- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Basiskommentar
Rechtsanwältin Inge Böttcher hat hierzu einen im Bund-Verlag erschienenen Basiskommentar verfasst. Im folgenden wird das Buch kurz besprochen.
Inge Böttcher/ Bettina Graue: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Basiskommentar zum BEEG, Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2009, 3. Auflage, 189 Seiten, 24,90 EUR.
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Kommentar für Praktiker und Arbeitnehmer
- Verständliche Sprache, übersichtlicher Aufbau
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hat 2007 das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst. Es regelt die Voraussetzungen für den sozialrechtlichen Anspruch auf Elterngeld und den privatrechtlichen Anspruch auf Elternzeit.
Im Vergleich zum Vorgängergesetz wurden die Leistungen und Ansprüche erhöht und so für einen weiteren Personenkreis attraktiv gemacht, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Insbesondere, um auch Männern einen Anreiz zu geben, sich verstärkt an der Erziehung zu beteiligen.
Kommentar für Praktiker und Arbeitnehmer
Die Verfasserin Inge Böttcher ist Rechtsanwältin in Delmenhorst und als Referentin in der Erwachsenenbildung mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Frauen tätig. Sie legt hier die dritte Auflage ihres Basiskommentars vor.
Das einführende Vorwort gibt bereits einen Überblick über dessen Ziele und Instrumente sowie die wesentlichen Änderungen zum Vorgängergesetz. Wie dieses, regelt das BEEG in seinem ersten Teil (§§ 1 – 14 BEEG) die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld. Der zweite Abschnitt (§§ 15 – 21 BEEG) enthält im Wesentlichen den Anspruch auf Elternzeit, ein bis zu 14-monatiger „unbezahlter Urlaub“ zur Erziehung der Kinder und diesen ausgestaltende Vorschriften, beispielsweise einen Sonderkündigungsschutz und spezielle Reglungen zu befristeten Arbeitsverhältnissen.
Der Kommentar richtet sich in erster Linie an Praktiker und Arbeitnehmer und will eine Auseinandersetzung mit allen praxisrelevanten Frage des Elternrechts in verständlicher Sprache und Aufbereitung geben. Das Konzept geht auf. Die Einzelnen Vorschriften werden entlang der Rechtsprechung sowie der überwiegenden Meinung der Literatur dargestellt. Da es sich um ein sehr junges Gesetz handelt, fehlen allerdings in weiten Teilen noch höchstricherliche Judikate, so dass weitgehend auf die zum Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) ergangene Rechtsprechung und auf die Gesetzgebungsmaterialien zurückgegriffen wird.
Verständliche Sprache, übersichtlicher Aufbau
Auf eine allzu „juristische“ Sprache verzichtet die Verfasserin dankenswerterweise.
Durch Hervorhebungen im Text und viele Zwischenüberschriften lassen sich spezielle Sachfragen auch beim Durchblättern schnell auffinden. In die Kommentierung eingefügte Beispiele machen das Erläuterte anschaulich.
Dem Konzept eines Basiskommentars entsprechend, unterlässt es die Autorin weitgehend, Streitigkeiten in aller Breite auszuführen, sondern konzentriert sich auf die wesentliche Systematik des Gesetzes und auf eine verständliche greifbare Darstellung. So legt sie besonderen Wert auf die Berechnung des individuellen Elterngeldes nach § 2 BEEG. Bei der Erörterung der persönlichen Voraussetzungen des Elterngeldanspruches nach § 1 BEEG geht bei diesem Konzept leider die schon zum BErzGG umstrittene Frage etwas unter, inwieweit es zulässig ist, dass Nicht-EU Ausländer abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus unterschiedlich behandelt werden, die zur Zeit auch dem Bundesverfassungsgericht vorliegt.
In der Kommentierung des zweiten Teils des Gesetzes, das den privatrechtlichen Elternzeitanspruch und seine Folgen regelt, steht ebenfalls die „Alltagstauglichkeit“ im Vordergrund. Insbesondere überzeugt, dass die Auswirkungen von Elternzeit auf andere für Arbeitnehmer relevante Rechtsgebiete (Krankenversicherung, Urlaubsrecht, Gratifikationen) ausführlich dargestellt werden. Auch hier bewährt sich die Beispielstechnik der Autorin, die etwa Formulierungsvorschläge für Anträge zur Arbeitszeitreduzierung anbietet.
Im Anhang sind Landesgesetze über Erziehungsgeldansprüche und Gesetze zu Elternzeitansprüchen für Staatsbedienstete abgedruckt, so dass der Kommentar insoweit die im Zusammenhang mit Elterngeld und Erziehungszeit relevante Vorschriften vollständig abdeckt.
Als Hilfe für die Betriebsratsarbeit und für den interessierten Laien ist auch die dritte Auflage des Basiskommentars uneingeschränkt ans Herz zu legen. Aber auch für Angehörige der rechtsberatenden Berufe, zumal wenn deren Tätigkeitsschwerpunkt nicht ohnehin im Sozial- und Arbeitsrecht liegt, lohnt sich ein Blick allemal. Zumal gerade zum BEEG keine unbeschränkte Vielfalt an Kommentierungen vorliegt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Basiskommentar zum BEEG, Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2009, 3. Auflage, 189 Seiten, 24,90 EUR
- Handbuch Arbeitsrecht: Elternzeit, Elterngeld
Letzte Überarbeitung: 8. Juni 2014
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de