dadurch soll die Berechnung des Eltergeldes vereinfacht und die Dauer der Bearbeitung von Elterngeldanträgen verkürzt werden:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Änderungen beim Elterngeld ab 1. Januar 2013, Pressemitteilung vom 20.09.2012
- Handbuch Arbeitsrecht: Elternzeit, Elterngeld
- Arbeitsrecht aktuell: 10/113 Weniger Bürokratie beim Elterngeld
Hartz IV
Ab Januar 2013 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“).
Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte erhöht sich der Regelbedarf auf monatlich 382 EUR (Regelbedarfsstufe 1). Wer mit einem Partner in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, erhält 345 EUR (Regelbedarfsstufe 2).
Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen, bekommen 306 EUR (Regelbedarfsstufe 3).
Schließlich gibt es für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre 289 EUR (Regelbedarfsstufe 4), für Kinder von sechs bis 13 Jahren 255 EUR (Regelbedarfsstufe 5) und für Kinder bis fünf Jahren 224 EUR (Regelbedarfsstufe 6):
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Das ändert sich im neuen Jahr, Pressemitteilung vom 18.12.2012
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialabgabe steigt ab 2013 von derzeit 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent an. Berechnungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind die Honorare, die freiberuflich tätige Künstler und Publizisten erhalten. Beitragspflichtig sind Unternehmen, die mit freiberuflich erbrachten künstlerischen Leistungen Geld verdienen. Die Abgabe ist an die Künstlersozialkasse zu entrichten, die dafür sorgt, dass selbständig arbeitende Kreative zu günstigen Konditionen in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen werden:
- Handbuch Arbeitsrecht: Künstlersozialversicherung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Künstlersozialversicherung steigt leicht, Pressemitteilung vom 02.08.2012
Kurzarbeitergeld
Nach dem Gesetz ist die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld an sich auf sechs Monate begrenzt. Diese Begrenzung wurde im Zuge der 2008 einsetzenden Rezession immer wieder aufgehoben, d.h. die Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs verlängert. Mit Blick auf einen möglicherweise erneut bevorstehenden wirtschaftlichen Abschwung hat die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, vom 07.12.2012 (BGBl I, S.2570) die Berechtigung zum Bezug von Kurzarbeitergeld erneut mit Wirkung zum 14.12.2012 verlängert, und zwar auf zwölf Monate. Voraussetzung für die verlängerte Bezugsmöglichkeit ist, dass der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2013 entsteht:
- Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, vom 07.12.2012 (BGBl I, S.2570)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Das ändert sich im neuen Jahr, Pressemitteilung vom 18.12.2012
Minijobs
Zum Januar 2013 wird die monatliche Verdienstgrenze bei einer geringfügigen Beschäftigung von bislang 400,00 EUR auf 450,00 EUR angehoben. Mit dieser Regelung wird die Einkommensgrenze für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer erstmals seit 2003 erhöht.
Die Neuregelung schafft mehr Freiräume bei der Gestaltung von Minijobs, hat aber auch Nachteile für die Midi-Jobber: Wer bislang mit einem 401,00-Euro-Vertrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, braucht dazu künftig einen 451,00-Eur-Vertrag. Hier gilt aber eine auf zwei Jahre befristete Ausnahmeregelung für bestehende Gleitzonenjobs im Bereich von 400,01 bis 450 EUR, die durch die Anhebung der Entgeltgrenze zu Minijobs würden, so dass der Schutz in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung wegfallen würde. Diese Arbeitnehmer bleiben bis Ende 2014 Gleitzonenbeschäftigte nach bisherigem Recht
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Das ändert sich im neuen Jahr, Pressemitteilung vom 18.12.2012
- Handbuch Arbeitsrecht: Geringfügige Beschäftigung, Minijob
Praxisgebühr
Gesetzlich Krankenversicherte mussten seit 2004 pro Quartal eine sog. Praxisgebühr bezahlen, wenn sie einen niedergelassenen Arzt oder Zahnarzt aufsuchten. Die Praxisgebühr wird zum neuen Jahr ersatzlos abgeschafft.
Der Bundestag hat die Abschaffung der Praxisgebühr am 09.11.2012 einstimmig gebilligt. Der Bundesrat stimmte am 14.12.2012 zu.
- Bundesregierung: Praxisgebühr wird abgeschafft, Pressemitteilung vom 14.12.2012
Letzte Überarbeitung: 30. Oktober 2020
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