HANDBUCH ARBEITSRECHT
Urteile und Kommentare: Betriebliche Altersversorgung
Urteilsanmerkungen zum Thema Betriebliche Altersversorgung von 2007 bis heute: Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht
Unser Rechtsanwaltsteam kommentiert seit 2001 laufend aktuelle Urteile und wichtige Gesetzesänderungen zum Arbeitsrecht, unter anderem zum Thema Betriebliche Altersversorgung.
Im Folgenden finden Sie unsere Beiträge zu diesem Thema, geordnet nach Jahrgängen seit 2007, im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen arbeitsrechtlichen Einschätzungen aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit teilweise überholt sein können.
Arbeitsrecht aktuell 2020
Arbeitsrecht aktuell 2019
Arbeitsrecht aktuell 2018
Arbeitsrecht aktuell 2017
Arbeitsrecht aktuell 2016
- 16/363 Keine Aussonderung nicht abgeführter Betriebsrentenbeiträge aus der Insolvenzmasse
28.11.2016. Die Richtlinie 2008/94/EG schreibt den Mitgliedstaaten keine konkreten Regelungen zum Insolvenzschutz von Betriebsrentenbeiträgen vor, die der Arbeitgeber insolvenzbedingt nicht abführt: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.11.2016, C-454/15 (Webb-Sämann).
- 16/353 Bayrische Landesbank kann sich von Betriebsrentenzusagen freikaufen
17.11.2016. Die Bayrische Landesbank hatte 2010 mit vielen Arbeitnehmern Vereinbarungen über die Ablösung einer Betriebsrentenzusage getroffen. Die Vereinbarungen sind wirksam: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.11.2016, 3 AZR 539/15 (Pressemeldung des Gerichts).
- 16/331 Was bringt das Flexi-Rentengesetz?
26.10.2016. Das am 21.10.2016 vom Bundestag verabschiedete Flexirentengesetz soll Arbeitnehmern mehr Möglichkeiten geben, ihren Übergang in die Rente individuell zu gestalten: Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz), Entwurf der Fraktionen der CDU/SCU und SPD vom 27.09.2016.
- 16/280 Marktübliche Verzinsung des angesparten Versorgungskapitals
06.09.2016. Bei der "marktüblichen" Verzinsung des Versorgungskapitals eines Betriebsrentners kann sich der Arbeitgeber an der Rendite für deutsche und französische Staatsanleihen orientieren: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.08.2016, 3 AZR 272/15 (Pressemeldung des Gerichts).
- 16/229 Betriebsrente gemäß Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung
20.07.2016. Betriebsvereinbarungen können Arbeitnehmer von Betriebsrentenansprüchen wegen arbeitsvertraglicher Pensionsanwartschaften nur ausschließen, wenn die Rentenansprüche gleichwertig sind: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.07.2016, 3 AZR 134/15 (Pressemeldung des BAG).
- 16/053 Betriebsrente und Benachteiligung von geringfügig Beschäftigten
15.02.2016. Eine Versorgungsordnung, die geringfügig Beschäftigte aus der Betriebsrente ausnimmt, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.01.2016, 10 Sa 544/15.
Arbeitsrecht aktuell 2015
Arbeitsrecht aktuell 2014
- 14/360 Betriebsrentenanpassung und Verwirkung
27.10.2014. Wer eine Betriebsrentenanpassung als unzureichend beanstandet, muss diese Rüge vor dem nächsten Anpassungsstichtag dem Arbeitgeber übermitteln, d.h. eine rechtzeitige Klageinreichung genügt nicht: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2014, 3 AZR 690/12.
- 14/220 Gleichbehandlung bei Betriebsrenten
19.06.2014. Die unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten bei Kündigungsfristen oder finanziellen Sonderleistungen gehört der Vergangenheit an. Trotzdem muss die Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte nicht in derselben Weise berechnet werden, wenn die Berechnungsgrundlagen, nämlich die der Rente zugrundeliegenden Vergütungsbestandteile, bei Arbeitern und Angestellten unterschiedlich sind: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.06.2014, 3 AZR 757/12.
