HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Verdachtskündigung
Urteilsanmerkungen zum Thema Verdachtskündigung von 2006 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Kündigung - Verdachtskündigung.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2006, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
Arbeitsrecht aktuell 2018
- 18/247 BAG weicht Anhörung bei Verdachtskündigungen auf
09.10.2018. Bei der Anhörung vor einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber nicht ausdrücklich sagen, dass er eine Verantwortung des Arbeitnehmers in Betracht zieht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 611/17.
- 18/203 Interessenabwägung bei außerordentlicher Kündigung und Arbeitgeberverhalten
17.08.2018. Bei der Interessenabwägung gemäß § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist auch die Bereitschaft des Arbeitgebers zu bewerten, dem Arbeitnehmer eine lange Auslaufzeit zu gewähren: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2018, 15 Sa 214/18.
- 18/094 LAG Kiel urteilt zu Verdachtskündigung
16.04.2018. Eine Anhörungsfrist von zwei Werktagen vor einer Verdachtskündigung ist zu kurz, wenn der Arbeitnehmer krank und anwaltlich vertreten ist, dem Anwalt die Anhörung aber nicht zugeleitet wird: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.04.2018, 3 Sa 398/17 (Pressemeldung des Gerichts).
- 18/063 LAG Hannover: Keine Kündigung wegen des Verdachts der Nähe zum militanten Islamismus
12.03.2018. Keine Kündigung wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zum militanten „Jihadismus" und eines Reisepass-Entzugs: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2018, 15 Sa 319/16 (Pressemeldung des Gerichts).
Arbeitsrecht aktuell 2017
Arbeitsrecht aktuell 2015
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/112 Keine Fristlose Kündigung bei Bagatelldelikt
31.03.2014. Früher galt vor den Arbeitsgerichten die harte Daumenregel: Wer klaut, der fliegt (und zwar fristlos). Seit gut dreieinhalb Jahren ist das nicht mehr so, und zwar aufgrund des BAG-Urteils vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09 ("Emmely"). Wie sehr sich seit der Zeit vor dem Emmely-Urteil der Wind mittlerweile zugunsten der Arbeitnehmer gedreht hat, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.12.2013, 6 Sa 203/13.
- 14/090 Fristlose Kündigung wegen Löschung von Daten
15.03.2014. Wer Datensätze, E-Mail-Verkehr, Kundendaten oder in Papier dokumentierte Unterlagen seines Arbeitgebers unbefugt vernichtet, stiehlt oder trotz Aufforderung zur Herausgabe bei sich behält, riskiert eine fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. Das hat das Hessisches Landesarbeitsgericht (LAG) in einem aktuellen Urteil bestätigt: Hessisches LAG, Urteil vom 05.08.2013, 7 Sa 1060/10.
- 14/088 Erstattung von Detektivkosten auf Verdacht?
14.03.2014. Nach bisheriger Rechtsprechung mussten Arbeitnehmer Detektivkosten nur tragen, wenn ihnen dadurch ein Pflichtverstoß bewiesen werden konnte. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) soll künftig ein dringender Tatverdacht genügen: BAG, Urteil vom 26.09.2013, 8 AZR 1026/12.
- 14/065 Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit Strafanzeige
25.02.2014. Wer als Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung einen Aufhebungsvertrag abschließt und diesen später wegen der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Drohung mit einer Strafanzeige anficht, kommt mit der Anfechtung meist nicht durch. Denn die Drohung mit einer Strafanzeige kann sogar dann rechtens sein, wenn der Pflichtverstoß nicht zulasten des Arbeitgebers, sondern zulasten eines Dritten verübt worden sein soll: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.10.2013, 10 Sa 99/13.
- 14/053 Ordentliche fristgemäße Verdachtskündigung?
