Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2004, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
Arbeitsrecht aktuell 2018
Arbeitsrecht aktuell 2017
- 17/290 Schwellenwerte bei Massenentlassungen und Zeitarbeit
17.11.2017. In einer Entscheidung vom gestrigen Tag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob Leiharbeitnehmer bei Massenentlassungen mitzählen: BAG, Beschluss vom 16.11.2017, 2 AZR 90/17 (A).
- 17/146 Welche Auswirkungen hat das AÜG 2017 für den Betriebsrat?
31.05.2017. Zum 01. April dieses Jahres sind die neuen gesetzlichen Regeln zur Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten. Sie erhöhen den Steuerungsaufwand für Arbeitgeber und eröffnen Betriebsräten Handlungsmöglichkeiten. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in der Fassung des Gesetzes vom 21.02.2017 (BGBl. I S.258).
- 17/128 Massenentlassungsanzeige und Leiharbeitnehmer
09.05.2017. Ob eine anzeigepflichtige Massenentlassung vorliegt, beurteilt sich auf der Basis der Stammkräfte, d.h. Leiharbeitnehmer zählen nicht mit: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2016, 11 Sa 705/15.
- 17/020 Verlängerung von befristeten Verträgen bei der Zeitarbeit
18.01.2017. Wer als Leiharbeitnehmer einen Zeitvertrag hat, kann sich im Falle der Weiterarbeit beim Entleiher nur selten auf § 15 Abs.5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) berufen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2016, 7 AZR 377/14.
- 17/017 Mitbestimmung beim Einsatz von Fremdfirmen
16.01.2017. Erhalten Arbeitnehmer von Fremdfirmen keine Weisungen zu Arbeitszeiten oder Dienstplänen, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.11.2016, 1 ABR 57/14.
- 17/009 Rotkreuzschwestern sind Arbeitnehmerinnen
09.01.2017. Die Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) fallen unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104/EG, wenn sie wie Leiharbeitnehmer in einer nicht vom DRK betriebenen Einrichtung arbeiten: EuGH, Urteil vom 17.11.2016, C-216/15.
Arbeitsrecht aktuell 2016
- 16/366 Reform der Leiharbeit 2017
30.11.2016. Die Reform der Leiharbeit wird zum 01.04.2017 in Kraft treten: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Juli 2016 am 21.10.2016 angenommen und auch der Bundesrat ist einverstanden: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Gesetzentwurf der Bundesregierung, vom 20.07.2016, BT-Drucks 18/9232.
- 16/295 Kurzfristiger Einsatz von Leiharbeit bremst Mitbestimmung aus
19.09.2016. Der Betriebsrat kann denn wiederholten Kurz-Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen nicht unterbinden, wenn sich der Arbeitgeber an § 100 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hält: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.05.2016, 1 TaBV 59/15.
- 16/236 Neues Integrationsgesetz unter dem Motto "Fördern und Fordern"
26.07.2016. Deutschland bekommt ein Integrationsgesetz. Unter dem Motto "Fördern und Fordern" soll Flüchtlingen mit Bleibeperspektive einen schnellerer Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden: Entwurf eines Integrationsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD, vom 31.05.2016, Bundestag Drucks. 18/8615.
- 16/224 Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
15.07.2016. Bei Scheinwerkverträgen kommt kein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher zustande, wenn der Verleiher eine Vorratserlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.07.2016, 9 AZR 352/15 (Pressemeldung des Gerichts).
- 16/161 Gesetzesentwurf zur Zeitarbeit 2016
17.05.2016. Nachdem der im November 2015 vom Arbeitsministerium vorgelegte Gesetzentwurf zu einer Reform der Zeitarbeit vielfach kritisiert worden war, liegt nun ein überarbeiteter Entwurf vor: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Stand 17.02.2016.
- 16/106 Gesetzliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs
29.03.2016. Im Referentenentwurf des Arbeitsministeriums zur Reform der Leiharbeit vom November 2015 war eine Definition des Arbeitsverhältnisses enthalten. Jetzt wurde nachgebessert: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Stand 17.02.2016.