- 14/142 Keine Betriebsrentenanpassung bei der Commerzbank
22.04.2014. Wer eine Betriebsrente bezieht, hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Rente nicht durch die Geldentwertung ausgezehrt wird. Das Betriebsrentengesetz verpflichtet den Arbeitgeber aber nur dazu, alle drei Jahre zu prüfen, ob eine Anpassung geboten ist, und dabei kommt es auch auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers an. Daher durfte die Commerzbank AG wegen der finanziellen Extrembelastungen infolge der Finanzmarktkrise ihren Pensionären die turnusmäßige Rentenerhöhung zum Januar 2010 verweigern: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2014, 3 AZR 51/12.
- 14/097 Betriebsrente und Altersdiskriminierung
23.03.2014. Höchstaltersgrenzen bei der betrieblichen Altersversorgung schließen "zu alte" Arbeitnehmer aus und stellen daher möglicherweise eine verbotene Altersdiskriminierung dar. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass eine Altersgrenze von 45 Jahren unverhältnismäßig und daher eine unzulässige Diskriminierung ist: BAG, Urteil vom 18.03.2014, 3 AZR 69/12 (BAG-Pressemeldung).
- 14/035 Hinweispflicht des Arbeitgebers zum Thema Betriebsrente
29.01.2014. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie ihr Arbeitgeber nicht von sich aus auf die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung hingewiesen hat: BAG, Urteil vom 21.01.2014, 3 AZR 807/11.
Arbeitsrecht aktuell 2013
- 13/383 Auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben Anspruch auf Sonderurlaub
28.12.2013. Das europäische Recht verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Diskriminierungen von Schwulen und Lesben im Arbeitsleben zu beseitigen. Vor zwei Wochen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass homosexuelle Arbeitnehmer, die eine eheähnliche rechtliche Gemeinschaft eingehen wie z.B. einen "zivilen Solidaritätspakt" nach französischem Recht (Pacte civil de solidarité - PACS), dieselben Ansprüche auf tariflichen Sonderurlaub und eine Hochzeitsprämie haben wie heterosexuelle Arbeitnehmer: EuGH, Urteil vom 12.12.2013, C-267/12 (Hay gg. Crédit agricole).
- 13/334 Höchstaltersgrenze für Betriebsrente
14.11.2013. In betrieblichen Versorgungsordnungen finden sich oft Altersgrenzen, denen zufolge Arbeitnehmer, die z.B. erst mit 50 oder 55 Jahren in den Betrieb eingetreten sind, keine Anwartschaft auf eine Betriebsrente mehr erwerben können. Nach einer vorgestern ergangenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) liegt bei einer Altershöchstgrenze von 50 Jahren keine unzulässige Altersdiskriminierung vor: BAG, Urteil vom 12.11.2013, 3 AZR 356/12.
- 13/295 Spätehenklauseln in der betrieblichen Altersversorgung
16.10.2013. Mit einem Urteil vom gestrigen Tage hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung bestätigt, der zufolge Spätehenklauseln rechtens sind, d.h. Klauseln, denen zufolge solche Ehepartner von Hinterbliebenenrenten ausgeschlossen werden, die den versorgungsberechtigten Arbeitnehmer erst nach dessen Berentung ("spät") geheiratet haben: BAG, Urteil vom 15.10.2013, 3 AZR 294/11.
- 13/279 Altersdiskriminierung bei der betrieblichen Altersvorsorge
30.09.2013. Erhalten Arbeitnehmer Lohnerhöhungen allein wegen ihres höheren Lebensalters, stellt dies ein verbotene altersbedingte Diskriminierungen jüngerer Arbeitnehmer dar, denn die Jüngeren werden ohne sachlichen Grund bei der Bezahlung schlechter gestellt. Aber gilt das auch für altersabhängige Staffelungen der Beiträge zu einem vom Arbeitgeber freiwillig angebotenen Betriebsrentensystem? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) meint ja: EuGH, Urteil vom 26.09.2013, C-476/11 (HK Danmark).
