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Prekäre Arbeitsverhältnisse bei Schlecker
Der Erfolg des der Drogeriemarktkette "Schlecker" wird allerdings seit längerem von öffentlicher Kritik an prekären Arbeitsverhältnissen begleitet. Aktuelle Stichworte sind Lohndumping und Tarifflucht durch die Einschaltung eines zum Konzern gehörenden, jedenfalls eng mit der Konzernleitung verbundenen Zeitarbeitsunternehmens.
Im folgenden finden Sie einige Informationen zum Hintergrund des Aufstiegs des Selfmademanns Anton Schlecker.
Anton Schlecker
Anton Schlecker kann auf ein beeindruckendes Lebenswerk zurückblicken. Bereits 1965, im Alter von 21 Jahren, trat er in das von seinem Vater gegründete Unternehmen ein, das damals noch aus einer Fleischwarenfabrik und einigen Metzgereifilialen bestand. Als im Jahr 1974 die Preisbindung für Markenartikel durch eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wegfiel, bewies Schlecker Spürsinn und begann, die damals noch wenig verbreiteten Discount-Drogerie-Märkte zu eröffnen.
Aufstieg eines Selfmademans
In den folgenden drei Jahrzehnten war seine Unternehmenspolitik durch aggressive Expansion geprägt. Die Zahl der "AS-Märkte" wuchs schnell bis tief in den vierstelligen Bereich. Anders als seine Mitbewerber setzte der Selfmade-Milliardär nicht auf attraktive, weiträumige Läden, sondern auf kleine Flächen mit niedrigen Mieten und ein - wie es auf der Schlecker -Homepage umschrieben wird - straff organisiertes Management. Seit Mitte der neunziger Jahre gilt Schlecker als Marktführer unter den Drogeriemärkten.
Seitdem allerdings drangen immer öfter Informationen über prekäre Arbeitsbedingungen bei Schlecker an die Öffentlichkeit. Besonders unrühmlich (und von ver.di immer wieder gern erwähnt) ist dabei ein Stuttgarter Strafbefehl aus dem Jahr 1998. Wegen Betruges wurden Anton Schlecker und seine Frau Christa seinerzeit zu jeweils zehn Monate auf Bewährung sowie Geldstrafen von insgesamt einer Million Euro verurteilt. Das Paar hatte jahrelang einer Reihe seiner Angestellten eine tarifliche Bezahlung vorgetäuscht. Sicherlich auch motiviert durch die mit dieser Verurteilung verbundene schlechte Publicity schloss Schlecker im Jahr 2001 mit der damals frisch gegründeten Gewerkschaft ver.di einen Anerkennungstarifvertrag, durch den sich das Unternehmen im Wesentlichen dazu verpflichtete, seinen Angestellten die im Einzelhandel üblichen Tariflöhne zu zahlen.
Wachsender Konkurrenzdruck
Im Laufe der letzten Dekade verschärften sich die Wettbewerbsbedingungen für Schlecker zunehmend. Mitbewerber wie dm und Rossmann gewannen mit geräumigen, lichtdurchfluteten Ladenausstattungen immer mehr Marktanteile. Erneute Skandale um die Arbeitsbedingungen bei Schlecker erschütterten den Konzern. Das Konzept, die Kosten um jeden Preis niedrig zu halten und ein ausgeprägtes Kontrollbedürfnis hatten seinerseits ihren Preis.
Enge, vollgepackte Filialen in unattraktiven (und damit kostengünstigen) Lagen führten zu einem Schmuddelimage. Systematische Überwachungen durch Kameras, Detektive und Kontrollbesuche durch die Familie Schlecker erweckten in der Öffentlichkeit den Eindruck, es werde ein Klima der Angst geschaffen. Auch bei den Personalkosten sparte Schlecker. Oft werden die Läden nur durch einen Verkäufer pro Schicht geführt, der für alle betrieblichen Aspekte von der Beratung über den Verkauf bis hin zur Warenverteilung allein verantwortlich ist. Damit verbunden ist ein enormes Risiko für die - zumeist weiblichen - Angestellten. Schlecker selbst räumt ein, dass sich die Zahl der jährlichen Überfälle auf seine Filialen "im unteren dreistelligen Bereich" bewegt.
Wie genau die Geschäftslage von Schlecker in den letzten zwei Jahren aussieht, ist nicht näher bekannt. Die Familie Schlecker hält sich traditionell bedeckt. Alle in der Presse kursierenden Zahlen sind - ebenso wie die Schätzungen von ver.di - daher mit Vorsicht zu betrachten. Tatsache ist, dass der zunehmende Konkurrenzdruck an dem Marktführer nagt. Den niedrigen Mieten und der dünnen Personaldecke stehen ein hoher logistischer Aufwand und teilweise fehlende Rendite in einer Reihe der Kleinfilialen gegenüber.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Plenarprotokoll 17/6, Seite 349-351, Fragestunde der 6. Sitzung des Deutschen Bundestages
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsänderung
- Handbuch Arbeitsrecht: Interessenausgleich
- Handbuch Arbeitsrecht: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Handbuch Arbeitsrecht: Sozialplan
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 10/199 Gesetzeswurf des BMAS zur Leiharbeit
- Arbeitsrecht aktuell: 10/055 Schleckers Vorgehen in der Kritik
- Arbeitsrecht aktuell: 10/054 XL-Märkte bei Schlecker
- Arbeitsrecht aktuell: 10/013 Fehlende Tariffähigkeit der CGZP bestätigt
- Arbeitsrecht aktuell: 09/173 Schlecker verliert gegen Betriebsrat
- Arbeitsrecht aktuell: 09/134 Zur Tariffähigkeit der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen“ (CGZP)
Letzte Überarbeitung: 16. September 2016
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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