15.02.2014. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass sich Verdachtskündigungen auf einen (wahrscheinlichen) Pflichtverstoß beziehen müssen, der - wenn er bewiesen wäre - einen "wichtigen Grund" für eine außerordentliche und fristlose Kündigung darstellen würde. Würde der (wahrscheinliche) Pflichtverstoß dagegen nur eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (wenn er beweisbar wäre), ist eine darauf gestützte ordentliche Verdachtskündigung nicht zulässig: BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/359 Kündigung wegen Ehebruchs
04.12.2013. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hatte vor kurzem zu entscheiden, ob die katholische Kirche als Arbeitgeber berechtigt ist, einen verheirateten Kirchenmusiker aus verhaltensbedingten Gründen zu kündigen, weil dieser ein ehebrecherisches Verhältnis mit einer im Kirchenchor aktiven, ebenfalls verheirateten Frau hat. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 23.09.2010, Beschwerde Nr. 1620/03 (Schüth) ist die Zulässigkeit von Kündigungen mit einem solchen Hintergrund schwer zu beurteilen, weil der EGMR in diesem Verfahren dem betroffenen Musiker Recht gegeben hat. Entsprechend umfangreich ist die Urteilsbegründung des LAG ausgefallen: LAG Hamm, Urteil vom 14.06.2013, 10 Sa 18/13.
- 13/323 Fristlose Kündigung wegen Wettbewerbs
07.11.2013. In einer aktuellen Entscheidung musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf beurteilen, ob die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds aus verhaltensbedingten Gründen wegen einer geringfügigen Reinigungstätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen des Arbeitgebers zulässig wäre. Da der Arbeitgeber selbst eine Reinigungsfirma war, war er über diesen Nebenjob nicht amüsiert: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.2013, 4 TaBV 15/13.
- 13/304 Begründung einer Verdachtskündigung mit nachträglich bekannt gewordenen Verdachtsmomenten
23.10.2013. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine erneute formelle Anhörung des Arbeitnehmers nicht erforderlich ist, wenn der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung bereits ausgesprochen hat und sich vor Gericht auf Verdachtsmomente stützt, die zum Kündigungszeitpunkt zwar vorlagen, ihm damals aber noch nicht bekannt waren: BAG, Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 102/12.
- 13/229 Fristlose Kündigung wegen Arbeit trotz Krankschreibung
09.08.2013. Körperlich anstrengende Arbeiten während einer Krankschreibung, z.B. auf dem Bau, sind meist ein Anzeichen dafür, dass entweder die Krankschreibung unrichtig war oder sich der Arbeitnehmer nicht "genesungsförderlich" verhalten hat. Das kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.07.2013, 10 Sa 100/13.
- 13/004 Beweislast bei fristloser Kündigung
07.01.2012. Bei einer fristlosen, verhaltensbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass er für sie einen "wichtigen Grund" hatte. Trägt der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzverfahren Rechtfertigungsgründe für sein Verhalten vor, muss der Arbeitgeber sie widerlegen. Gelingt ihm das nicht, ist die Kündigung unwirksam: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2012, 10 Sa 625/11.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/276 Arbeitszeitbetrug oder Verdacht des Arbeitszeitbetrugs?
08.08.2012. Eine Verdachtskündigung kann unter anderem auf den Verdacht eines Arbeitszeitbetruges gestützt werden. Zuvor muss der Arbeitgeber aber den Sachverhalt aufklären und den den verdächtigten Arbeitnehmer zu den Verdachtsmomenten anhören. Bei der Einladung zum Anhörungsgespräch wiederum muss der Verdacht bzw. Vorwurf benannt werden und der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, einen Rechtsanwalt oder Betriebsrat als Beistand hinzuziehen: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2012, 10 Sa 2272/11.
- 12/141 Kündigung wegen unberechtigter Strafanzeige
02.04.2012. Eine wissentlich unberechtigte oder jedenfalls leichtfertig falsche Strafanzeige gegen Vorgesetzte und Kollegen kann eine außerordentliche Kündigung zur Folge haben: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2011, 8 Sa 1554/10.
- 12/122 Diebstahlsverdacht - fristlose Kündigung
19.03.2012. Diebstahlsverdacht - Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg segnet die fristlose Verdachtskündigung eines Filialleiters im Einzelhandel wegen dringenden Diebstahlsverdachts ab: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2012, 6 Sa 1845/11.
- 12/071 Verdacht einer Straftat - fristlose Kündigung rechtens
15.02.2012. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Fall die außerordentliche Verdachtskündigung eines Arbeitnehmers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für rechtswirksam erklärt. Der gekündigte Arbeitnehmer stand in dem Verdacht, unbefugt Fahrscheine herzustellen und zu vertreiben: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.02.2012, 24 Sa 1800/11.