- 13/112 Keine Erhöhung von Betriebsrenten bei gespaltener Rentenformel
24.04.2013. Viele Betriebsrentner erhalten für den Teil ihres Einkommens, der über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, eine höhere Betriebsrente. Da die BBG im Jahre 2003 außerplanmäßig besonders deutlich angehoben wurde, besteht seit langem Streit darüber, ob die Arbeitgeber ihren Betriebsrentnern dafür einen Ausgleich gewähren müssen. Nein, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung vom gestrigen Tage: BAG, Urteil vom 23.04.2013, 3 AZR 475/11.
Arbeitsrecht aktuell 2012
- 12/313 Direktversicherung in der Insolvenz
21.09.2012. Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktversicherung und wird sein Arbeitgeber insolvent, hat er ein Interesse daran, dass der Insolvenzverwalter ihm zumindest "seine" Versicherung herausgibt. Denn andere werthaltige Ansprüche bestehen im Insolvenzfall kaum mehr. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Versicherung besteht aber nicht unbedingt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2012, 3 AZR 176/10.
- 12/240 Betriebsrente - Anpassung durch IBM war unzureichend
21.06.2012. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat der umstrittenen Betriebsrentenanpassung durch IBM Deutschland vorgestern eine Absage erteilt. Denn die Anpassungsprüfung muss sich immer auf die gesamte Zeit vom Beginn der Berentung an bis zum Anpassungsstichtag erstrecken: BAG, Urteil vom 19.06.2012, 3 AZR 464/11.
- 12/196 Betriebliche Übung und Betriebsrente
16.05.2012. Eine jahrzehntelang bestehende betriebliche Übung kann auch im öffentlichen Dienst Betriebsrentenansprüche begründen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11 (Pressemeldung)
- 12/157 Altersteilzeit und Betriebsrente
18.04.2012. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom gestrigen Tage klargestellt, dass die Höhe der Betriebsrente nicht allzu rabiat zu Ungunsten von Arbeitnehmern gekürzt werden darf, die in den letzten Jahren vor ihrem Ausscheiden Altersteilzeit in Anspruch genommen haben: BAG, Urteil vom 17.04.2012 - 3 AZR 280/10.
Arbeitsrecht aktuell 2011
Arbeitsrecht aktuell 2009
- 09/194 Zillmerung bei betrieblicher Altersversorgung
22.10.2009. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Zulässigkeit von gezillmerten Versicherungstarifen für die betriebliche Altersversorgung. Dabei geht es um Tarife, bei denen die Versicherungsbeiträge zunächst zur Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten und erst dann zum Aufbau des Deckungskapitals verwendet werden: BAG, Urteil vom 15.09.2009, 3 AZR 17/09.
- 09/040 Betriebsrentenanpassung beim Tochteruntenehmen bei Insolvenz der Konzernmutter
13.03.2009. Arbeitgeber können die nach dem Gesetz alle drei Jahre zu prüfende Betriebsrentenanpassung verweigern, wenn ihre wirtschaftliche Lage so schlecht ist, dass eine Erhöhung der Betriebsrenten nicht machbar ist. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann es bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Konzern-Tochterunternehmens ausnahmsweise auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Konzernmutter ankommen. Voraussetzung dafür ist, dass am Anpassungsstichtag konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in den nächsten drei Jahren die im Konzern bestehenden wirtschaftlichen Probleme (hier: Insolvenz der Konzernmutter) auf das Tochterunternehmen „durchschlagen“: BAG, Urteil vom 10.02.2009, 3 AZR 727/07.
- 09/018 Keine Hinterbliebenenrente für gleichgeschlechtliche Partner?