Arbeitsrecht aktuell 2015
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/299 Änderungen des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes
30.08.2014. Gesetzesänderungen durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz: Neue Regeln für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, Mindestlohnbranchen und tarifrechtliche Streitigkeiten: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz), vom 11.08.2014, Bundesgesetzblatt I 2014, S.1348.
- 14/271 Ausnahmen vom Mindestlohngesetz (MiLoG)
30.07.2014. Nachdem der Bundestag am 03.07.2014 und der Bundesrat am 11.07.2014 das Mindestlohngesetz angenommen hat, steht der Mindestlohn von 8,50 EUR. Hier finden Sie einen Überblick über die Ausnahmen: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss), vom 02.07.2014, Bundestag-Drucksache 18/2010 (neu).
- 14/265 Equal pay auch bei Arbeitseinsatz im Ausland
25.07.2014. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Leiharbeitnehmern bei Equal-pay-Klagen den Nachweis des Vergleichslohns erleichtert, den Stammkräfte in ausländischen Betrieben erhalten: BAG, Urteil vom 28.05.2014, 5 AZR 422/12.
- 14/131 Mindestlohn 2015
11.04.2014. Nach wochenlangem Hin und Her hat die Bundesregierung am 02.04.2014 beschlossen, ein Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) auf den Weg zu bringen. Das MiLoG mit einem bundesweiten Mindestlohn von 8,50 EUR soll als erster Artikel eines Pakets von Gesetzesänderungen in Kraft treten, das den Titel "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie" trägt.
- 14/109 Betriebsübergang und Leiharbeit
29.03.2014. Wird eine Betriebsabteilung von einem neuen Arbeitgeber übernommen, kann das ein Betriebsteilübergang sein, so dass der neue Arbeitgeber alle Arbeitnehmer der Abteilung weiter beschäftigen muss. Voraussetzung ist, dass die Abteilung eine funktionierende "wirtschaftliche Einheit" darstellt. Das ist bei Zeitarbeitsfirmen selten der Fall, denn sie überlassen die Arbeitsorganisation vor Ort ja dem Entleiher. Eine übergangsfähige wirtschaftliche Einheit bilden Teams von Leiharbeitnehmern daher nur zusammen mit Verwaltungsangestellten ihrer Zeitarbeitsfirma, d.h. mit Personalsachbearbeitern und Kundenbetreuern: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.12.2013, 8 AZR 1023/12.
- 14/015 Dauerhafte Personalgestellung gesetzlich privilegieren?
10.01.2014. Aufgrund der letzten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die seit Dezember 2011 gilt, ist das Gesetz von allen Arbeitgebern zu beachten, die "im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit" (§ 1 Abs.1 Satz 1 AÜG) Arbeitnehmer an andere Arbeitgeber überlassen wollen. Damit gilt das AÜG seit Dezember 2011 auch für öffentliche Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer im Wege der sog. Personalgestellung an andere Arbeitgeber überlassen. Vor diesem Hintergrund haben einige SPD-regierte Bundesländer Ende Oktober 2013 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, dem zufolge die Personalgestellung im öffentlichen Dienst vom AÜG ausgenommen werden soll.
- 14/009 Leiharbeit auf Stammarbeitsplätzen ist rechtens
07.01.2014. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hat entschieden, dass das Verbot der dauerhaften Überlassung eines Leiharbeitnehmers kein Verbot beinhaltet, den Leiharbeitnehmer auf einem regulären Arbeitsplatz einzusetzen. Wird daher z.B. ein Leiharbeitnehmer, der für ein Jahr und damit nicht dauerhaft entliehen wurde, auf einem Dauerarbeitsplatz eingesetzt, wo er regulär anfallende Arbeiten der Stammbelegschaft verrichtet, ist das rechtlich in Ordnung: LAG Hamburg, Beschluss vom 04.09.2013, 5 TaBV 6/13.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/364 Dauerhafte Leiharbeit lässt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nicht entfallen
10.12.2013. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) heute klargestellt hat, führt der gesetzeswidrige Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern nicht dazu, dass die betroffenen Leiharbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher stehen: BAG, Urteil vom 10.12.2013, 9 AZR 51/13.