- 12/057 Anhörung des Betriebsrats vor verhaltensbedingter Kündigung
06.02.2012. Plant ein Arbeitgeber eine Kündigung wegen Diebstahls oder Diebstahlsverdachts, muss er den Betriebsrat im Rahmen der Betriebsratsanhörung auch über den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses und die von ihm vorgenommene Interessenabwägung unterrichten. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Urteil vom 10.01.2012, 2 Sa 305/11.
- 12/033 Verdachtskündigung nur bei dringendem Verdacht
20.01.2012. Wer einem Kunden für einen vereinnahmte Geldbetrag keine Quittung ausstellt, setzt sich damit allein noch nicht dem dringenden Verdacht der Unterschlagung des vereinnahmte Geldbetrags aus. Eine Verdachtskündigung ist auf einer solchen dürftigen Grundlage nicht möglich: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2012, 17 Sa 252/11 -Pressemitteilung vom 17.01.2012.
- 12/017 Fristlose Kündigung wegen fortgesetzten Arbeitszeitbetrugs
13.01.2012. Auch das Verhalten nach der Tat kann für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wichtig sein: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.12.2011, 2 Sa 2015/11 und 2 Sa 2300/11.
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/038 LAG Hamm: Außerordentliche Verdachtskündigung wegen Straftat
23.02.2011. Eine fristlose Kündigung ist nicht nur möglich, wenn der Arbeitnehmer zulasten des Arbeitgebers nachweisbar eine Straftat begangen hat, sondern auch dann, wenn hierfür nur ein dringender Verdacht besteht. Obwohl die Anforderungen an eine solche "Verdachtskündigung" strenger sind als an eine "Tatkündigung", kann sie aus Arbeitgebersicht vorzuziehen sein, weil die Beweislage meist nicht völlig eindeutig ist. Ein Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt allerdings, dass der Übergang zwischen Tatverdacht und Tatnachweis fließend ist: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 26.08.2010, 17 Sa 537/10.
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/226 Anhörung des Betriebsrats vor Verdachtskündigung
18.11.2010. Nürnberger Arbeitsrichter zum Thema Anhörung des Personalrats zu Verdachtskündigung: Arbeitgeber müssen den Personalrat vor einer Verdachtskündigung umfassend informieren. Die bei der Anhörung vorgetragenen Tatsachen dürfen nicht bewusst irreführend oder einseitig ausgewählt sein: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.06.2010, 5 Sa 820/08.
- 10/153 Kündigung wegen angeblichem Spesenbetrug
09.08.2010. Kündigungen wegen Bagatelldelikten können als nach einer Anhörung als Verdachtskündigung oder als Tatkündigung ausgesprochen werden. Arbeitgeber neigen dazu, vorschnell zu diesen arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu greifen und übersehen dabei häufig, dass ein offenes Wort konstruktiver und kostensparender sein könnte als ein verlorener Kündigungsschutzprozess: Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 27.01.2010, 7 Ca 868/09
- 10/077 Datenschutz in Betriebsvereinbarung: Verstoß kann Kündigung unwirksam machen
21.04.2010. Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg kann ein Verstoß des Arbeitgebers gegen datenschutzrechtliche Regelungen in einer Betriebsvereinbarung dann zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, die auf unter Verstoß gegen die Betriebsvereinbarung erlangten Tatsachen beruht, wenn die Unwirksamkeit "personeller Maßnahmen" bei einem Verstoß in der Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2009, 15 Sa 1463/09
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/133 Emmely darf ein Revisionsverfahren durchführen.
29.07.2009. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der Nichtzulassungsbeschwerde der Berliner Kaiser´s-Kassiererin Barbara Emme ("Emmely"), der infolge der Unterschlagung zweier Leergutbons im Wert von 1,30 EUR gekündigt worden war, abgeholfen und die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.02.2009 (7 Sa 2017/08) zugelassen: BAG, Beschluss vom 28.07.2009, 3 AZN 224/09.
- 09/073 Fristlose Kündigung wegen Körperverletzung einer Arbeitskollegin außerhalb der Dienstzeiten
04.05.2009. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat in einer aktuellen Entscheidung die außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers für rechtens erklärt. Der gekündigte Arbeitnehmer hatte außerhalb der Arbeitszeit seine im selben Betrieb beschäftigte Ex-Frau niedergestochen und dabei schwer verletzt, wofür er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Vor dem LAG half es dem Arbeitnehmer auch nicht, dass er sich für seine Tat später entschuldigt hatte: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.01.2009, 5 Sa 313/08.