11.02.2009. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat unter Berufung auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Tadao Maruko (EuGH, Urteil vom 01.04.2008, C-267/06) entschieden, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner im allgemeinen einen Anspruch auf betriebliche Hinterbliebenenrente haben, falls das Betriebsrentenversprechen des Arbeitgebers einen solchen Versorgungsanspruch verwitweten Eheleuten zugesteht: BAG, Urteil vom 14.01.2009, 3 AZR 20/07.
- 09/005 BAG stärkt Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers bei Betriebsrentenzusagen
23.01.2009. Beseitigt der Arbeitgeber das Versprechung einer Betriebsrente ("Versorgungszusage") für die Zukunft und kündigt daher eine Betriebsvereinbarung über die Versorgung, hat die gekündigte Betriebsvereinbarung keine Nachwirkung. Denn eine solche Nachwirkung würde die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers über das "Ob" einer betrieblichen Altersversorgung unzulässig beschränken: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2008, 3 AZR 384/07.
Arbeitsrecht aktuell 2008
- 08/108 EuGH distanziert sich erneut vom Mangold-Urteil
23.10.2008. Mit einem aktuellen Urteil ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Distanz zu seinem politisch und juristisch umstrittenen Urteil in der Sache Mangold gegangen (EuGH, Urteil von 22.11.2005, C-144/04 - Mangold). Gegenüber seiner Mangold-Entscheidung hat der EuGH jetzt klargestellt, dass die Mitgliedstaaten der EU vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinie (Richtlinie 2000/78/EG) nicht dazu verpflichtet sind, einen rechtlichen Schutz von Erwerbspersonen vor Diskriminierungen wegen ihres Alters zu gewährleisten: EuGH, Urteil vom 23.09.2008, C‑427/06 (Bartsch gg. Bosch und Siemens Hausgeräte (BSH) Altersfürsorge GmbH).
- 08/102 Umstellung einer kirchlichen Gesamtversorgung auf das Punktemodell des öffentlichen Dienstes
29.09.2008. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem aktuellen Urteil die Ablösung der für die Arbeitnehmer der katholischen Kirche und der Caritas bislang geltenden Gesamtversorgung durch ein Punktemodell für zulässig erklärt. Während die Betriebsrenten bislang endgehaltsbezogen berechnet wurden und daher wegen der üblichen Gehaltssteigerungen am Ende des Erwerbslebens zu hohen Betriebsrenten führten, gilt künftig ein Punktemodell, dem zufolge der Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens je nach seinem aktuellen Verdienst Bausteine für eine Betriebsrente erwirbht. Das neue Punktemodell gilt rückwirkend ab dem 01.01.2002. Es ist für die Arbeitnehmer weniger attraktiv, aber rechtlich zulässig: BAG, Urteil vom 19.08.2008, 3 AZR 383/06.
- 08/059 Verstoß gegen EU-Recht durch Schlechterstellung junger Hinterbliebener beim Betriebsrentenbezug?
19.06.2008. Betriebsrentenregelungen enthalten manchmal Altersabstandsklauseln, mit denen Witwen bzw. Witwer verstorbener Arbeitnehmer vom Bezug einer Hinterbliebenenrente ausgeschlossen werden, falls sie erheblich - etwa mehr als 15 Jahre - jünger als der Verstorbene sind. Das ist möglicherweise eine mittelbare Altersdiskriminierung älterer Arbeitnehmer, die häufiger als jüngere von einer solchen Klausel betroffen sind, wenn sie im vorgerückten Alter heiraten - denn mit 20 oder 25 kann man niemanden heiraten, der mehr als 15 Jahre jünger ist. Eine solche Schlechterstellung älterer Arbeitnehmer ist vor dem Hintergrund der Richtlinie 2000/78/EG nicht allein damit zu rechtfertigen, dass der zahlungspflichtige Arbeitgeber seine finanziellen Lasten beschränken will: Schlussanträge der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) E. Sharpston, vom 22.05.2008, C-427/06 (Bosch und Siemens Hausgeräte (BSH) Altersfürsorge GmbH).