- 13/263 Scheinwerkverträge bei der Heinrich-Böll-Stiftung
09.09.2013. Die Heinrich-Böll-Stiftung, eine parteinahe Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen, hat am Donnerstag letzter Woche vor dem Arbeitsgericht Berlin eine Niederlage hinnehmen müssen. In dem Prozess hatte ein Fremdfirmen-Arbeitnehmer die Stiftung wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung verklagt. Ziel der Klage war die gerichtliche Feststellung, dass zwischen ihm und der Stiftung ein Arbeitsverhältnis besteht: Arbeitsgericht Berlin, Teilurteil vom 04.09.2013, 33 Ca 5347/13 (Pressemeldung).
- 13/251 Befristung und Leiharbeit
30.08.2013. In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999 nicht für Leiharbeitnehmer gilt. Damit hat der EuGH Leiharbeitnehmern den europarechtlichen Schutz vor Befristungen versagt: EuGH, Urteil vom 11.04.2013, C-290/12 (Della Rocca).
- 13/225 Scheinwerkvertrag und Scheinselbständigkeit
05.08.2013. In einem aktuellen Fall hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschieden, dass zwei über eine Fremdfirma eingesetzte EDV-Mitarbeiter Scheinselbständige sind, d.h. in Wahrheit Arbeitnehmer: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2013, 2 Sa 6/13.
- 13/214 Sozialauswahl bei der Kündigung von Leiharbeitnehmern
29.07.2013. Wenn Zeitarbeitsfirmen einem ihrer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen kündigen, müssen sie in der Regel eine Sozialauswahl vornehmen. Dabei sind auch diejenigen Arbeitnehmer in die Auswahl einzubeziehen, die zum Zeitpunkt der Kündigung gerade bei einem Kunden eingesetzt werden: BAG, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 271/12.
- 13/210 Betriebsrat kann Dauer-Leiharbeit verhindern
26.07.2013. Betriebsräte können den zeitlich unbegrenzten Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen, d.h. anstelle von Stammkräften, verhindern, indem sie ihre Zustimmung zur Einstellung unter Berufung auf § 99 Abs.2 Nr.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und auf § 1 Abs.1 Satz 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verweigern: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.07.2013, 7 ABR 91/11.
- 13/185 Wahlkampf beim Thema Mitbestimmung
30.06.2013. Die SPD hat die betriebliche Mitbestimmung zum Wahlkampfthema gemacht. Sie macht sich dafür stark, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Thema Betriebsübergang, beim Einsatz von Leiharbeitnehmern und beim betrieblichen Gesundheitsschutz zu stärken. Dazu müsste das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geändert werden: Moderne Mitbestimmung für das 21. Jahrhundert, Antrag der Abgeordneten Anette Kramme u.a. sowie der Bundestagsfraktion der SPD vom 14.05.2013, Bundestag Drucks. 17/13476.
- 13/184 Fremdvergabe oder Leiharbeit?
29.06.2013. Arbeitgeber können eine betriebsbedingte Kündigung nicht damit begründen, dass sie zielgerichtet einzelne Leitungsfunktionen wie z.B. die Aufgabe der Küchenleitung eines Seniorenwohnheims an eine Fremdfirma vergeben, wenn sie das übrige Küchenpersonal gleichzeitig behalten und die von der Fremdfirma gestellte Leitungskraft daher in alle vorhandenen betrieblichen Arbeitsabläufe eingebunden wird. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil entschieden: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2013, 12 Sa 1624/12.
- 13/071 Gleicher Lohn für Leiharbeitnehmer und Ausschlussfrist
18.03.2013. Seitdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Ende 2010 für tarifunfähig erklärt hat, können Leiharbeitnehmer auf der Grundlage von § 9 Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Forderungen auf gleiche Bezahlung ("equal pay") wie vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers stellen. Diese Forderungen sind aber von arbeitsvertraglichen Ausschlussklauseln bedroht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.2013, 5 AZR 954/11.
- 13/018 Beim Kündigungsschutz zählen Leiharbeitnehmer mit
25.01.2013. Nach bisheriger Rechtsprechung zählten Leiharbeitnehmer nicht mit, wenn es um die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ging, d.h. der Einsatz von Leiharbeitnehmern führte nicht dazu, dass ein Arbeitgeber bei Kündigungen den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungschutzgesetz zu beachten hatte. Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einer Grundsatzentscheidung vom gestrigen Tage zugunsten der Arbeitnehmerseite aufgeweicht: BAG, Urteil vom 24.01.2013, 2 AZR 140/12.
- 13/015 Bei Leiharbeit equal pay trotz DGB-Leiharbeitstarifen?
22.01.2013. Seit Ende 2010 ist klar, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen (CGZP) die Zeitarbeitsfirmen nicht mit wirksamen "billigen" Tarifverträgen versorgen kann. Daher ist die Zeitarbeitsbranche auf die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vereinbarten Zeitarbeitstarife umgeschwenkt, d.h. Leiharbeitnehmer werden seitdem zunehmend nach diesen Tarifen bezahlt. In einer vor kurzem bekannt gewordenen Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg aber auch die Geltung der DGB-Zeitarbeitstarifverträge in Frage gestellt: LAG Baden-Württemberg, 20.03.2012, 22 Sa 71/11.
- 13/007 Führt dauerhafte Leiharbeit zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher?
10.01.2013. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat mit einem Urteil vom gestrigen Tag entschieden, dass der jahrelange Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen von der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nicht gedeckt ist und dazu führt, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher entsteht: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2013, 15 Sa 1635/12.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/390 Kein Einsatz von Leiharbeit auf Dauerarbeitsplätzen
21.12.2012. Betriebsräte können der Einstellung von Leiharbeitnehmern gemäß § 99 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) widersprechen, wenn die Leiharbeitnehmer nicht nur "vorübergehend" im Sinne von § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) eingesetzt werden sollen, d.h. wenn sie auf sog. Dauerarbeitsplätzen arbeiten sollen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12.
- 12/355 Verringerung der Arbeitszeit bei Leiharbeit
14.11.2012. Verlangen Zeitarbeitehmer Verringerung ihrer Arbeitszeit, berufen sich die Zeitarbeitsfirma oft darauf, dass sie sich gegenüber dem Entleiher verpflichtet hätten, ihm nur Vollzeit-Leiharbeitnehmer zu schicken. Auf solche Vorgaben ihrer Kunden können sich Zeitarbeitsfirmen aber nicht berufen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung vom gestrigen Dienstag: BAG, Urteil vom 13.11.2012, 9 AZR 259/11.
- 12/349 Leiharbeit auf Dauerarbeitsplätzen
06.11.2012. Bislang waren die rechtlichen Möglichkeiten von Betriebsräten, den Einsatz von Leiharbeitnehmern zu verhindern, begrenzt. Vielleicht haben Betriebsräte hier aber künftig bessere Karten. Denn der Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen ist möglicherweise gesetzeswidrig. Diese Ansicht vertritt jedenfalls das Arbeitsgericht Cottbus in einer aktuellen Entscheidung: Arbeitsgericht Cottbus, Beschluss vom 22.08.2012, 4 BV 2/12.