- 09/066 Urteilsgründe im Fall "Emmely" - Kündigung wegen 1,30 EUR
22.04.2009. Im Fall der wegen eines Diebstahls zweier Leergutbons im Wert von 1,30 EUR fristlos gekündigten Kaiser´s-Kassiererin "Emmely", der im Februar und März 2009 bundesweit für Aufsehen sorgte, liegt mittlerweile die schriftliche Urteilsbegründung vor. Die Urteilsgründe machen deutlich, dass der Fall aufgrund seiner Besonderheiten trotz der teilweise heftigen Urteilskritik wohl richtig entschieden wurde: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2009, 7 Sa 2017/08
- 09/053 Wahrung der Zweiwochenfrist bei der Kündigung schwerbehinderter Betriebsratsmitglieder
01.04.2009. Leitet der Arbeitgeber erst eine Woche nach Zustimmung des Integrationsamtes zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Betriebsratsmitglieds das arbeitsgerichtliche Verfahren der Zustimmungsersetzung ein, ist dies nicht mehr "unverzüglich" im Sinne von § 91 Abs.5 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das hat das Arbeitsgericht Berlin in einem vor kurzem bekannt gewordenen Beschluss entschieden: Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 03.12.2008, 20 BV 16185/08.
- 09/049 Arbeitgeber dürften bei verhaltensbedingter Kündigung nicht mit zweierlei Maß messen.
26.03.2009. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber bei Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten muss, d.h. er darf nicht einzelne Arbeitnehmer willkürlich strenger beurteilen als andere: Hessisches LAG, Urteil vom 10.09.2008, 6 Sa 384/08.
- 09/031 Der Fall „Emmely“ als Politikum
02.03.2009. Vor zwei Wochen hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg die Klage der Kaiser´s-Kassiererin Barbara „Emmely“ Emme abgewiesen (Urteil vom 24.02.2009, 7 Sa 2017/08 - wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell 09/028: Fristlose Kündigung wegen 1,30 EUR bestätigt). Frau Emme war wegen eines Bagatelldelikts nach mehr als 30jähriger Beschäftigung gekündigt worden. Nun ist der Fall zum Politikum geworden. Wolfgang Thierse sprach von einem "barbarischen Urteil" von "asozialer Qualität".
- 09/028 Fristlose Kündigung wegen 1,30 EUR bestätigt.
25.02.2009. Wegen des Betrugs mit Hilfe zweier unterschlagener Leergutbons wurde die Kaiser´s-Kassiererin Barbara "Emmely" E. fristlos gekündigt. In der ersten Instanz wurde ihre Kündigungsschutzklage vom Arbeitsgericht Berlin abgewiesen. Mit einem gestern bekannt gewordenen Urteil bestätigte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg die Klageabweisung. Bei der Beurteilung des Vorgangs spielte der geringe Wert der missbrauchten Leergutbons (1,30 EUR) keine Rolle. Denn die Kassiererin hatte, so das LAG, durch ihr gesamtes Verhalten, insbesondere auch durch beständiges Leugnen nach Entdeckung der Tat, das Vertrauen ihres Arbeitgebers zerstört: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2009 (7 Sa 2017/08).
Arbeitsrecht aktuell 2008
Arbeitsrecht aktuell 2007
Arbeitsrecht aktuell 2006
Letzte Überarbeitung: 8. Januar 2021
Wenn man Ihnen eine Verdachtskündigung und/oder eine verhaltensbedingte Kündigung in Aussicht gestellt hat oder wenn Ihnen eine solche Kündigung bereits ausgesprochen wurde und Sie daher vor der Entscheidung stehen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben oder sich auf eine außergerichtliche (Abfindungs-)Lösung einzulassen, beraten wir Sie jederzeit gerne.
Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit den Vertretern der Gesellschafter.
Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Arbeitsvertrag / Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Anhörung zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen (falls vorhanden)
- Kündigungsschreiben (falls vorhanden)
- Angebot Abwicklungsvertrag (falls vorhanden)
- Angebot Aufhebungsvertrag (falls vorhanden)
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