- 08/046 Europarecht verbietet Benachteiligungen von Homosexuellen beim Bezug von Hinterbliebenenrenten
28.04.2008. Künftig können Schwule und Lesben, die mit ihrem verstorbenen Partner in eingetragener Lebenspartner gelebt haben, wie ehemals verheiratete Witwer eine Hinterbliebenenrente aus berufsbezogenen Versorgungseinrichtungen verlangen. Denn die traditionelle Besserstellung von ehemals verheirateten Hinterbliebenen verstößt gegen die Richtlinie 2000/78/EG. Denn diese Richtlinie will alle Formen der Diskriminierungen beim Bezug von „Arbeitsentgelt“ wegen der sexuellen Ausrichtung beseitigen: Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 01.04.2008, C-267/06 (Tadao Maruko).
- 08/034 Betriebsrentenversprechen in Form einer Gesamtversorgungszusage bleiben gefährlich
19.03.2008. Verspricht ein Arbeitgeber eine Betriebsrente in Form einer Gesamtversorgung, ist er bei einer Störung der Geschäftsgrundlage dazu berechtigt, eine Anpassung der Versorgungsregelungen zu seinen Gunsten zu verlangen, wenn seine finanziellen Belastungen in extremer Weise aus dem Ruder gelaufen sind. Das ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts aber erst der Fall, wenn die bei der Versorungszusage zugrunde gelegten künftigen Lasten des Arbeitgebers um mehr als 50 Prozent überschritten werden. Geringere Mehrbelastungen hat der Arbeitgeber hinzunehmen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2008, 3 AZR 743/05.
- 08/003 Steuerfreiheit von Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers auf Grund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages
04.01.2008. Einnahmen, die Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber beziehen, sind im Allgemeinen der Lohnsteuer zu unterwerfen. Dazu gehören nicht nur die monatlichen Lohn- bzw. Gehaltszahlungen, sondern auch andere Zuwendungen wie z.B. Leistungen der sog. Zukunftssicherung, also insbesondere Vorsorgeaufwendungen des Arbeitgebers zu Gunsten der Arbeitnehmer (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV). In einem aktuellen Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Leistungen der Zukunftssicherung steuerfrei sind, wenn sie aufgrund eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags erbracht werden: BFH, Urteil vom 13.09.2007, VI R 16/06.
- 08/001 Arbeitgeber dürfen „Spitzenverdiener“ von der betrieblichen Altersversorgung ausnehmen.
02.01.2008. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil den Spielraum für die Ausgestaltung von Betriebsrentensystemen erweitert. Vergütungen, die weit über dem Tarifniveau liegen, ermöglichen eine Eigenvorsorge und rechtfertigen den Ausschluss von einer betrieblichen Altersversorgung. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung liegt dann nicht vor: BAG, Urteil vom 21.08.2007, 3 AZR 269/06.
Arbeitsrecht aktuell 2007
- 07/79 Altersgrenze von 60 Jahren bei Lufthansapiloten ist rechtens.
20.11.2007. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) erklärt die für Lufthansa-Piloten geltende Altersgrenze von 60 Jahren trotz des rechtlichen Verbots einer Diskriminierung wegen des Alters für rechtens: Hessisches LAG, Urteil vom 15.10.2007, 17 Sa 809/07.
- 07/77 Zwangsverrentung als Mittel zur Beschäftigungsförderung?
16.11.2007. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lässt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Abkehr von seinem Mangold-Urteil weitgehend freie Hand bei der arbeitsrechtlichen Festlegung von Altersgrenzen. Damit wird das Verbot der Diskriminierung im Erwerbsleben wegen des Alters weitgehend aufgeweicht: EuGH, Urteil vom 16.10.2007, Rs. C-411/05 (Palacios de la Villa).