- 12/192 Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer
14.05.2012. Leiharbeitsfirmen, die in der Vergangenheit die rechtlich unwirsksamen Scheintarifverträge der CGZP angewandt haben, müssen rückwirkend höhere Sozialbeiträge zahlen. Denn da den Leiharbeitnehmern aufgrund der Unwirksamkeit der CGZP-"Tarifverträge" gemäß dem Grundsatz des Equal pay derselbe Lohn wie der Stammbelegschaft im Entleiherbetrieb zusteht, können die Träger der Sozialversicherung auch höhere Beiträge verlangen, und zwar auch für die Zeit vor dem CGZP-Beschluss des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10): Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/204 Interessenausgleich und Sozialplan: Leiharbeitnehmer zählen mit
20.10.2011. Nach einer vorgestern ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zählen auch Leiharbeitnehmer zu den "wahlberechtigten Arbeitnehmer" im Sinne von § 111 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): BAG, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 335/10.
- 11/182 Mindestlohn für Leiharbeit - noch immer nicht umgesetzt
19.09.2011. Ein Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche ist zwar gesetzlich vorgesehen (§ 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG), doch gibt es eine solche gesetzliche Lohnuntergrenze bis heute immer noch nicht. Vielmehr prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) derzeit immer noch Vorschläge für einen Leiharbeitsmindestlohn.
- 11/170 Betriebsrat muss bei Leiharbeit die Namen aller Leiharbeiter kennen
01.09.2011. In Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber vor jeder Einstellung die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Dabei muss er auch Auskunft über „die Person“ geben, die er einstellen möchte. Dieses Mitbestimmungsrecht gilt auch beim Einatz von Leiharbeitnehmern. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass dem Betriebsrat auch die Namen der Leiharbeitnehmer mitzuteilen sind, deren Einsatz geplant ist: BAG, Beschluss vom 09.03.2011, 7 ABR 137/09.
- 11/064 Equal pay-Ansprüche und tarifliche Ausschlussfristen
31.03.2011. Leiharbeiter können von ihrem Verleiher die gleiche Vergütung wie vergleichbare Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb fordern ("equal pay"), solange kein echter Tarifvertrag etwas anderes vorsieht. Leiharbeitnehmer, die gemäß den Scheintarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) bezahlt werden, können equal pay-Ansprüche geltend machen. Die Frage, ob sie dabei auf Ausschlussklauseln in den Entleiher-Tarifverträgen achten müssen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) beantwortet (Urteil vom 23.03.2011, 5 AZR 7/10).
- 11/048 Mindestlohn für Leiharbeiter?
09.03.2011. Im Streit um einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche zeichnet sich ein Ende ab. Auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. von der Leyen sprach in der 94.Sitzung des Deutschen Bundestages vom 25.02.2011 davon, dass "die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit" zum 1. Mai kommen werde (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/94).
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/228 Arbeitnehmerüberlassung zu Unterrichtsvertretung durch gemeinnützigen Verein rechtswidrig?
22.11.2010. Eine unrechtmäßige Arbeitnehmerüberlassung hat zur Folge, dass zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes zu Stande kommt. Zugleich ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Überlassung ist unrechtmäßig, wenn sie ohne Erlaubnis gewerbsmäßig ausgeübt wird. Entscheidend ist damit die Frage, wann Gewerbsmäßigkeit vorliegt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.06.2010, 7 AZR 946/08.
- 10/199 Gesetzeswurf des BMAS zur Leiharbeit
12.10.2010. Dumpinglöhne, Existenzängste und schwierige Arbeitsbedingungen sind Schlagworte, die leider nur allzu treffend die Lebenssituation von Leiharbeitnehmern umschreiben. Hinzu kommt in der letzten Zeit eine gewisse Tendenz, Stammbelegschaften durch Leiharbeiter auszutauschen. Was theoretisch eine flexible Möglichkeit zum Ausgleich von Auftragsschwankungen ist, zeigt sich praktisch immer öfter als moderne Form der Ausbeutung. Mit einem aktuellen Gesetzesentwurf strebt die Bundesregierung an, die schlimmsten Auswüchse künftig zu verhindern und europarechtliche Vorgaben umzusetzen: Referentenentwurf eines Gesetzes "zur Verhinderung von Missbrauch in der Arbeitnehmerüberlassung"
- 10/198 Gleiche Bezahlung für Leiharbeitnehmer in der Stahlindustrie
11.10.2010. Vor zwei Wochen einigten sich die IG Metall mit dem Arbeitgeberverband Stahl e.V. auf einen neuen Tarifvertrag für die ca. 85.000 Beschäftigten der Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen, Bremen und in Niedersachsen. Ungewöhnlicherweise enthält dieser auch Regelungen für die Gleichbehandlung von Leiharbeitern, die bemerkenswert viel rechtlichen und tarifpolitischen Zündstoff bietet, aber wohl keine "Musterlösung" für die Leiharbeitsbranche mit sich bringen.
