Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Kündigungsfristen.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2005, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2021
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
Arbeitsrecht aktuell 2018
Arbeitsrecht aktuell 2017
- 17/274 Dreijährige Kündigungsfrist ist unwirksam
27.10.2017. Die Vorgabe einer dreijährigen Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verletzt die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers und ist daher unwirksam: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2017, 6 AZR 158/16 (Pressemeldung des BAG).
- 17/181 Auslegung von Formulararbeitsverträgen
06.07.2017. Eine gesetzeswidrig kurze Kündigungsfrist in einem befristeten Vertrag kann als wirksame Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit ausgelegt werden: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2017, 8 Sa 289/16.
- 17/088 Kündigungsfrist in der Probezeit und Arbeitsvertrag
24.03.2017. Enthält ein Arbeitsvertrag mehrere miteinander unvereinbare Regelungen zur Kündigungsfrist, so gilt die für den Arbeitnehmer günstigere Bestimmung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2017, 6 AZR 705/15 (Pressemeldung des BAG).
- 17/079 Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsschließung
16.03.2017. Kündigungen wegen einer geplanten Betriebsschließung sind unwirksam, wenn der Betrieb fortgeführt werden soll. Restarbeiten widerlegen die Stilllegungsabsicht aber nicht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017, 5 Sa 51/16.
- 17/055 Kündigung mit Auslauffrist bei tariflicher Unkündbarkeit
20.02.2017. Die Verhältnismäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen kann bei Unkündbarkeit des Arbeitnehmers davon abhängen, dass der Arbeitgeber eine Auslauffrist gewährt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2016, 2 AZR 730/15.
Arbeitsrecht aktuell 2016
Arbeitsrecht aktuell 2015
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/320 Altersdiskriminierung und Kündigungsfrist
18.09.2014. Die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit begünstigt mittelbar ältere Arbeitnehmer, ist aber keine verbotene Altersdiskriminierung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2014, 6 AZR 636/13.
- 14/268 Kündigungsfristen gemäß Arbeitsvertrag und nach dem BGB
28.07.2014. Sechs Monate Kündigungsfrist bei zwei festen Endterminen pro Jahr (Ende Juni oder Dezember) gemäß Arbeitsvertrag sind besser als sieben Monate Kündigungsfrist zum Monatsende gemäß § 622 Abs.2 BGB: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2014, 15 Sa 1552/13.
- 14/220 Gleichbehandlung bei Betriebsrenten
19.06.2014. Die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bei Kündigungsfristen oder finanziellen Sonderleistungen gehört der Vergangenheit an. Trotzdem muss die Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte nicht in derselben Weise berechnet werden, wenn die Berechnungsgrundlagen, nämlich die der Rente zugrundeliegenden Vergütungsbestandteile, bei Arbeitern und Angestellten unterschiedlich sind: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.06.2014, 3 AZR 757/12.
- 14/103 Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Untreue
26.03.2014. Als Geschäftsführer einer GmbH ist man vor kurzfristigen Kündigungen meist sicher, denn Geschäftsführerverträge haben in der Regel eine lange Laufzeit oder lange Kündigungsfristen. Allerdings können Geschäftsführer über "kleine" finanzielle Unregelmäßigkeiten stolpern und dann fristlos gekündigt werden: Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 11.07.2013, 6 U 1359/12.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/351 Kündigung wegen Betriebsschließung - Schließung einer Krankenkasse
26.11.2013. Wird ein Betrieb geschlossen, erhalten die Arbeitnehmer im Normalfall betriebsbedingte Kündigungen, und diese Kündigungen sind normalerweise rechtlich kaum angreifbar. Hoffnung besteht aus Arbeitnehmersicht aber dann, wenn der Arbeitgeber trotz der Betriebsstilllegung noch Möglichkeiten hat, die Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen oder sie bei einem anderen Arbeitgeber "unterzubringen". Bei den Massenentlassungen der City BKK und der BKK Heilberufe war das der Fall, weshalb die Krankenkassen vor einigen Tagen beim Bundesarbeitsgericht (BAG) gescheitert sind: BAG, Urteil vom 21.11.2013, 2 AZR 474/12.
