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Betriebsrat: Beschlussfassung bei Verhinderung eines Mitglieds

10.05.2011. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist darauf ausgerichtet, dem Betriebsrat eine ununterbrochene Arbeit zu ermöglichen. Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG springt beispielsweise ein Ersatzmitglied ein, wenn ein Betriebsratsmitglied zeitweilig oder dauerhaft verhindert ist, also z.B. wegen einer Interessenkolission nicht mit abstimmen darf. So wird ein stets beschlussfähiger Betriebsrat sichergestellt (vgl. § 33 Abs. 1, 2 BetrVG).
Für die Wirksamkeit eines Beschlusses ist aber nicht nur eine bestimmte Anzahl anwesender Betriebsratsmitglieder entscheidend, sondern es müssen auch die richtigen, d.h. die aktiven Mitglieder teilnehmen. Entscheidend ist, ob das eigentliche Mitglied, rechtlich betrachtet, wirklich verhindert ist oder nicht. Über die Frage, wann während der Elternzeit oder Zeiten des Mutterschutzes eine "Verhinderung" vorliegt, entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Beschluss vom 15.10.2010, 10 TaBV 37/10).
In dem Rechtstreit hatte ein Betriebsrat bei einem Beschluss eines seiner weibliches Mitglieder nicht beteiligt, weil es im Mutterschutz war. Der Arbeitgeber bestritt daraufhin die Wirksamkeit des Beschlusses. Zu Unrecht, wie Arbeitsgericht Herne (Beschluss vom 09.03.2010, 2 BV 74/09) und LAG Hamm meinten. Das Mitglied hatte nämlich ausdrücklich mitgeteilt, während des Mutterschutzes und der Elternzeit an Sitzungen nicht teilnehmen zu wollen. Es war daher in dieser Zeit "verhindert".
Fazit: Betriebsräte müssen Sitzungen und Beschlüsse sorgfältig planen und durchführen, damit sie rechtlich wasserdicht sind. Speziell bei Beschlüssen, die nicht wiederholt werden können, muss auf ein ordnungsgemäßes Verfahren geachtet werden. Dabei kann die Frage entscheidend sein, ob ein Betriebsratsmitglied im Rechtssinn verhindert ist. Viele Situationen lassen sich allein mit dem Gesetzestext nicht lösen. Betriebsräte sollten sich daher im Zweifel durch einen Rechtsanwalt unterstützen lassen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 15.10.2010, 10 TaBV 37/10
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsmitglied
- Handbuch Arbeitsrecht: Mutterschutz
- Handbuch Arbeitsrecht: Elternzeit, Elterngeld
- Arbeitsrecht aktuell: 14/066 Änderung der Tagesordnung in der Betriebsratssitzung
- Arbeitsrecht aktuell: 13/213 Verfahrensfehler beim Betriebsratsbeschluss
- Arbeitsrecht aktuell: 12/174 Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?
- Arbeitsrecht aktuell: 10/171 Sonderkündigungsschutz für Ersatzmitglieder eines Betriebsrates
- Arbeitsrecht aktuell: 10/159 Interessenkollision bei Beschluss des Betriebsrats
Letzte Überarbeitung: 20. Juli 2016
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