- 10/133 AÜG: Unangemessene Vermittlungsprovision des Verleihers
12.07.2010. Bei der (rechtmäßigen) Leiharbeit bzw. Zeitarbeit wird der beim Verleiher angestellte Leiharbeitnehmer an einen Entleiher verlieren, ohne das zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis entsteht. Der Gesetzgeber verbindet mit der Leiharbeit die Vorstellung, dass der Entleiher den Leiharbeitnehmer mit der Zeit zu schätzen lernt und als "echten", d.h. eigenen Arbeitnehmer, übernimmt. Da der Verlust von bewährten Arbeitskräften nicht im Interesse des Verleihers ist, erlaubt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Vereinbarung "angemessener" Vermittlungsvergütungen für den Fall, dass der Entleiher den Leiharbeitnehmer von dem Verleiher quasi "abwirbt". Was in diesem Sinne "angemessen" ist hat nun der Bundesgerichtshof entschieden: Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2010, III ZR 240/09.
- 10/054 XL-Märkte bei Schlecker
18.03.2010. Aufgrund einer strategischen Neuorientierung errichtete Schlecker anstelle der alten Filialen größere XL-Märkte. Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem dahinter stehenden Konzept.
- 10/053 Prekäre Arbeitsverhältnisse bei Schlecker
17.03.2010. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Aufstieg von Anton Schlecker, dem Inhaber der Schlecker-Drogeriemärkte, der in die Kritik geraten ist, in besonderem Maße Lohndumping zu betreiben.
- 10/031 Gleiche Bezahlung für Leiharbeitnehmer wie für Belegschaft: Ausschlussfristen gelten
15.02.2010. Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat entschieden, dass für Leiharbeitnehmer, die die gleiche Vergütung wie die Stammbelegschaft fordern ("Equal Pay") auch die in dem Entleiherbetrieb geltenden Ausschlussfristen Anwendung finden: LAG München, Urteil vom 12.11.2009, 3 Sa 579/09.
Arbeitsrecht aktuell 2009
Arbeitsrecht aktuell 2008
Arbeitsrecht aktuell 2007
Arbeitsrecht aktuell 2006
Arbeitsrecht aktuell 2004
- 04/06 Lohnwucher bei Zeitarbeit
07.05.2004. Leiharbeitnehmer verdienen schlecht, vor allem im Vergleich zu den (Tarif-)Löhnen der Stammbelegschaft im Entleiherbetrieb. Daher kann man darüber nachdenken, ob ein Leiharbeitslohn, der etwa die Hälfte des Lohnes der Stammbelegschaft des Entleiherbetriebs beträgt, "sittenwidrig" gering ist im Sinne von § 138 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dann müsste man den Lohn des Leiharbeitnehmers aber mit dem der Belegschaft des Entleiherbetriebs vergleichen. Geht aber nicht, so das Bundesarbeitsgerichtn (BAG). Prüfmaßstab für die Frage der Sittenwidrigkeit eines Leiharbeitnehmerlohns ist der Zeitarbeits-Tariflohn: BAG, Urteil vom 24.03.2004 , 5 AZR 303/03.
Letzte Überarbeitung: 12. August 2022