- 07/66 Witwenrenten auf dem Prüfstand des Diskriminierungsverbots
26.10.2007. Viele Versorgungsordnungen, die für Betriebsrenten maßgeblich sind oder für berufsgruppenbezogene Versorgungswerke gelten, sehen vor, dass Witwen- bzw. Witwerrenten nur an ehemals Verheiratete zu zahlen sind. Dadurch werden schwule und lesbische Lebensgemeinschaften bei dem Bezug solcher Renten gegenüber heterosexuellen Paaren benachteiligt. Das ist eine europarechtswidrige Diskriminierung wegen der sexuellen Identität: Schlussanträge des Generalanwalts Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, vom 06.09.2007, Rs. 267/06 (Tadao Maruko).
- 07/65 Betriebsrentenanpassung bei Unternehmensverschmelzung
25.10.2007. Fusioniert ein wirtschaftlich schwaches Unternehmen mit einem ertragsstarken Unternehmen, so haben die Betriebsrentner einen neuen Schuldner ihrer Rentenansprüche, nämlich das aus der Verschmelzung hervorgegangene neue Unternehmen. Das ist wirtschaftlich besser aufgestellt als das durch die Verschmelzung untergegangene wirtschaftlich schwache Unternehmen. In einer solche Situation haben die Betriebsrentner des ehemaligen schwachen Unternehmens einen Anspruch auf Anpassung ihrer Betriebsrenten nach oben, wobei die Anpassungen zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Fusion vorzunehmen ist: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2007, 3 AZR 810/05.
- 07/47 Riesterrente europarechtswidrig?
14.09.2007. Die sog. Riesterrente benachteiligt Ausländer in zwei Punkten: Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, was bei ausländischen Grenzgängern selten der Fall ist. Außerdem darf das staatlich geförderte Kapital nur dann für eine eigengenutzte Wohnung verwenden werden, wenn die Wohnung im Inland liegt. Daher hält die Europäische Kommission die gesetzlichen Regelungen über die Riesterrente für europarechtwidrig und hat die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt: Klage, eingereicht am 06.06.2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften pp., Rs. 269/07, Amtsblatt der Europäischen Union, 25.08.2007.
- 07/45 Änderung des Rechts auf betriebliche Altersversorgung
12.09.2007. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für eine unverfallbare Betriebsrentenanwartschaft soll von 30 auf 25 Jahre gesenkt werden. Damit wird die Mobilität der Arbeitnehmer gestärkt: Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung, Entwurf der Bundesregierung vom 10.08.2007, BT Drs. 540/07.
- 07/25 Europäische Mindeststandards für Betriebsrenten
21.07.2007. Das Europäische Parlament hat am 20.06.2007 einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2005 über ein neues europaweites Recht zur Mitnahme von Betriebsrentenanwartschaften ("Portabilität") im wesentlichen abgelehnt: Pressebericht zur Abstimmung des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vom 20. Juni 2007. Dem Vorschlag zufolge sollen Arbeitnehmer künftig beim länderübergreifenden Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber ihre bestehenden Betriebsrentenanwartschaften von einem Land zum anderen "mitnehmen" können: Vorschlag einer „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen“, vom 20.10.2005, 2005/0214 (COD).
- 07/12a Rente ab 67
21.05.2007. Die große Koalition hat ernst gemacht und die Rente mit 67 gesetzlich verankert. Das entsprechend "RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz" setzt die Regelaltersgrenze für den Bezug der gesetzlichen Altersrente auf 67 Jahre herauf. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters beginnt stufenweise ab 2012: Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz), vom 20.04.2007, BGBl. I 2007, S.554 ff.
Letzte Überarbeitung: 8. Januar 2021
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- Arbeitsvertrag / Geschäftsführeranstellungsvertrag
- Gehaltsnachweise
- Pensionszusage / Betriebsrenten-Betriebsvereinbarung (falls vorhanden)
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