-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Das Pflegezeitgesetz ("PflegeZG") wurde am 04.04.2008 vom Bundestag als Artikel 3 des "Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" verabschiedet. Das PflegeZG ist seit dem 01.07.2008 in Kraft.
Das Gesetz gibt Arbeitnehmern das Recht auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, falls dies zur Pflege eines nahen Angehörigen erforderlich ist. Ein Anspruch auf Vergütung ergibt sich nur aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder aus einer Vereinbarung (§ 2 Abs.3 PflegeZG).
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, unter denen Arbeitnehmer berechtigt sind, zum Zwecke der Pflege von Angehörigen der Arbeit fernzubleiben, finden Sie in unserem Online-Handbuch Arbeitsrecht unter dem Stichwort "Pflegezeit".
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des PflegeZG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |