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Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Das Kündigungsschutzgesetz (kurz: "KSchG") verhilft allen Arbeitnehmern, die mehr als sechs Monaten in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern beschäftigt sind, zu einem gesetzlich festgelegten Schutz vor fristgemäßen ("ordentlichen") Kündigungen des Arbeitgebers.
Über diesen "allgemeinen Kündigungsschutz" können Sie sich in unserem Online-Handbuch Arbeitsrecht unter dem Stichwort "Kündigungsschutz" näher informieren.
Unter welchen Voraussetzungen eine ordentliche Kündigung dem KSchG entspricht bzw. "sozial gerechtfertigt" ist, können Sie unter den Stichworten "Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung", "Kündigung - Peronenbedingte Kündigung" und "Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung" nachlesen.
Speziellere Informationen zum Thema betriebsbedingte Kündigungen finden Sie unter den Stichworten "Sozialauswahl" und "Massenentlassung", weiterführende Hinweise zum Thema personenbedingte Kündigung unter den Stichworten "Kündigung - Kündigung wegen Krankheit" und "Kündigung - Verdachtskündigung".
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle und verlässliche Fassungen des KSchG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Erster Abschnitt
Allgemeiner Kündigungsschutz
Zweiter Abschnitt
Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
Dritter Abschnitt
Anzeigepflichtige Entlassungen
Vierter Abschnitt
Schlußbestimmungen
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |