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Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (kurz: BetrAVG oder auch „Betriebsrentengesetz“) regelt die (fünf) rechtlich zulässigen Formen betrieblicher Zusatzrenten, die Voraussetzungen, unter denen Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Betriebsrentenanwartschaft behalten sowie den Schutz der Arbeitnehmer vor einem Rentenverlust infolge einer Insolvenz ihres (Ex-)Arbeitgebers.
Einzelheiten zu diesen Fragen finden Sie in unserem Online-Handbuch Arbeitsrecht unter "Betriebliche Altersversorgung".
Im folgenden werden als Auszug nur die arbeitsrechtlichen Vorschriften des BetrAVG (§ 1 bis § 18a) wiedergegeben.
Damit Sie möglichst rasch zu jedem Paragraphen die passenden Rechtsinformationen finden, haben wir den Gesetzestext mit Links zu den einschlägigen Handbuchartikeln unseres Online-Handbuchs zum Arbeitsrecht versehen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Gesetzesbearbeitung durch uns darstellt. Der rechtlich verbindliche ("amtliche") Gesetzestext ist nur im Bundesgesetzblatt (BGBl) enthalten, und zwar in dessen gedruckter Fassung. Aktuelle, verlässliche und vollständige Fassungen des BetrAVG und anderer Gesetze finden Sie im Internet z.B. unter http://dejure.org/ oder unter www.gesetze-im-internet.de.
Erster Teil
Arbeitsrechtliche Vorschriften
Erster Abschnitt
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
Zweiter Abschnitt
Auszehrungsverbot
Dritter Abschnitt
Altersgrenze
Vierter Abschnitt
Insolvenzsicherung
Fünfter Abschnitt
Anpassung
Sechster Abschnitt
Geltungsbereich
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |