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Kündigung: Zugang einer Kündigung durch Übergabe an den Ehegatten
02.08.2011. Eine ordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf der Kündigungsfrist zu einem bestimmten Kündigungstermin (§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Bis zu diesem Tag entstehen Lohnansprüche.
Damit die Kündigungsfrist zu laufen beginnt, muss die Kündigung jedoch erst einmal wirksam werden. Entscheidend dafür ist nicht ihr Ausstellungsdatum, sondern ihr „Zugang“ (§ 130 Abs.1 BGB).
Zugegangen ist eine Kündigung nicht nur, wenn sie der Gekündigte „in die Hand gedrückt“ bekommt, sondern bereits dann, wenn das Kündigungsschreiben in seinen „Machtbereich“ gelangt ist und man unter gewöhnlichen Umständen damit rechnen kann, dass er das Schreiben zur Kenntnis nehmen kann.
Zum „Machtbereich“ gehören der Briefkasten und erwachsene Mitglieder im Haushalt, die damit als „personalisierte Briefkästen“ gelten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, ob sie das auch außerhalb der Wohnung sind (Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09).
Ein Arbeitgeber hatte einer Arbeitnehmerin gekündigt, indem er das Kündigungsschreiben ihrem Ehemann an dessen Arbeitsplatz durch einen seiner Mitarbeiter übergeben ließ. Unter diesen Umständen durfte der Arbeitgeber damit rechnen, dass die Kündigung noch am gleichen Tag bei der Gekündigten eintrifft, meinten das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 07.09.2009, 2 Sa 210/09) und das BAG, obwohl der Ehemann die Kündigung tatsächlich erst am nächsten Tag mit nach Hause gebracht hatte.
Fazit: Eheleute sind auch dann „wandelnde Briefkästen“, wenn sie außerhalb der gemeinsamen Wohnung angetroffen werden. Eine Benachteiligung von Eheleuten ist das nicht, da das auch für Lebenspartner nichtehelicher Lebensgemeinschaften gilt. Bei ihnen kann der Kündigende im Allgemeinen davor ausgehen, dass eine ihnen übergebene Kündigung noch am gleichen Tag beim Adressat „landet“. Wollen Eheleute bzw. Lebenspartner das verhindern, müssen sie die Annahme und Weiterleitung der Kündigung ablehnen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 6 AZR 687/09
- Bundesarbeitsgericht (Webseite)
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.09.2009, 2 Sa 210/09
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Zurückweisung der Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsfristen
- Arbeitsrecht aktuell: 13/244 Was tun bei falscher Kündigungsfrist?
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- Arbeitsrecht aktuell: 09/208 Ehegatten als „Briefkästen“?
Letzte Überarbeitung: 5. Oktober 2016
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