- 13/338 Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung in der Probezeit
16.11.2013. Gemäß § 102 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss der Arbeitgeber vor jeder Kündigung den Betriebsrat anhören und ihm die Gründe für die geplante Kündigung mitteilen. Gesetzlich nicht geregelt ist, welche Informationen über seine Kündigungsgründe der Arbeitgeber liefern muss, wenn er gar keine Gründe braucht, weil sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) vor einigen Wochen Stellung genommen: BAG, Urteil vom 12.09.2013, 6 AZR 121/12.
- 13/244 Was tun bei falscher Kündigungsfrist?
23.08.2013. Lässt sich eine Kündigung mit zu kurz berechneter Kündigungsfrist nicht als Kündigung mit richtiger Frist auslegen, muss der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erheben: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2013, 5 AZR 130/12.
- 13/179 Kündigung zum nächstmöglichen Termin
27.06.2013. Viele ordentliche Kündigungen werden "zum nächsten möglichen Termin" ausgesprochen, d.h. sie nennen den Endtermin nicht, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Solche Kündigungen sind nicht zu unbestimmt, d.h. sie sind wirksam, falls keine anderweitigen Gründe für die Unwirksamkeit vorliegen sollten. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil klargestellt: BAG, Urteil vom 20.06.2013, 6 AZR 805/11.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/256 Ist eine mündliche Kündigung wirksam?
03.07.2012. Spricht der Arbeitnehmer wiederholt und „endgültig“ eine fristlose Eigenkündigung aus, soll diese auch dann wirksam sein, wenn sie nur mündlich erklärt wurde und damit gegen § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vertößt. Unter solchen Umständen kann sich der Arbeitnehmer angeblich später nicht auf die Formunwirksamkeit seiner mündlichen Kündigung berufen: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2012, 8 Sa 318/11.
- 12/147 Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
05.04.2012. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg setzt der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer Grenzen. Dem Gericht zufolge war die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer unkündbaren Reinigungskraft trotz Fremdvergabe der Reinigungsaufgaben unwirksam: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012, 7 Sa 2164/11.
- 12/105 Betriebsvereinbarung - zu lange Kündigungsfrist ist unwirksam
09.03.2012. Ein Betriebsrat kann nicht kurz vor seiner Abwahl die Kündigungsfristen für bestehende Betriebsvereinbarungen schrankenlos verlängern und den neuen Betriebsrat damit lahmlegen: Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 03.03.2011, 9 TaBV 168/10.
- 12/073 Kündigung mit zu kurzer Kündigungsfrist
16.02.2012.Kündigt der Arbeitgeber ordentlich, aber mit zu kurz berechneter Kündigungsfrist, besteht kein Zwang zur Klage binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, wenn der Arbeitnehmer nur die ihm zustehende längere Kündigungsfrist durchsetzen möchte: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2011, 2 Ca 5676/11.
Arbeitsrecht aktuell 2011
- 11/167 Betriebsübergang trotz Transfergesellschaft als Zwischenstation
29.08.2011. Wechseln Arbeitnehmer per Aufhebungsvertrag von ihrem insolventen Arbeitgeber bzw. vom Insolvenzverwalter zu einer Beschäftigungsgesellschaft und pickt sich ein Investor dann diejenigen Arbeitnehmer bei der Beschäftigungsgesellschaft einzeln heraus, mit denen er den Betrieb fortführen will, liegt laut Bundesarbeitsgericht (BAG) im Allgemeinen keine unzulässige Umgehung der Rechtsvorschriften zum Betriebsübergang vor, d.h. keine Umgehung von § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das ist aber ausnahmsweise dann anders, wen der Wechsel zur Beschäftigungsgesellschaft das Arbeitsverhältnis gar nicht endgültig beenden sollte, sondern nur seiner Unterbrechung dient: BAG, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 312/10.
- 11/155 Kündigung wegen Beleidigung eines Vorgesetzten
11.08.2011. Eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung ist in der Regel nur möglich, wenn der Arbeitnehmer den zur Kündigung führenden Pflichtverstoß verschuldet hat. Das ist nicht der Fall, wenn der Pflichtverstoß auf einer (psychischen) Erkrankung beruht. In solchen Fällen, z.B. bei anhaltend aggressivem Verhalten und bei groben Beleidigungen, macht die Rechtsprechung aber eine Ausnahme von der Regel, dass verhaltensbedingte fristlose Kündigungen nur bei Verschulden möglich sind: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.06.2011, 5 Sa 509/10.
- 11/148 Kündigung: Zugang einer Kündigung durch Übergabe an den Ehegatten
02.08.2011. Die Kündigungsfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Kündigung wirksam wird. Dazu muss das Kündigungsschreiben dem Gekündigten „zugehen“, d.h. in seinen Machtbereich (Briefkasten, Hausflur, Postfach und dgl.) gelangen, so dass ein Lesen der Kündigung unter normalen Umständen möglich ist. Auch Eheleute und Lebenspartner können von dem, der die Kündigung erklärt, als "wandelnde Briefkästen" genutzt werden, und zwar auch außerhalb der gemeinsamen Wohnung: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09.
- 11/133 Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist
12.07.2011. Sollen unkündbare Arbeitnehmer wegen einer lang andauernden Krankheit oder wegen Betriebsschließung gekündigt werden, geht das nur mit einer außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Solche außerordentlichen Kündigungen können aber nicht als fristlose Kündigungen ausgesprochen werden, sondern der Arbeitgeber muss eine Auslauffrist gewähren. Auch der Betriebsrat muss angehört werden. Die Anhörungsfrist beträgt nach § 102 Abs.2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei ordentlichen Kündigungen eine Woche und bei außerordentlichen drei Tage. Welche Frist bei außerordentlichen Kündigungen unkündbarer Arbeitnehmer mit Auslauffrist gilt, ist umstritten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm meint, eine Woche sei die richtige Frist: LAG Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10.
- 11/128 Diskriminierung wegen Alters: Kein Vertrauensschutz in diskriminierende Regelung (§ 622 Abs.2 Satz 2 BGB)
05.07.2011.Für Kündigungen, die der Arbeitgeber nach dem 02.12.2006 ausspricht, zählt jedes Beschäftigungsjahr des gekündigten Arbeitnehmers für die Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen und nicht erst die Beschäftigungsjahre ab Alter 25: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.09.2010, 2 AZR 714/08.
- 11/099 Kündigung mit Freistellung unter Urlaubserteilung
23.05.2011. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Auslegungszweifel bei Freistellungserklärungen zulasten des Arbeitgebers gehen. Macht er bei Freistellung im gekündigten Arbeitsverhältnis nicht klar, für wie lange dem Arbeitnehmer mit der Freistellung Urlaub gewährt werden soll, kann der Arbeitnehmer den nicht eindeutig erteilten Urlaub nachträglich verlangen (bzw. dessen Abgeltung): BAG, Urteil vom 17.05.2011, 9 AZR 189/10.
- 11/078 Befristung: Keine Vertragsverlängerung zusammen mit Änderung der Vertragsbedingungen
20.04.2011. Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen ist bis zu zwei Jahren Gesamtdauer möglich und innerhalb dieses Zeitraums bis zu dreimal verlängerbar. Eine "Verlängerung" liegt aber nur vor, wenn ausschließlich das Ende des Arbeitsverhältnisses hinausgeschoben wird und die Vertragsbedingungen im Übrigen gleich bleiben. Andernfalls ist die Folgebefristung unwirksam. Diese Regel wird oft nicht beachtet: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.09.2010, 7 Sa 1275/10.
- 11/058 Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach außerordentlicher Kündigung
23.03.2011. Ein Auflösungsantrag ist eine Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses trotz einer unwirksamen Kündigung zu beenden. Bei einer ordentlichen Kündigung können ihn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber stellen. Hingegen hat bei einer außerordentlichen Kündigung nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Kündigungsschutzgesetzes nur der Arbeitnehmer diese Option. Fraglich kann sein, ob hiervon ausnahmsweise zu Gunsten des Arbeitgebers abgewichen werden kann: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.09.2010, 2 AZR 160/09.
- 11/023 LAG Köln: Kündigung - Zugangszeitpunkt bei Einwurf in Briefkasten
02.02.2011. Oft hängt viel davon ab, wann eine Kündigung wirksam geworden ist. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn sie dem Gekündigten "zugegangen" ist. Wird das Kündigungsschreiben in den Briefkasten eingeworfen, ist je nach Uhrzeit fraglich, ob der "Zugang" noch am gleichen Tag oder erst am nächsten Tag eintritt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass nach 16:00 Uhr nicht mehr von einem Zugang am gleichen Tag ausgegangen werden kann: LAG Köln, Urteil vom 17.09.2010, 4 Sa 721/10.
Arbeitsrecht aktuell 2010
- 10/230 Gesetzlich verlängerte Kündigungsfristen durch Arbeitsvertrag nur ausnahmsweise verkürzbar
24.11.2010. Eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist für einen Arbeitnehmer in aller Regel eine belastende Erfahrung. Insbesondere in kleinen Betrieben und während einer Probezeit wird sie in aller Regel grundsätzlich wirksam und damit selbst nicht angreifbar sein. Doch auch in diesem Fall kann eine Kündigungsschutzklage im wahrsten Sinne des Wortes lohnen. Geht der Arbeitgeber nämlich von einer zu kurzen Kündigungsfrist aus, gilt stattdessen die richtig berechnete Kündigungsfrist. Mit dem dadurch wenigstens etwas verlängerten Arbeitsverhältnis ist dann auch in aller Regel ein entsprechend verlängerter Lohnanspruch verbunden: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.06.2010, 16 Sa 1036/09.
- 10/224 Zugang einer Kündigung in der Wartezeit und Probezeit durch Einwurf in den Briefkasten
16.11.2010. Wird eine Kündigung in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen, kann sie wirksam werden, ohne dass der Arbeitnehmer die Kündigung tatsächlich in den Händen hält: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2010, 6 Sa 747/10.
- 10/201 Zeitdruck bei falsch berechneter Kündigungsfrist
14.10.2010. Nachdem ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, muss er sich innerhalb von drei Wochen entscheiden, ob er sich gerichtlich wehren möchte. Macht er dies nicht, wird sie unangreifbar wirksam. Umstritten ist, ob die Frist auch gilt, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist falsch berechnet hat und daher in der Kündigung einen zu frühen Beendigungstermin nennt. Entscheidend wird dieser Streit, wenn die Kündigung nicht ausgelegt, d.h. "richtig verstanden" werden kann und zu spät verbleibende Lohnansprüche eingeklagt werden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 700/09.
- 10/197 Klagefrist bei Kündigung im Zweifel einhalten!
08.10.2010. Ein Arbeitsverhältnis kann aus verschiedenen, voneinander völlig unabhängigen Gründen enden, die sogar - ebenfalls unabhängig voneinander - alle am gleichen Tag wirken können. Befristung und Kündigung sind die häufigsten Beendigungsgründe. Wer sein Arbeitsverhältnis fortsetzen (und damit länger Lohn beziehen) möchte, muss sich rechtzeitig mit einer Klage wehren. Was rechtzeitig ist, welche Aufgaben und welche Anträge dabei gemacht werden müssen, hängt vom jeweiligen Beendigungsgrund ab. Werden hier Fehler gemacht und verschiedene Gründe durcheinandergebracht, kann es zu Prozessen kommen, die am Ende nur noch als abschreckendes Beispiel für Kommunikationsprobleme taugen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2010, 6 AZR 480/09.
- 10/156 Probezeitvereinbarung mit unzulässig kurzer Kündigungsfrist
12.08.2010. Seit 2002 werden Arbeitnehmer durch AGB-Recht geschützt. Es verhindert stärker als die bisherige Rechtsprechung unangemessene Benachteiligungen in Arbeitsverträgen. Unangemessene Klauseln sind in jedem Fall unwirksam. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. Problematisch kann aber weiterhin sein, wann eine Klausel "unangemessen" ist: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2010, 9 Sa 776709.
- 10/018 Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer
27.01.2010. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zu der Streitfrage Stellung genommen, wie Arbeitsgerichte mit einer Gesetzesregelung verfahren müssen, der zufolge für die Bemessung der Kündigungsfristen Beschäftigungszeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres nicht berücksichtigt werden. Eine solche Bestimmung ist in § 622 Abs. 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) enthalten. Sie verstößt nach überwiegender Ansicht gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Ein solcher Richtlinienverstoß führt aber nicht dazu, dass eine Gesetzesbestimmung unwirksam ist und die Arbeitsgerichte sie "unangewendet" lassen müssen. Dazu braucht es stärkere Gründe. Solche Gründe hat der EuGH in einem aktuellen Urteil angenommen und die deutschen Arbeitsgerichte damit aufgefordert, § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht mehr anzuwenden: EuGH, Urteil vom 19.01.2010, Rs. C-555/07 (Kücükdeveci gg. Swedex).
Arbeitsrecht aktuell 2009
Arbeitsrecht aktuell 2008
Arbeitsrecht aktuell 2007
Arbeitsrecht aktuell 2006
Arbeitsrecht aktuell 2005
Letzte Überarbeitung: 2. Juli 2021