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02c: Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 (Richtlinie 92/85/EWG)
Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19.10.1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
Die Richtlinie 92/85/EWG verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu, arbeitsrechtliche Vorschriften zu schaffen, um schwangere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen nach der Entbindung vor Arbeitsüberlastung, Gesundheitsgefahren und dem Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen.
Der von der Richtlinie vorgeschriebene arbeitsrechtliche Mutterschutz wird in Deutschland durch das Mutterschutzgesetz umgesetzt.
Quelle / ©: Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu
Hinweis: Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht.
ABSCHNITT I
ZIEL UND DEFINITIONEN
ABSCHNITT II
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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